Dann bindet ihr euch mit dem neuen Vertrag 40-50 Jahre Verpflichtungen ans Bein. Keine gute Sache.
Beiträge von Thebat
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Ich glaube ich persönlich würde den Vorgang abbrechen und den Tod der Mutter abwarten.
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Nein, so einfach ist das nicht. Um das Finanzamt in die Beweislast zu bringen, musst du m.E. die Zugangsvermutung (3 Tage Regel) erschüttern und hierfür substantiert Tatsachen für die Behauptung der verspäteten Zustellung vorlegen.
Wenigstens den Brief mit Datumsstempel solltest du vorlegen, was ja hier kein Problem ist.
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Auf jeden Fall stellt sich die Frage, WARUM das Amt nicht dafür sorgt, dass so ein wichtiges Schreiben fristgerecht zugestellt wird.
-> Tja, könnte an den 36 Mio. gleichgelagerten Fällen liegen? Oder an der Berliner Post.
Luftweg vom Finanzamt zu meinem Haus sind ca. 2 km - Zustelldauer 13 Tage.
-> Berlin halt.
Das ging im Mittelalter sicher schneller!
-> Nicht in Berlin.
Ernsthaft:
Für die Prüfung von 20 Zahlen und ggfls. einen "Einspruch mit Begründung folgt" benötigt man auch in Berlin bestenfalls 20 Minuten. Außerdem hast du ja nicht nur 4 Wochen sondern sogar einen ganzen Monat Zeit dafür.
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Hmm. Ich würde fast darauf tippen, dass deine Frau dem zugestimmt hat. Ohne Einwilligung des Eigentümers kann ein Vorkaufsrecht nicht einfach so geändert werden (außer im vorherigen Vertrag ist diese Möglichkeit vorgesehen).
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Die Mutter hat lediglich die Rechte, die bereits im Grundbuch stehen. Darüber hinaus hat sie nichts zu melden.
Was deine Eintragung angeht: Geht das überhaupt so einfach? Dafür müsste dir deine Frau m.E. die Hälfte des Hauses schenken (beim Finanzamt anzeigen) und zudem müsste das ganze ein Notar durchführen. Und der kann dich dann im Vorfeld auch genau beraten.
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Da ist verdammt viel Unsicherheit im Markt. Die Finanzierungskosten steigen und die Anforderungen der nächsten Jahre (Sanierungszwang, Mietendeckelung etc.) bremsen ebenfalls.
Ich persönlich gehe bei weiter steigenden Zinsen und gesetzlichen Vorgaben von fallenden Immobilienpreisen aus. Ausnahme: Wohnblocks, in denen Flüchtlinge untergebracht werden können/sollen. Hier zahlt der Staat aus der Not heraus fast jeden gewünschten Preis.
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Naja, wenn die Preise jetzt fallen, dann erledigt sich das Problem von alleine.
Mal schauen, wofür unsere Regierung das "gesparte" Geld dann verprasst.
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Das wird eine Unterschriftsbeglaubigung sein, die nun mal von einem Notar vorgenommen wird. Eine Löschung müssen dann m.W. sie beantragen, das kostet dann nochmals Geld (Notar + Grundbuchamt).
Aus Sicht der Bank: Wenn ein ehemaliger Gläubiger nach 50 Jahren eine Löschungsbewilligung anfordert, dann muss die Bank in ihren alten Unterlagen nach dem Vorgang suchen. Da hat keiner Bock drauf, also macht man von sich aus Klarschiff und schließt das Kapitel nach der letzten Darlehensrate ab.
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Ich habe ein Depot bei Ubongo Maputo eröffnet. Der Sitz ist in Mosambik, aber die haben mich persönlich auf Englisch angeschrieben und für ihre Dienste geworben. Hört sich zwar vertrauenswürdig an, aber mehr als 90% meines Vermögens werde ich vermutlich nicht transferieren.
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Sofern du dem Anbieter gegenüber diese Punkte erklärst (Anlage unter 30 kWP und auf Privathaus), sollte er in der Schlussrechnung die Umsatzsteuer für die Endrechnung und die beiden Abschlagsrechnungen auf 0% setzen.
Gleichzeitig kannst du (ab Fertigstellung der Anlage) weder Abschreibung geltend machen noch Vorsteuer vom Finanzamt holen, da du in die neue Regelung fällst und "zwangsweise" kein Unternehmer mehr bist.
Solltest du aufgrund der 2022er Rechnungen doch Vorsteuer geltend machen ("man kann es ja einfach mal versuchen"), würdest du diese in 2023 durch die Rechnungskorrektur des Anbieters der Anlage voll wieder zurückzahlen müssen. Durch den Verzicht in 2022 auf die Behandlung als Kleinunternehmer bist du m.E. zudem 5 Jahre an deine Wahl gebunden. Sprich: Du hast nichts davon gehabt, musst aber trotzdem die nächsten 5 Jahre eine Umsatzsteuererklärung einreichen und m.E. auch deinen Eigenverbrauch besteuern.
Mein Rat: Momentan nix machen, dem Anbieter die o.g. Punkte anzeigen und auf die geänderte Steuergesetzgebung verweisen, die Endrechnung nebst Korrektur abwarten und danach weiterhin nichts machen.
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Ich dachte immer, der 199 geht unabhängig von der Kenntnis von "spätestens nach 10 Jahren" aus.
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Und passt der Wert zum Durchschnittsverbrauch?
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Sämtliche Steuervorteile sind in voller Höhe zurückzuzahlen. Darüber hinaus werden die von der Versicherung erzielten Überschüsse zwar ausgezahlt, jedoch m.W. unter Abzug von Abgeltungssteuer.
Sprich: Je nach Steuersatz kommt ggfls. nur etwas über 50% vom Guthaben bei dir an.
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Vattenfall:
"Die Jahresverbrauchsprognose, die Sie für die Berechnung der Entlastung zugrunde legen, weicht erheblich von meinem tatsächlichen Verbrauch ab. Können Sie die Jahresverbrauchsprognose korrigieren und die Entlastung neu berechnen?"
Die Jahresverbrauchsprognose können wir leider nicht korrigieren. Der Gesetzgeber schreibt uns genau vor, wie die staatliche Entlastung ermittelt wird: Auf Basis Ihres Gasverbrauches im September 2022 haben wir einen gewichteten Jahresverbrauch für ein Jahr prognostiziert. Wenn wir keinen Jahresverbrauch mit Stand September 2022 prognostizieren konnten, müssen wir die Jahresverbrauchsprognose verwenden, die uns Ihr Netzbetreiber mitgeteilt hat.
-> Da Vattenfall den September-Verbrauch nicht mittels 2 Ablesungen ermittelt hat, würden sie vermutlich von dem in der letzten Endabrechnung angenommenen Verbrauch für das Folgejahr ausgehen. Alternativ wäre natürlich auch eine Durchschnittswertbetrachtung unter Berücksichtigung der Durchschnittstemperatur denkbar.
Ersteres wäre relativ statisch und würde aktuelle "Einzelschicksale" wie z.B. Wohnungsleerstand durch lange Krankheit etc. nicht berücksichtigen. Letzteres wäre insofern gerechter, da man ein langjähriges Mittel heranziehen würde. Allerdings wäre in diesem Fall dann eine genaue Kontrolle kaum möglich.
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Wie groß ist die Anlage? Wo wird sie installiert? Beinhaltet der Auftrag die Lieferung und die Montage?