Beiträge von zettelbox

    Ich besaß die Karte seit November 2023. Im September 2025 habe ich eine mail von dem Unternehmen (jetzt BAWAG) erhalten. Darin wurde ich zur Wahl der neuen Karte Barclays Platinum Double beglückwünscht - diese kostet jährlich 99€. Allerdings hatte ich keinen Wechsel beantragt und wollte auch keine neue Karte. Ich habe dem Wechsel per mail widersprochen. Darauf wurde nicht reagiert. Nachdem mir eine Pin für die neue kostenpflichtige Karte angekündigt wurde, widersprach ich per Einschreiben/Rückschein. Darauf erhielt ich eine Kündigungsbestätigung. Gleichzeitig sollten mir aber trotzdem 99€ Jahresgebühr abgebucht werden

    Bei mir 100 % derselbe Fall. Nie einen Produktwechsel beantragt, und dieser "Glückwunsch-Email" sofort widersprochen. Trotzdem wurde umgestellt. Mit dem Kundenservice auseinandergesetzt, irgendwann wurde dann nachgegeben und gesagt, dass der Vertrag zum 15.01.2026 "gekündigt" werde. Damit war ich vorerst zufrieden. Ich war natürlich davon ausgegangen, keine Gebühren zu zahlen, sondern dass mir die kostenfreie Karte gekündigt wurde.

    Trotzdem jetzt dann die 99 Euro auf der Kreditkarte abgebucht. Jetzt geht es bei mir auch zur Bafin. Was für ein Drecksladen.

    Update von mir: Anscheinend hat sich ein anderer Mitarbeiter den Fall angesehen und sie haben mir jetzt die Kündigung zum 15.01. bestätigt. Eine Gebühr wurde mir bislang nicht in Rechnung gestellt. Es ist auch nicht ganz klar worüber die Kündigung jetzt gilt, gern hätte ich natürlich die kostenfreie Karte zurück, ich denke aber dass die Geschäftsbeziehung allgemein damit gekündigt ist - was für mich okay wäre.

    BAWAG scheint es bei mir tatsächlich drauf anzulegen. Sie lehnen das Rückgängigmachen des Produktwechsels ab, weil ich "über den AGB" (was auch immer das heißt) Ende Oktober dem Produktwechsel zugestimmt haben soll, und meine Widerrufsfrist abgelaufen sei.

    Natürlich habe ich nie eine Widerrufsbelehrung bekommen und zudem auf die "Glückwunsch-Mail" von Barclays Anfang November sofort geantwortet.

    Scheint also auf gerichtliche Klärung hinauszulaufen. Ich hoffe ich finde einen Anwalt für den Pipi-Streitwert.

    Kann von dem unseriösen Laden wirklich nur abraten und Finanztip sollte bis auf weiteres auch keine kostenfreien Kreditkarten von Barclays mehr bewerben.

    Hallo, ich erhielt gerade eine Bestätigung von BAWAG/Barclaycard, dass ich das Barclays Platinum Double bestellt hätte.

    Dabei habe ich weder per Pop-up noch sonstwie die Umstellung beantragt.

    Ist außer mir noch jemand betroffen?

    Sehr eigenartige Masche....

    Bei mir genau dasselbe.

    Habe am 05.11. eine Mail von Barclays bekommen, in der sie mir zum Abschluss der Platinum Double beglückwünschen. Ich habe daraufhin unmittelbar geantwortet, dass ich nie dem Wechsel zugestimmt habe und sie das unmittelbar rückgängig machen sollen. Mail ging als Antwort zurück an den Absender (service at email.barclays.de)

    Dann war Ruhe und ich bin davon ausgegangen, dass es sich bei dieser E-Mail vielleicht einfach um einen technischen Fehler gehandelt hat.

    Aber nein, am Wochenende hatte ich dann plötzlich zwei Barclays Kreditkarten in der Hand (Visa plus Mastercard - wofür braucht man das??)

    Also jetzt über die App ein Ticket eröffnet. Werde auch mal bei der Hotline anrufen und schauen, dass das rückabgewickelt wird.

