Das natürlich nicht. Bei einer möblierten Ferienwohnung wird der Gefrierschrank mitvermietet und damit wird auch ein Teil des Mietzins dafür bezahlt. Die "Abschreibung" ist hier nicht im steuerlichen Sinne gemeint. Bei Teppichböden in einer vermieteten Wohnung zB muss man, wenn dieser ein bestimmtes Alter erreicht hat, keinen Schadendersatz zahlen. Man hat ggf. sogar einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verlegung eines neuen Teppichbodens. Der Zeitwert ist dann = 0 Euro.
Beiträge von sapere_aude
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Wenn der Kühlschrank bereits abgeschrieben ist, dann ist kein Schaden entstanden. Ein Schaden ist Voraussetzung für einen SCHADENersatzanspruch. Sollte die Klappe beim "normalen" Öffnen oder Schließen beschädigt worden sein, würde ich dies als vertragliche Nutzung einordnen. Irgendwann gehen solche Dinge halt kaputt.
Die ist meine persönliche Ansicht und ist keine Rechtsberatung
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Die Riesterrente sichert die "Rentenzeit" ab. Bei Wohnriester profitiert man aber in der Regel bereits vor dem Rentenbeginn. Dies soll durch die "Verzinsung" des Wohnförderkontos kompensiert werden. Die Besteuerung ist bei allen Riesterprodukten nachgelagert. Es wird dabei nicht der Ertrag besteuert, sondern der gesamte Auszahlungsbetrag ist die Besteuerungsgrundlage. Dafür gibt es die Zulagen, Steuererstattungen und die steuerfreie Ansparphase.
Der Betrage des Wohnförderkontos wird bis zum 85. Lj anteilig oder mit 30%-Rabatt einmalig berdteuert.
Am Ende muss man rechnen, ob eine schädliche Verwendungen mit "normaler" Besteuerung oder die nachgelagte Besteuerung günstiger ist.
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Die Erhöhung ist tatsächlich nur noch bis max. 1.000 Euro möglich. Letzten Monate konnt ich noch bis max. 5.000 Euro erhöhen und habe dies auch für eine "Einmalanlage" gemacht. Meine Infos sind somit veraltet und ich muss Asis2013 zustimmen.
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Ein bestehender Sparplan ist bei ING bis auf max. 5.000 Euro erhöhbar.
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FSA können unterjährig geändert werden. Dies gilt auch für den gemeinsamen FSA. Eine Änderung ist aber natürlich nur möglich soweit der Betrag nicht ausgeschöpft worden ist. Für "Euros" die bereits freigedtellt worden sind, ist keine Anpassung nach unten möglich.
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Mach Dir nicht so viele Gedanken. Selbst wenn Du 5.000 Euro für zurzeit unvorstellbare 3% anlegen könntest, wären das p. a. 150 Euro. Da lohnt sich der Aufwand mE nicht. Dann lieber als Liquiditätsreserve sehen, die einen schnellen Zugriff ermöglicht.
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Bei ING werden Einmalanlag und Sparlan im gleichen Depot mit der gleichen WKN einheitlich geführt.
Um die Gebühren für die Wiederanlage zu umgehen, einfach den Sparplan einmalig für die nächste Ausführung erhöhen.
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Hallo Elvis, solange das Geld zum akzeptablen Zeitraum kommt, würde ich die Sache nicht weiterverfolgen. Über ein paar Tage würde ich mich nicht streiten.
Da es sich un ein rollierendes System handelt (Kindergeld kommt jeden Monat), ist der sich ggf. erbene frühzeitigere Zahlungstermin nur ein maginaler Vorteil. Du bist doch mit dem "alten" Zahlungstermin auch klar gekommen.
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Verlust ist gleich der Minderbetrag zwischen Einzahlungen und Auszahlung.
Dieses wird Dir Deine Bank bescheinigen und Du kannst den Verlusteä mit postiven Erträgen aus anderen Einkunftsarten (spätestens in der Steuererklärung) verrechnen.
