Also ich habe nochmal etwas recherchiert.
Der Umstand, dass meine Frau Beamtin ist, hat Auswirkung auf die Berechnung des Bemessungszeitraums. Bei Beamtinnen wird der Mutterschutz nicht ausgeklammert, da das volle Gehalt weiter vom Arbeitgeber übernommen wird.
Bemessungszeitraum sollte dann August 2023 bis Juli 2024 sein. Bei einem jetzigen Steuerklassewechsel (wirksam ab Februar), wäre sie dann 6 Monate in Klasse 4 und 6 Monate in Klasse 3. Da Klasse 3 die letzte Klasse vor der Geburt ist, würde diese zur Berechnung des Elterngelds herangezogen.
Soweit mein Laienverständnis. Würde mich etwas beruhigen, wenn das hier jemand mit Ahnung bestätigen könnte . Aber wir werden mal so ins Rennen gehen...