Beiträge von frido

    Vielen Dank. Ich habe einen Aufhebungsvertrag. Dieser wird Ende 2015 gültig, so dass ich ab 2016 arbeitslos bin. Ich weiß momentan noch nciht, was besser ist und wie die Unterschiede in den Beiträgen sind. Gesetzlich versichert oder freiwillig in der gesetzlichen KK.

    Im Artikel vom 12.01.15 wird eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krnakenkasse eingegangen. Für mich ergeben sich mehrere Fragen, die ich nicht eundeutig erlesen konnte. Wie sieht es aus, wenn durch Auflösung der Arbeitsvertrags die Voraussetzung der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr gegeben ist.? Gibt es Fristen, dieses der Krankenkasse anzuzeigen? Ist eine freiwillige Krankenversicherung weiterhin möglich? Wenn ja, wie berechnet sich der Beitrag? Vielen Dank.