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Ein negativer Betrag führt zu negativen Einkünften nach § 22 EStG. Diese können sowohl mit weiteren Einkünften i. S. d. § 22 EStG als auch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
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ebase wird insbesondere beim Verkauf interessant. Da betragen die Gebühren auch nur 0,2%. Besonders gut für Entnahmepläne, da keine "Grundgebühr" anfällt. Günstigere ETF-Verkaufsgebühren sind mir nicht bekannt. Klar gibt es auch ETF-Sparpläne ohne Kosten. Bei Einmalanlagen fallen dort in der Regel aber Kosten an.
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Das halte ich genauso. Ich musste meiner Frau versprechen, dass ich im Fall der Fälle sämtliche Verluste der Kinder ausgleiche.

Solche Eltern hätte ich auch gerne (gehabt)! Beitragsgarantie ohne jemals Beiträge gezahlt zu haben. Wenn ein Ausgleich bei Verlusten insgesamt durchgeführt wird, kann ich es noch verstehen, aber bei einzelnen Investments halte ich es für übertrieben. Eine andere Form von: Gewinne (Kind) privatisieren, Verlust (Eltern) sozialisieren.
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Das diese Vorgehensweise nicht ohne Folgen ist, sollte wohl klar sein. Warum regelt man etwas vertraglich, wenn es dann wieder durch die Hintertür revidiert wird? Die Zahlung ohne Rechtsgrund wäre auch wieder eine Schenkung.
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Sechshunderttausend (in Zahlen 600.000) Euro ist mE ein hoher Betrag. Natürlich ist diese Wertung - wie alles - relativ. Finanzielle Sorgen sollte man sich bei diesem freiverfügbaren Betrag - in Ergänzung zum sonstigen Vermögen - nicht (mehr) machen müssen.
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Auch als Kleinunternehmer muss die USt-Jahreserklärung abgegeben werden.
Hast Du es schonmal mit elster-online probiert? Ist kostenlos und ey gibt auch eine Schritt-für-Schritt-Funktion.
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Entscheidet sind tatsächlich die Rahmenbedingungen (Lage, Ausrichtung, Dachart, Neigung, etc.)
Die 10 KW-Grenze würde ich beachten. Bis zu dieser Grenze ist Liebhaberei möglich und es fällt keine Einkommensteuer an.
@ derruediger
Strom wird in 20 Jahren das x-fache kosten. Mit diesem Paket ist man weitesgehend unabhäng von der Strompreisenteicklung. Zudem wird die Anlage länger als 20 Jahre Storm produzieren. Natürlich, wie die Frage Mieten oder Kaufen, teilweise auch eine "Glaubensfrage".
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Da kannst Du Dich ägern, es ändert aber nichts. So ist halt das Riestersystem, das eine lebenslange Rente garantiert. Einen entsprechenden Hinweis sollte es auch bei Abschluss gegeben haben. In den AVB (besondere Bedingungen Riester) sollte es auch drin stehen. Mit der zusätzlichen Versicherung soll ab dem 85. Lj. die Rente von 29,09 Euro (zzgl. ggf. vereinbarter Anpassungen) bis ans Lebensende gesichert werden.
Bzgl. der Kleinsbetragsrente würde ich Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen und entsprechend nachfragen. Grenze liegt in 2021 bei ca. 31 Euro
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Ergänzung. Zur Rente von 29,09 Euro kommen die bereits ausgezahlten 20.000 Euro hinzu. Wären die 20.000 Euro im Vetrag geblieben, wäre die Rente natürlich höher.
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2000 gab es noch keinen Riestervertrag.
Wann genau ist der Vertrag abgeschlosse worden?
Das Wohnförderkonto wird zum Rentenbeginn aufgelöst und muss versteuert (Entnahmewert zzgl. fiktive Verzinsung) werden. Dies sind die normalen Regeln bei Wohnriester.