Beiträge von Apgozy

    Hallo liebe Communty,

    Ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

    Ich bin ansich ein Fan vom System Beitragsservice (fka GEZ, ich weiß das ist vermutlich eine Mindermeinung aber wie gesagt den Grundsatz finde ich trotzdem richtig).

    Ich habe mal drüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass der Einzug des Gebühren doch ziemlich kompliziert ist und auch viel zum Schindluder treiben einlädt (Leute melden sich nicht um, Angabe einer Nummer von einer anderen Wohnung die zahlt etc.)

    Wäre es nicht viel einfacher das Geld vom Eigentümer zu verlangen ( also entsprechend pro Wohneinheit; Einfamilienhaus zahlt nur einmal; Mehrfamilienhaus mit 4 WE entsprechend 4 mal). Wenn man die Kosten umlagefähig macht, dann würde der Vermieter das entsprechend über die Nebenkosten geltend machen können und hätte dann jetzt erst mal auch keinen finanziellen Nachteil dadurch ( bei Leerstand müsste man dann eine entsprechende freistellung machen).

    Mich würde da jetzt mal eure Meinung interessieren. Gibt es da irgendwas woran ich nicht denke oder einen rechtlichen Grund, der sich nicht so schnell ändern lassen kann?

    Weil ich habe die idee dazu ehrlicherweise noch nie gehört, finde ihn beim ersten durchdenken aber gar nicht so dumm.

    Viele dank euch

    Gruß Andre

    Hallo liebe Community,

    Ich habe eine Frage und die Hoffnung, dass mir die Schwarmintelligenz hier weiterhelfen kann. Leider bin ich im Internet nicht so richtig fündig geworden.

    Folgender Fall:

    Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Prämienzahlung zusätzlich zum regulären Lohn vereinbart. Der Zeitraum für diesen geht immer von Januar bis Dezember und die Auszahlung erfolgt mit dem Aprilgehalt des darauffolgenden Jahres.

    Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber mit der Frist zum 31.12. wirksam gekündigt. (In meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass ich einen Anspruch auf die Prämie habe).

    Nun besteht im April ja kein Angestelltenverhältnis mehr zwischen mir und meiner Firma.

    Wie verhält es sich nun mit den Steuern und den entsprechenden Sozialversicherungen, die ja normalerweise von meinem Arbeitgeber abgeführt werden.

    Bekomme ich den Betrag brutto und muss dann selbst aktiv werden? Also Steuern entsprechend beim Finanzamt melden und bin ich dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (normalerweise mache ich das immer freiwillig, aber bei einer Pflicht würden sich ja meine Abgabefristen ändern). Wie sieht es aus mit den Sozialabgaben (also Krankenkasse, Rente etc.).

    Wäre es eventuell einfacher meinem noch Arbeitgeber vorzuschlagen, die Prämie mit dem letzten Gehalt auszuzahlen ? Hätte das für die Firma eventuell auch Vorteile?

    Vielen dank für eure Unterstützung.

    Liebe Grüße

    Hi liebe Community,

    Ich habe eine sehr spezielle Frage und hoffe, dass mit jemand von euch weiterhelfen kann oder es eventuell jemanden gibt, der eine ähnliche Situation erlebt hat.

    Kurz zu den Umständen:

    Ich lebe aktuell im Rhein-Main Gebiet, bin aber für meinen Job zum 01.04 nach München gezogen. Ich habe also eine Wohnung in Darmstadt und in München.

    Mein Lebensmittelpunkt ist definitiv nicht in München, da meine Freundin (nicht verheiratet), meine Familie & Freunde, mein Sportverein usw. in Darmstadt sind. Mittelfristig habe ich zwar vor nach München zu ziehen aber aktuell würde ich Lebensmittelpunkt nicht in München sehen(ist auch als Zweitwohnsitz angemeldet).

    Nun habe ich mich leider in München verletzt. Die Operation wird in München stattfinden und mein Arzt hat mir gesagt, dass ich aus seiner Sicht, auf gar keinen Fall die lange Fahrt nach Darmstadt auf mich nehmen soll. Ich kann also aus medizinischen Gründen vorerst keine Heimfahrten antreten.

    Nun zu meiner Frage:

    Meint ihr, dass das Finanzamt meine doppelte Haushaltsführung ablehnen wird ?

    Ich werde mich ja auf nicht absehbare Zeit nicht in Darmstadt aufhalten können. Müsste ich sowas durch Arztberichte usw. beweisen? Oder soll ich meinen Arzt fragen, ob er mir eine Art Bescheinigung ausstellt, in der er darlegt, dass ich nicht reisefähig bin ? Gibt es noch etwas anderes, dass ich beachten muss?

    Für Tipps, oder eure Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

    Also es ist ja eigtl gar nicht mehr das Thema:

    Aber wenn ich als Student einem minjob nach gehe dann muss ich das auf der Einkommensteuererklärung doch nicht als Einkommen angeben (jedenfalls wenn ich pauschal besteuert werde).

    Das heißt Einkommen ist ja dann 0 Euro minus Werbungskosten kommt ja dann auf einen negativen Betrag.

    Die Werbungskosten darf ich doch nicht mit 1000 Euro Pauschbetrag ansetzen, weil um einen Verlust zu generieren müssen dafür ja tatsächlich als Ausgaben angefallen sein. (selbst wenn nicht kommt man sehr schnell über 1000 Euro im Jahr?)

    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Danke für die schnellen Antworten. Dann werde ich sie auf jeden Fall machen.

    Als Info: ich bin Master Student (deswegen auch die wenigen Einnahmen). Ich hatte sowieso vor meine Steuererklärung freiwillig zu machen, da ich mir die Kosten die da so anfallen ja als Werbungskosten anrechnen lassen kann und dann auf mein erstes "richtiges" Geld weniger Steuern zahlen muss.

    Meine Intension war es aber erst nach Abschluss meines Studiums für die Jahre 19/20/21 alles auf einmal zu machen.

    Aber wenn ich das jetzt sowieso für 2020 machen muss, dann gibt es die Option für mich halt nicht mehr.

    Hi liebe Community,

    Mir ist etwas nicht ganz klar und ich würde mich freuen wenn mir da jmd helfen könnte.

    Ich habe letztes Jahr einmalig für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet (Steuerklasse VI)

    Ich habe allerdings insgesamt weniger als den Grundfreibetrag verdient.

    Bin ich dann verpflichtet für letztes Jahr eine Steuererklärung abzugeben?

    Vielen Dank schon mal im voraus.