„Sehr g…
…bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Angaben im o.g. Antrag. Ggf. ist ein berichtigter Antrag zu übermitteln.
Ihre Angaben sind nicht nachvollziehbar. Teilweise wurden die Antragsvoraussetzungen bis 12/2023 begrenzt.
Ausbildungsnachweise wurde nicht beigefügt.
Die Voraussetzungen für die Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Kinderfreibetrags, weil dieser seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern nicht nachkommt sind darzulegen. (vollstreckbarer Unterhaltstitel)
Falls eine festgelegte Unterhaltsverpflichtung besteht ist jedoch für das laufende Kalenderjahr bisher kaum feststellbar, ob diese nicht zu 75% erfüllt wird.“
Der Text ist exakt 1:1 so im Anschreiben abgedruckt. Er scheint lieblos aus Bausteinen zusammengebastelt worden zu sein.
- Ja, ich habe keine Ausbildungsnachweise eingereicht. Bedingt des Kindergeldbezuges, was aus meiner Meinung nach ausgereicht hätte. Denn Kindergeld erhält man über 18 ja nur, wenn Ausbildungen plausibel bei der Agentur für Arbeit dargelegt worden sind.
- Unterhaltspflicht des anderen Elternteils. Das andere Elternteil bezieht EU-Rente und hat einen GdB von 100.
- Es liegt und lag kein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor.
- Den Antrag habe ich 1:1 über Elster von 2023 übernommen.