WE, damit meine ich,bieten das nicht die Banken an?
Beiträge von Kolibri 1
-
-
ika,
danke für die Info. Das ganze Zukunftsdenken,vernebelt einen echt das Hier und Jetzt.
-
danke johu
der Ukrainekrieg ist noch nicht zu Ende, wir sind noch weit weg von der Nachkriegszeit, alles ist offen,keiner weiß,was noch kommt,danke für die Info.
-
Mir kam gerade der Gedanke, dass man einen Einbruch ab einen gewissen Wert auch stoppen kann oder?
Im Endefekt muss man sich ständig damit beschäftigen, ganz so, rein nach dem Motto, ich investiere und lass es einfach liegen ist nicht.
-
Danke Monstermania,
vielleicht hast du Recht.
Vielleicht ist es psychologisch sinnvoll nicht das Geld vor dem Auge zu haben, was man verlieren könnte, sondern den Zuwachs an Anteilen, die man ja gekauft hat, die stetig wachsen.
Ich meine, dies ist schon ein schwieriges Unterfangen, wenn man davon ausgeht,dass man für sein Alter vorsorgen möchte und auf der anderen Seite keine Garantie so richtig hat.
-
AW,
oh je, Aktien mit Lotto zu vergleichen, da vergeht einen das investieren.

-
Danke Monstermania,auch für den Link.
Ja, mir erscheint es auch sinnvoll, wenn der Betrag stückchenweise in den Sparplan fließen soll, dass nicht mit 6 Monaten,sondern eher mit 24 Monaten getan werden sollte,wenn man das so vor hat.
Dann stellt sich für mich auch wieder die Frage, da 24 Monate ja auch eine lange Zeit sind, ob es nicht vielleicht besser wäre einmalig rein zu gehen?
Ich meine, wo stehen wir denn jetzt, grob, in der Krise? Keiner weiß es,es gab doch schon so viele? Was sagt denn die Erfahrung?
Ich versteh natürlich, dass man unvorhersehbare Ereignisse mit berücksichtigen muss, Ukraine Krieg, der noch nicht vorbei ist, etc.?
Vielleicht ist es besser, etwas vorsichtiger zu sein, oder?
-
Vielen Dank für die Antworten.
Muss ich meine Bank vorher informieren, dass der Betrag im gleichen Topf landet?
Wie sind denn so grob die Aussichten fürs kommende Jahr, kann man das sagen?
Ich meine macht es Sinn den Aufwand des verzögerten investierens versus Sparplan zu tätigen?
-
Hallo,
ich möchte eine Einmalanlage auf meinen bestehenden ETF ( Sparplan ) tätigen. Geht das, umgekehrt ja schon?
Die Frage,die sich für mich stellt, ist, wächst dann dadurch die Summe des bestehenden gleichen ETF's insgesamt oder habe ich dann 2 separate, kleinere Töpfe in meinem Depot?
Wie kann ich das verstehen?
Und was wäre momentan sinnvoll, Einmalanlage oder den Betrag mit Sparplan über mehrere Monate investieren?
Gruß
Steffi
-
Danke für die Antwort, ne das trifft nicht zu. Ich glaub, ich frag bei der Bank Mal nach, wenn dies nicht wissen, wer dann, wenn alles möglich sein kann. Trotzdem danke. Gruß Steffi
-
Was bedeutet das eigentlich?
-
Danke für die Antwort.
Grund war eine neue Berechnungs-bzw. Bemessungsgrundlage, bereits gezahlte Steuer würde umgebucht, bzw. korrigiert?
-
Hallo Community,
kann mir vielleicht Jemand sagen, ob man einen Steuerausgleich (Rückzahlung) von der Depotbank in der Steuererklärung angeben muss?
Oder läuft das im Hintergrund?
Auf der Steuerbescheinigung steht nichts davon.
Danke im Vorraus.
Gruß
Steffi
-
-
Es sollte echt ein Schulfach über Finanzen geben, anstatt dessen hat man Singen, Kunst etc, was man eigentlich als ein Kreativfach komprimieren kann.
-
Danke Thebat für das ausführliche, aber mir reicht's, mehr möchte ich jetzt auch nicht mehr einsteigen, vielen herzlichen Dank auch dir erdnuss

-
An erdnuss: Ich wollte das Thema eigentlich nicht groß machen. Mir ging es nur um die Frage , bekommt man bei einer Änderung bescheid oder nicht. Das einzige, was ich möchte, es verstehen und nachvollziehen können. Ich bin froh und dankbar im VLH zu sein und ja die haben auch zu tun. Schon echt komische Welt, auf der einen Seite sind alle gestresst und wenn man gewillt ist, es zu kapieren, so dass weniger Fehler entstehen ( gerade wenn man gestresst ist), ist's auch nicht richtig. Deshalb gut, dass es das Forum und alles um Finanztip gibt.
Danke
Steffi
-
Danke für die Antwort, erdnuss
.Ja, das ist zum Einen so.
Ich meine, wenn ich's mir gerade richtig überlege, steht nicht hinter jeder Vorläufigkeit ein Gesetz, also muss man dann immer das Verfahren und den Ausgang abwarten und bekommt nur bescheid, wenn man nachzahlen muss, versteh ich das richtig.
Ich weiß nicht, ich denke, wenn das vom Finanzamt die Regel ist, dass in den Bescheiden eine Vorläufigkeitssache drin steht, ist es vielleicht einfach so. Mach mir da vielleicht zuviel Gedanken. Aber ein Zweizeiler per Post wäre schon nicht verkehrt oder viell. noch besser ein Hinweis im Steuerbescheid, wo man die Aufhebungen nachlesen/nachschauen kann. Sonst steht man irgendwie in der Luft.
Grüße
-
Vielen Dank Thebat,
allerdings bin ich jetzt etwas verunsichert. Ich meine, das Gleiche hab ich mir eigentlich auch gedacht, das man darüber ein Schreiben erhalten müsste. Ich hol mal ein bisschen aus.
Die Vorläufigkeitsregel im Bescheid ist allgemein, sprich wenn sich die Gesetzeslage ändert. Macht das einen Unterschied?
Die Frau im VLH Verein meinte, man bekommt da nicht extra Bescheid.
Es hätte sich wohl für dieses Jahr die eine Vorläufigkeit geändert, erhalten hab ich aber noch nichts,mhh, sehr komisch.
Bekomme ich nicht bescheid, weil ich im VLH bin und der Schriftverkehr an sie geht, oh Mann oh Mann?
Irgendwie beantwortet diese Frau nicht richtig meine Fragen.
Grüße
Steffi
-
Hallo,
kann mir Jemand sagen, ob Einnahmen aus Genussrechten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wurden prinzipiell abgeltungspflichtig sind?
Vielleicht kennt sich hier ja Jemand aus.
Grüße
Steffi