Beiträge von trester

    Hallo Miteinand,

    die Sparda-Bank West eG hat mit Datum 28.06.21 eine Mitteilung in die "Postbox" abgelegt:

    "Hinweis gemäß § 8 UWG:

    Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 die Klauseln in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 der AGB Banken für unwirksam erklärt.

    Wir werden uns daher bei der Durchführung von Verträgen nicht auf diese Bestimmungen berufen.

    Sparda-Bank West eG"

    Ich find diese Formulierung so ungeheuer "Kundenfreundlich", durch Googlen findet man heraus, dass damit die Vertragsbestandteile gemeint sind durch die eine Gebührenerhöhung ohne Kundenzustimmung möglich war.

    Keinen Ton zur Erstattung.

    Grüße Trester