Die Steuerklassenwahl bringt für die finale Einkommensteuererklärung ja keinen Unterschied. Das sind also steuerlich nur Zinseszinseffekt.
Die getrennte Veranlagung wird vermutlich von Vorteil sein bei der geschilderten Einkommenssituation. Man muss hier aber ja auch schauen, inwieweit es beim Ehemann ungünstiger wird. Die üblichen Steuertools (WISO etc.) prüfen meines Wissens, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist und geben einen entsprechenden Hinweis. Aber da sollte man ein kritisches Auge drauf haben.
Außerdem muss man sich überlegen, wie man die Vorsorgeaufwendungen verteilt. Da gibt es unterschiedliche Varianten (50:50 / jeder seine) und das kann die Steuern in der Kombination auch beeinflussen.