Hallo zusammen,
das, was der Notar in den mündlichen Erklärungen zum Kaufvertrag unter „weitere Verschärfung des Geldwäschegesetzes“ verstand, ist – wie sich bei der Fälligkeitsmitteilung herausstellte – in Wirklichkeit das sogenannte „Erste Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen“, auch „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ genannt – siehe hier.
Mittlerweile wurde auch der Kaufpreis überwiesen, die Druckansicht der Buchung wurde vom Notar als Beleg akzeptiert.
Vielen Dank für die Kommentare und Gesetzeshinweise.
Beiträge von Urseli
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Pumphut: Vielen Dank für den Hinweis bzw. Link. Dieses Gesetz kannte ich noch nicht, obwohl dieses ja (vom Namen her) das Naheliegendste wäre. Ich stieß bei meinen Forschungen auf Gesetze wie „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ oder „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ und komischerweise nicht auf das „Geldwäschegesetz“.
Da dieses Gesetz schon von 2017 ist (allerdings mit vielen Änderungen), kann ich daraus nicht erkennen, ob die von meinem Notar genannte „Verschärfung“, die noch nicht so alt sein soll (vermutlich in den letzten drei Jahren) irgendwann in dem Gesetzestext vorgenommen wurde. -
Wenn nach wie vor die klassische (schriftliche und unterschriebene) Bestätigung über den Erhalt des Kaufpreises ausreichte, dann wäre es vom Notar eine „Übertreibung“, nun noch einen Beleg zu verlangen. Wenn aber der Gesetzgeber da irgend etwas verschärft hat, dann wäre es keine „Übertreibung“, sondern eben eine Notwendigkeit. Mich interessiert lediglich, ob der Beleg neuerdings wirklich notwendig ist oder nicht.
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Hallo zusammen,
ich war kürzlich beim Notar um diese Immobilie nun ohne anfallende Spekulationssteuer zu verkaufen. Als der Notar beim Vorlesen des Vertrages auf den Nachweis der Zahlung des Kaufpreises zu sprechen kam, meinte dieser, es reichte aufgrund einer weiteren Verschärfung des Geldwäschegesetzes mittlerweile nicht mehr aus, lediglich eine unterschriebene Bestätigungsmitteilung an den Notar zu senden, daß der Kaufpreis gezahlt wurde, sondern es müßte noch ein extra Nachweis in Form des Kontoauszuges über die Zahlung des Kaufpreises beigelegt werden.
Kann das hier im Forum jemand bestätigen, daß eine solche Veränderung stattgefunden hat? Und wenn ja: Welche Nachweise wären außerdem denkbar? Ich finde nämlich den Kontoauszug (oder auch nur eine Seite davon) etwas übertrieben bzw. es gefällt mir nicht, mein Privatleben z. B. durch Kontoauszüge teilweise offenzulegen. Ein Schwärzen aller anderen Buchungen empfinde ich auch nicht als sonderlich glücklich. Was sagt Ihr dazu?