Hallo InvestMoe,
@chris2702 Chris2702,
vielen Dank für eure Antworten!
Insbesondere folgende Aussage bestärkt mich, den Wechsel zum direkt folgenden Monat nach der Geburt zu veranlassen: "Während der Mutterschutzfrist ist das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld bereits fix."
Ich hatte bisher Bedenken, dass eine Änderung der Stkl. hier Änderungen nachsichziehen könnten, die eher nicht vorteilhaft sind...
(Es gab hier letztens ein Beispiel, wo der Wechsel zu kurz vor der Mutterschutzfrist erfolgte und daher nur durch extra Mühen die höheren Bezüge durchgesetzt werden konnten. Das mag ja im Einzelfall mal klappen, jedoch denke ich, das ist eher die Ausnahme... es verschenkt ja keiner gerne Geld 
Auch hatte ich mal gelesen, dass nicht jedes Lohnbüro sich zwingend an die Regel hält, dass das Mutterschaftsgeld fix ist, sondern der Zuschuss nach der jeweils aktuellen Stkl. berechnet wird. Auf ein Hin und Her mit entsprechender Missstimmung beim Arbeitgeber haben wir im beruflichen Kontext auch keine Lust...)
Bzgl. der Steuerlast.
Ich denke, 4:4 ist in dem Fall die geschicktere Lösung. Der arbeitende Part erhält wieder den (vormals gewohnten) Bezug und die evtl. Folgende Steuernachzahlung aufgrund der Elterngeldleistungen wird geschmälert (im Gegensatz zur Variante bei 3:5, 3 für den arbeitenden Part). Dennoch eine gute Idee, die verschiedenen Steuer-Szenarien mal durchzurechnen!
Interessant wäre hierfür ein Rechner, in dem man den Progressionsvorbehalt, ergo die zu erwartende Steuerlast aufgrund der Lohnzahlungen (arbeitende Part in verschiedenen Steuerklassen) und Eltergeld-Bezug exakt ausrechnen könnte. Mal schauen, ob ich so etwas online finden könnte?
Auf jeden Fall nochmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!