Beiträge von Rexel

    Also ich habe nochmal etwas recherchiert.

    Der Umstand, dass meine Frau Beamtin ist, hat Auswirkung auf die Berechnung des Bemessungszeitraums. Bei Beamtinnen wird der Mutterschutz nicht ausgeklammert, da das volle Gehalt weiter vom Arbeitgeber übernommen wird.

    Bemessungszeitraum sollte dann August 2023 bis Juli 2024 sein. Bei einem jetzigen Steuerklassewechsel (wirksam ab Februar), wäre sie dann 6 Monate in Klasse 4 und 6 Monate in Klasse 3. Da Klasse 3 die letzte Klasse vor der Geburt ist, würde diese zur Berechnung des Elterngelds herangezogen.

    Soweit mein Laienverständnis. Würde mich etwas beruhigen, wenn das hier jemand mit Ahnung bestätigen könnte ^^ . Aber wir werden mal so ins Rennen gehen...

    Hi zusammen,

    Wir werden im Sommer Eltern und wollten eigentlich den Trick zum Wechsel der Steuerklasse anwenden. Leider hatten wir im Dezember viel Stress, so dass ich erst jetzt dazu gekommen bin mich mit dem Thema auseinander zusetzen.

    Grundsätzlich sollte sich der ganze Stunt für uns auszahlen, da meine Frau in Elternzeit gehen wird und sie im Moment nur halbtags arbeitet (sie ist verbeamtet und privat krankenversichert falls das eine Rolle spielt.

    Jetzt zum zeitlichen Ablauf. Wir würden das ganze im Januar beantragen, also wären die neuen Steuerklassen ab Februar gültig.

    Errechneter Geburtstermin ist der 17.8. Mutterschutz also ab 7.7.

    Das heißt die restlichen Monate vor erreichen des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse sind 5 - also Pech gehabt.

    Ich hab nun aber gelesen, dass man auf die Ausklammerung des Mutterschutzes auf Antrag verzichten kann. Damit würden wir auf 6 Monate neue Steuerklasse kommen. Da die günstigere Steuerklasse die aktuellste ist würde diese angesetzt.

    Ist meine Rechnung korrekt oder hab ich ne falsche Annahme getroffen und wir haben Pech gehabt?

    Ist die Ausklammerung des Mutterschutzes für Beamte überhaupt nötig? Hier würde ja das Gehalt weitergezahlt und es kommt nichts von der Krankenkasse...

    Ja, 230€ sind es.

    Das Problem ist, dass ich unter der Typennummer im Prinzip nichts brauchbares finde. Ich gehe davon aus, dass bestimmte Typenbezeichnungen nur über Küchenstudios abgesetzt werden, damit der Kunde bloß nicht auf die Idee kommt Preise zu vergleichen8o.

    Naja, vielleicht wühl ich mich mal durch ebay Kleinanzeigen oder so. Aber wird das FA das anerkennen wenn ich denen nen Screenshot von ner ebay-Anzeige mitschicke? Ich bin gespannt...

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2020. Ich bin letztes Jahr aufgrund eines neuen Jobs umgezogen. Nun sagt mir mein Steuerprogramm, dass ich auch meinen Kochherd absetzen kann.

    Wir mussten zum Einzug eine neue Einbauküche kaufen, da in der neuen Wohnung keine drin war. Diese enthält natürlich auch alle Geräte. Zunächst mal: Welches Gerät ist mit Kochherd überhaupt genau gemeint? Das Cerankochfeld und der Backofen sind bei uns zwei unterschiedliche Geräte. Nur eins von beiden oder beide?

    Und nun die wichtigere Frage: Wie das beim Küchenkauf so üblich ist halten sich die Küchenbauer immer schön bedeckt bei der Preisgestaltung. Es gibt im Prinzip nur einen Endpreis. Transparenz ist in diesem Geschäft offensichtlich ein Fremdwort. Wir haben jedenfalls für unsere Küche eine Rechnung wo alle Posten aufgelistet sind. Allerdings ohne Preis. Es gibt nur einen Gesamtpreis für die Küche. Kann ich jetzt für den Kochherd einen pauschal Prozentsatz X vom Gesamtpreis ansetzen? Oder muss ich zum Küchenstudio und den entsprechenden Preis erfragen? Kann mir kaum vorstellen, dass die mir nach einem Jahr ihre Kalkulation offen legen.

    Habt ihr ne Idee wie ich die Sache am besten angehe?