Beiträge von H.-H.Lorenz

    Private Haftpflicht-Versicherung muß Du haben , (Schlauch platzt , Aquarium läuft aus....)

    eine Hausratversicherung nicht unbedingt.

    Der Vorgang bei mir (bei einer Mieterfam.) :

    Mieter 3 Jahre vorher eingezogen , dann neuen Computer gekauft .

    nach einer Woche gab es einen Kurzschluß im Computergehäuse .

    Den Gebäude-Feuer-Schaden (rund 25.000) bezahlte die Gebäudeversicherung anstandslos.

    Aber die Mieter hatten Pech gehabt -- Eine Hausratversicherung hätte Ihnen rund 40.000,- bezahlt -- aber so eine Versicherung hatten sie leider nicht.....

    Mensch Mocky ,

    Is doch so einfach ::: Ein Einschreiben (mit Rückschein) an den Vermieter , daß die Miete + Nebenkosten (etc) so lange in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden , bis eine Prüfbare Abrechnung bei Euch da ist . Dann würde ggf. von Euch entsprechend nachgezahlt werden .

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    Bevor keine prüfbare Abrechnung vorhanden ist , kann man/frau auch nichts werden bei Firmen, die Prüfungen anbieten - egal wie sie heißen - ob Mieterschutzbund oder andere .

    Allerdings : Stutzig wurde ich bei den Pellet-Lieferungen - wenn bei Einzug wirklich keine Wärme kam - dann darf der Vermieter nicht die neue und die alte Lieferung in Rechnung stellen...

    Hallo Bauernbua ,

    Es steht in den entsprechenden Gesetzen (und Urteilen) folgendes :

    A) Jeder Mieter hat das Anrecht , innerhalb seiner Wohnung , die Unterlagen, die zur NK-Abrechnung beitrugen (sogar auch die dazugehörigen Zahlungsbelege) , vorgelegt zu bekommen . Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Vermieter wohnt weit weg) hat er Anspruch auf Zusendung der entsprechenden Kopien , ggf. gegen Kopiegebühren .

    B) Jeder Vermieter hat das Recht , diese "Hausmeister-Dienste" selber zu machen und dafür das selbe Geld zu verlangen , welches ein entsprechender Betrieb in Rechnung stellen würde--

    allerdings ohne die Mehrwertsteuer .

    Allerdings habe ich mich noch nicht darum gekümmert , ob dann der Vermieter auch ein Stundenbuch führen muß -- oder ob eine preiswerte Pauschale ausreicht .

    Normalerweise reicht es , wenn ein Firmen-Angebot vorgelegt werden kann .

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    Mein Vorschlag : Einfach den Vermieter , wenn er draußen so "rumtobt", zu einem Bier oder Kaffee einladen - und dann dabei .höflich fragen - ob Ihr mal die Berechnungs-Unterlagen einsehen könnt

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    Zusammenfassung : Sei froh , daß es für Dich/Euch so einen guten Eigentümer gibt , der es so preiswert für Euch macht ....

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    Im Übrigen habe ich selber ein 6 Fam.-MFH , wohne auch dort - und mache diese Arbeiten (als Hobby) umsonst und in allen Mietverträgen steht extra (sinngemäß) :: wenn ich nicht mehr kann , muß eine Firma ran mit entsprechender NK-Umlage: Die Folge - wenn ich mal Hilfe brauche - ist sofort jemand da (Im Eigengeld-Interesse) .

    Mit freundlichem Gruß aus dem Raum Lüneburg