Hallo und guten Abend "contra",
als erstes empfehle ich den Beitrag von Franziska zu lesen und die darin enthaltenen Wege einzuhalten. Ich gehe davon aus, dass der Widerspruch der Bausparkasse mit Einschreiben / Rückschein zugestellt wurde.
Die Bankverbindung würde ich in jedem Fall mitteilen, ansonsten parkt die Bausparkasse das Geld für 0,2 Prozent. Für Tagesgeld gibt es wohl noch etwas mehr. Das Geld würde ich dann nicht anrühren und nach einen ggf. gewonnene BGH - Urteil (das wird irgendwann kommen) meinen Schadenersatz einfordern. Falls der BGH anders entscheidet, hat man zumindest nicht die 0,2 Prozentverzinsung, sondern eine etwas höhere.
Wichtig ist m. E., dass man der Bausparkasse mitteilt, dass man Schadensersatz (hier entgangener Zinsgewinn) geltend machen und auch ggf. einklagen wird. Es gibt ja auch das Verfahren mit einem Mahnbescheid, mit dem selbst ggf. die Fristen bis zum BGH Urteil überbrücken kann (der Amtsrichter wird dann sicherlich das BGH - Urteil übernehmen). Ferner kann man Fristen bis zur Verjährung der Ansprüche ausreizen (zwei Jahre?). Oder besser noch, man nimmt sich einen Anwalt.
Ich selbst würde versuchen, meinen Schadenersatzanspruch selbst zu berechnen und innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen aufrecht zu erhalten. Wenn das BGH Urteil da ist, die Forderung einklagen.
Jeder Fall ist natürlich anders zu bewerten; einige Kassen kündigen auch, wenn der Vertrag seit mehr als 6 Monate nicht mehr mit den Monatsbeiträgen bespart wird.
Ich hoffe, ich konnte mit meinem Beitrag ein wenig helfen.