Hallo Franziska,
leider hat man mich erst zu spät auf die Zurückforderung der Bearbeitungsgebühren hingewiesen - habe dann Anfang März ein Schreiben( Einschreiben- Rückschein) zur Skoda Bank ( Tochter der VW Bank) geschickt mit der Bitte um Rückzahlung.
Leider ist meinVertrag noch aus 2011 und den habe ich letztes Jahr abgelöst - jetzt endlich kam Post mit dem Hinweis, das alle Ansprüche verjährt wären, da die Unterlagen erst nach dem 31.12.2014 eingegangen sind! Schande...nun haben Sie aber etwas über einen evtl neuen Urteilsspruch geschrieben? Ist die Verjährung jetzt aufgehoben oder nicht?
LG