Danke für die guten Hinweise. Ich werde mich sofort kümmern.
Beiträge von mebkoech
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Mein Mann ist in der Künstlersozialkasse versichert, auch so eine Versicherung, die keine gesetzliche sondern eine berufsständige Einrichtung. Für die gilt sicher das gleiche wie für die Ärzteversorgung. Bleibt wohl nur der Weg über die DRV. Mal sehen, ob mir die Hannoversche Leben, über die der Vertrag läuft, helfen kann. Vorerst danke für die Tips.
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Ich bin angestellte Ärztin und habe 5 Kinder und vor längerer Zeit einen Riestervertrag abgeschlossen
. Neuerdings werden mir die Zulagen für die Kinder wieder abgezogen mit der Begründung, dass die Zulageberechtigung nicht vorliegt. Ist das korrekt?