Beiträge von sapere_aude

    Das natürlich nicht. Bei einer möblierten Ferienwohnung wird der Gefrierschrank mitvermietet und damit wird auch ein Teil des Mietzins dafür bezahlt. Die "Abschreibung" ist hier nicht im steuerlichen Sinne gemeint. Bei Teppichböden in einer vermieteten Wohnung zB muss man, wenn dieser ein bestimmtes Alter erreicht hat, keinen Schadendersatz zahlen. Man hat ggf. sogar einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verlegung eines neuen Teppichbodens. Der Zeitwert ist dann = 0 Euro.

    Wenn der Kühlschrank bereits abgeschrieben ist, dann ist kein Schaden entstanden. Ein Schaden ist Voraussetzung für einen SCHADENersatzanspruch. Sollte die Klappe beim "normalen" Öffnen oder Schließen beschädigt worden sein, würde ich dies als vertragliche Nutzung einordnen. Irgendwann gehen solche Dinge halt kaputt.

    Die ist meine persönliche Ansicht und ist keine Rechtsberatung

    Die Riesterrente sichert die "Rentenzeit" ab. Bei Wohnriester profitiert man aber in der Regel bereits vor dem Rentenbeginn. Dies soll durch die "Verzinsung" des Wohnförderkontos kompensiert werden. Die Besteuerung ist bei allen Riesterprodukten nachgelagert. Es wird dabei nicht der Ertrag besteuert, sondern der gesamte Auszahlungsbetrag ist die Besteuerungsgrundlage. Dafür gibt es die Zulagen, Steuererstattungen und die steuerfreie Ansparphase.

    Der Betrage des Wohnförderkontos wird bis zum 85. Lj anteilig oder mit 30%-Rabatt einmalig berdteuert.

    Am Ende muss man rechnen, ob eine schädliche Verwendungen mit "normaler" Besteuerung oder die nachgelagte Besteuerung günstiger ist.

    Mach Dir nicht so viele Gedanken. Selbst wenn Du 5.000 Euro für zurzeit unvorstellbare 3% anlegen könntest, wären das p. a. 150 Euro. Da lohnt sich der Aufwand mE nicht. Dann lieber als Liquiditätsreserve sehen, die einen schnellen Zugriff ermöglicht.

    Hallo Elvis, solange das Geld zum akzeptablen Zeitraum kommt, würde ich die Sache nicht weiterverfolgen. Über ein paar Tage würde ich mich nicht streiten.

    Da es sich un ein rollierendes System handelt (Kindergeld kommt jeden Monat), ist der sich ggf. erbene frühzeitigere Zahlungstermin nur ein maginaler Vorteil. Du bist doch mit dem "alten" Zahlungstermin auch klar gekommen.

    ebase wird insbesondere beim Verkauf interessant. Da betragen die Gebühren auch nur 0,2%. Besonders gut für Entnahmepläne, da keine "Grundgebühr" anfällt. Günstigere ETF-Verkaufsgebühren sind mir nicht bekannt. Klar gibt es auch ETF-Sparpläne ohne Kosten. Bei Einmalanlagen fallen dort in der Regel aber Kosten an.

    Das halte ich genauso. Ich musste meiner Frau versprechen, dass ich im Fall der Fälle sämtliche Verluste der Kinder ausgleiche. :)

    Solche Eltern hätte ich auch gerne (gehabt)! Beitragsgarantie ohne jemals Beiträge gezahlt zu haben. Wenn ein Ausgleich bei Verlusten insgesamt durchgeführt wird, kann ich es noch verstehen, aber bei einzelnen Investments halte ich es für übertrieben. Eine andere Form von: Gewinne (Kind) privatisieren, Verlust (Eltern) sozialisieren.

    Auch als Kleinunternehmer muss die USt-Jahreserklärung abgegeben werden.

    Hast Du es schonmal mit elster-online probiert? Ist kostenlos und ey gibt auch eine Schritt-für-Schritt-Funktion.

    Entscheidet sind tatsächlich die Rahmenbedingungen (Lage, Ausrichtung, Dachart, Neigung, etc.)

    Die 10 KW-Grenze würde ich beachten. Bis zu dieser Grenze ist Liebhaberei möglich und es fällt keine Einkommensteuer an.

    @ derruediger

    Strom wird in 20 Jahren das x-fache kosten. Mit diesem Paket ist man weitesgehend unabhäng von der Strompreisenteicklung. Zudem wird die Anlage länger als 20 Jahre Storm produzieren. Natürlich, wie die Frage Mieten oder Kaufen, teilweise auch eine "Glaubensfrage".

    Da kannst Du Dich ägern, es ändert aber nichts. So ist halt das Riestersystem, das eine lebenslange Rente garantiert. Einen entsprechenden Hinweis sollte es auch bei Abschluss gegeben haben. In den AVB (besondere Bedingungen Riester) sollte es auch drin stehen. Mit der zusätzlichen Versicherung soll ab dem 85. Lj. die Rente von 29,09 Euro (zzgl. ggf. vereinbarter Anpassungen) bis ans Lebensende gesichert werden.

    Bzgl. der Kleinsbetragsrente würde ich Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen und entsprechend nachfragen. Grenze liegt in 2021 bei ca. 31 Euro

    2000 gab es noch keinen Riestervertrag.

    Wann genau ist der Vertrag abgeschlosse worden?

    Das Wohnförderkonto wird zum Rentenbeginn aufgelöst und muss versteuert (Entnahmewert zzgl. fiktive Verzinsung) werden. Dies sind die normalen Regeln bei Wohnriester.