Was ich noch herausgefunden habe:
Eine Erstattung bei der Zusammenveranlagung wird bei Unterhaltsberechnungen prozentual zugeteilt und ja auch nicht ständig neu geprüft, wenn es bspw. einen Titel gibt. Und es ist sinnvoll in der Düsseldorf Tabelle zu schauen, in welcher Einkommensgruppe man ist. Verdient man bspw. 2000,- netto müsste man ja so eine hohe Erstattung bekommen, dass man geteilt durch 12 und abzüglich der Prozente des Partners über 2300 kommt um höher eingestuft zu werden.
Trotzdem kompliziert und vor allem ärgerlich das der Unterhalt nicht als besondere Belastungen anerkannt wird, weil schon Kinderfreibeträge berechnet werden.