Beiträge von jungthomas

    Hallo,
    es handelt um einen Mitgliedsbeitrag, für den Du eine Gegenleistung erhältst - die Kinderbetreuung und noch mehr. Darauf weisen die bayerischen Finanzämter die Vereine auch hin. Du solltest aber den Teil des Beitrags, der auf die Betreuung entfällt, als Kinderbetreuungskosten ansetzen können. So mache ich das.