    Werde die bestehende Karte natürlich auch kündigen und kann das auch allen empfehlen, die noch weiter ihre kostenlose Karte haben. Die Geschäftspraktiken sind offenbar unseriös und früher oder später werden sie das sicher mit den übrigen widerspenstigen Bestandskunden auch machen .... Dass man mit der kostenlosen Karte dauerhaft glücklich bleibt, glaube ich nicht, und ggf. ist selbst kündigen besser als von der Bank gekündigt zu werden.

    Kurzer Hinweis an ggf. Mitlesende: Tatsächlich gab es jetzt wohl die entsprechende Veröffentlichung im Bundessteuerblatt. Dabei ist es so geregelt, dass die ersten 150 € aus einem Bonusprogramm, die wegen gesundheitsbewussten Verhaltens gezahlt wurden, nicht mehr auf die Sonderausgaben angerechnet werden. Für darüber hinausgehende Beträge ist ein Nachweis über konkret entstandene Kosten erforderlich. Dies scheint eine Art "Vereinfachungsregelung" zu sein, die bis Ende 2023 befristet ist.

    Das FA hat mich also angeschrieben und gefragt, ob ich mit der Anwedung dieser Vereinfachungsregel einverstanden bin. Bei mir ging es um 200 € Bonuszahlungen, sodass ich der Anwendung zugestimmt habe. Mit dem sicherlich bald eintreffenden geänderten Bescheid wäre der Fall für mich dann geschlossen.

    Danke für eure hilfreichen Beiträge, haben mir als Laien sehr geholfen.

    Du hast alles richtig erkannt. Und der "Trick", den Sparplan mit sehr hoher Rate anzulegen (für den de facto Einmalkauf) und diese Rate nach der ersten Ausführung deutlich zu reduzieren, funktioniert und spart Dir ein paar Euro Gebühren. Ein Risiko ist aber, dass Du unlimitiert kaufst - das Risiko hast Du beim normalen Sparplan bei jeder Ausführung auch, nur geht es hier ja um eine sehr hohe Rate.

    ING kann ich uneingeschränkt empfehlen. Guter Kundenservice, gutes Online-Banking und gute App.

    Hallo zusammen,

    ich habe Einspruch eingelegt gegen meinen Steuerbescheid. Es geht um die Bonuszahlung meiner Krankenkasse, die damit einen Teil meiner Fitnesscenter-Kosten erstattet hat. Das Finanzamt hat diesen Betrag von meinen Sonderausgaben abgezogen.

    Es gab dazu letztes Jahr ein Urteil vom BFH (Aktenzeichen BFH X R 16/18), welches meiner Auffassung nach zu 100 % einschlägig ist. Der Sachverhalt ist nahezu identisch.

    Das Finanzamt bittet mich jetzt darum, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist. Dazu ist bis Ende Juni meine Zustimmung notwendig.

    Jetzt muss ich entscheiden, ob ich dem zustimmen möchte. Einerseits würde eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bedeuten, dass mein Einspruch angenommen würde. Andererseits weiß ich nicht, wann (bzw. ob überhaupt) das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Das Urteil ist ja jetzt schon ein Jahr alt.

    Wie würdet ihr entscheiden und warum? Dem Ruhen des Verfahrens zustimmen oder aber auf eine Einspruchsentscheidung bestehen?

    Und denkt ihr, auf eine Entscheidung zu bestehen könnte mir in der Zukunft Nachteile bringen, z.B. dass Sachbearbeiter genauer hinsehen, mehr Belege einfordern o.ä.? Denn von dieser Streitfrage abgesehen wurde meine Steuererklärung vollumfänglich akzeptiert ohne jede Nachfrage - unterm Strich nicht schlecht, anstelle haufenweise Belege nachreichen zu müssen.

    (Es geht um eine Steuererstattung von ca. 70 Euro, also am ganz großen Rad möchte ich ehrlicherweise aus praktikablen Gründen auch nicht drehen.)