Hallo Pfeffersack , willkommen im Finanztip-Forum.
Die Zinsdifferenz nach Steuer kommt erst bei längerer Laufzeit des FG zum Tragen, das würde ich derzeit nicht abschließen wollen. Ferner muss man bei der Berechnung den Effekt einbeziehen, dass bei zusätzlichen Tilgungen im Falle des Annuitätendarlehens auch aus der Annuität zusätzliche Tilgung erfolgt und dadurch die Zinslast des Restdarlehens weiter sinkt.
Mach Dir eine Excel mit dem Tilgungsverlauf mit/ohne Sondertilgung und rechne es aus. Wir haben damals geschaut so schnell wir möglich zu tilgen, was nicht heißt, dass es die beste Lösung war. Ferner generell die Frage der Vermögensstruktur inkl. Fristigkeit der Rücklagen im Auge behalten.