Beiträge von g.h.

    Du müsstest doch inzwischen eine Mitteilung vom Versorger bekommen haben, in der die Fragen beantwortet werden, insbesondere müsste darin stehen, welches Entlastungskontingent gilt.

    Laut telefonischer Auskunft unseres Gaslieferanten soll die Mitteilung noch im März erfolgen. Dies obwohl der Gesetzgeber eigentlich vorschreibt, dass die Verbraucher von ihrem Lieferanten spätestens zum 01.03.2023 über die Entlastung zu informieren sind.

    Ich denke aber, dass da einige größere Grundversorger von der Gesetzgebung mehr oder weniger überfahren wurden. Ich hab da durchaus Verständnis, da spielen ein paar Tage mehr oder weniger keine Rolle, solange kein Quatsch rauskommt.

    Was ist, wenn der im September 2022 vom Gaslieferanten prognostizierte Jahresverbrauch viel zu hoch war?

    Hintergrund:

    Wir sind ab Mitte Mai 2022 von Öl auf Gas umgestiegen und seither in der Grundversorgung. Im August 2022 mussten wir unseren Zählerstand übermitteln. Danach wurden wir als Neukunde begrüßt und uns wurde ein monatlicher Abschlag mitgeteilt, den wir von September 2022 bis Juli 2023 zu zahlen haben. Damals kam uns dieser Abschlag zwar sehr hoch vor, wir hatten aber kein Problem damit, weil ja bei jeder Jahresabrechnung eine Verrechnung stattfindet.

    Als dann Details zur Gaspreisbremse in den Medien veröffentlicht wurden, haben wir erst mal vorsorglich unseren Zählerstand zum 31.12.2022 dem Grundversorger mitgeteilt. Dann telefonierten wir im Januar 2023 mit unserem Grundversorger, um zu erfahren, welchen Jahresverbrauch er beim Abschlag ab September 2022 zugrunde gelegt hatte.

    Bei diesem Telefonat wurde bestätigt, dass, unter Berücksichtigung des damals gültigen Arbeitspreises, ein Jahresverbrauch von über 39.000 kWh angenommen wurde. Dies kam zwar der Dame am Telefon auch sehr hoch vor, sie kam aber auch zu keinem anderen Ergebnis.

    Nach eigenen Berechnungen wird unser tatsächlicher Jahresverbrauch bei etwa 24.000 kWh liegen. Sollte sich dies bewahrheiten, wird unser gesamter Jahresverbrauch keine 80% des vom Grundversorger im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs erreichen.

    Frage:

    Können wir davon ausgehen, dass in der Jahresabrechnung im August 2023 unser Gasverbrauch ab 01.01.2023 in voller Höhe auf 12 Cent pro kWh gedeckelt sein wird?

    Oder gibt es da einen Haken?