Hallo Bauernbua ,
Es steht in den entsprechenden Gesetzen (und Urteilen) folgendes :
A) Jeder Mieter hat das Anrecht , innerhalb seiner Wohnung , die Unterlagen, die zur NK-Abrechnung beitrugen (sogar auch die dazugehörigen Zahlungsbelege) , vorgelegt zu bekommen . Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Vermieter wohnt weit weg) hat er Anspruch auf Zusendung der entsprechenden Kopien , ggf. gegen Kopiegebühren .
B) Jeder Vermieter hat das Recht , diese "Hausmeister-Dienste" selber zu machen und dafür das selbe Geld zu verlangen , welches ein entsprechender Betrieb in Rechnung stellen würde--
allerdings ohne die Mehrwertsteuer .
Allerdings habe ich mich noch nicht darum gekümmert , ob dann der Vermieter auch ein Stundenbuch führen muß -- oder ob eine preiswerte Pauschale ausreicht .
Normalerweise reicht es , wenn ein Firmen-Angebot vorgelegt werden kann .
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Mein Vorschlag : Einfach den Vermieter , wenn er draußen so "rumtobt", zu einem Bier oder Kaffee einladen - und dann dabei .höflich fragen - ob Ihr mal die Berechnungs-Unterlagen einsehen könnt
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Zusammenfassung : Sei froh , daß es für Dich/Euch so einen guten Eigentümer gibt , der es so preiswert für Euch macht ....
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Im Übrigen habe ich selber ein 6 Fam.-MFH , wohne auch dort - und mache diese Arbeiten (als Hobby) umsonst und in allen Mietverträgen steht extra (sinngemäß) :: wenn ich nicht mehr kann , muß eine Firma ran mit entsprechender NK-Umlage: Die Folge - wenn ich mal Hilfe brauche - ist sofort jemand da (Im Eigengeld-Interesse) .
Mit freundlichem Gruß aus dem Raum Lüneburg