Da ich in Hypoport investiert bin, würde ich dir mal zu einem Termin bei einem Dr. Klein Berater raten.
InterHyp dürfte gleich danach kommen.
Da ich in Hypoport investiert bin, würde ich dir mal zu einem Termin bei einem Dr. Klein Berater raten.
InterHyp dürfte gleich danach kommen.
Tja, wir zahlen über die EEG-Umlage zukünftig zunehmend mehr, um gleichzeitig eine zunehmende Unsicherheit bei der Stromversorgung zu erlangen.
"d.h. nach der Steuererklärung gibt es finanziell also gar keine Nachteile eine Anstellung in Klasse I aufzuteilen in zwei Anstellungen in I & VI?"
Exakt.
https://finanz-szene.de/banking/sparda…de-ist-maximum/
https://finanz-szene.de/banking/sparda…noch-schlimmer/
Wie gesagt: Das Geschäftsmodell lässt im derzeitigen Zinsumfeld eigentlich keine Gewinne mehr zu.
Besten Dank. Dann habe ich ja bis zum Jahresende noch einen Puffer.
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
- Kinder sind unter 18, haben eigene Depots und sind mit in der Familienversicherung.
- In 2021 wurden Dividenden kassiert, sowie Veräußerungen sowohl mit Verlust als auch mit Gewinn vorgenommen.
- Es wurde jeweils eine NV-Bescheinigung erteilt.
Ziel soll es sein, dass die Kinder in der Familienversicherung bleiben und nicht versehentlich aufgrund eines guten Jahres die Einkommensgrenzen (470 Euro x 12 = 5.640,00 Euro) gerissen werden.
Folgende Verlustverrechnung wird mir bei Consors ausgewiesen:
Aktien 2021
Ihre Gewinne:
5.118,09 EUR
Ihre Verluste:
594,67 EUR
Aktiengewinne, die mit Aktienverlusten verrechnet wurden:
0,00 EUR
Aktiengewinne, die mit Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet wurden:
0,00 EUR
Aktiengewinne, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden:
5.118,09 EUR
Nicht verrechnete Aktiengewinne:
0,00 EUR
Nicht verrechnete Aktienverluste:
594,67 EUR
Allgemein 2021
Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne:
411,62 EUR
Ihre allgemeinen Verluste
0,00 EUR
Ihre inländischen thesaurierten Erträge:
0,00 EUR
Ihre Erträge, verrechnet mit Ihrem allgemeinen Verlustrechnungstopf:
0,00 EUR
Ihre Erträge, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden:
411,62 EUR
Nicht verrechnete Erträge/Gewinne:
0,00 EUR
Nicht verrechnete Verluste:
0,00 EUR
Meine Rechnung:
5.118,09 Euro (Aktiengewinne)
- 594,67 Euro (Aktienverluste)
+ 411,62 Euro (allgemeine Erträge)
= 4.935,04 Euro
- 801,00 Euro (Pauschbetrag)
= 4.134,04 Euro Gesamteinkommen
Aufgrund der NV-Bescheinigung wird der steuerliche Verlust vermutlich jedoch nicht verrechnet, sondern von Consors in das nächste Jahr vorgetragen. Andernfalls würde ja der separate Ausweis keinen Sinn machen.
Wird die Krankenkasse ebenfalls so rechnen oder ziehen die nur die Gewinne abzgl. Pauschbetrag als Berechnungsgrundlage heran?
Münzen fassen sich schön an und sehen gut aus.
Sieh zu, dass du nicht zu viel Aufgeld auf den Materialpreis zahlst, letztendlich zählt nur der Materialwert.
Als Zahlungsmittel darfst du Münzen nicht sehen.
Es gilt das Zufluss - Abfluss - Prinzip.
Trag es in der Anlage V 2020 als nachträgliche Werbungskosten ein. Vermutlich geht es noch durch.
"Das ist bemerkenswert, weil wir schon 2019 widersprachen und damals eine Antwort erhielten die Debeka würde auf den Einspruch der Verfährung verzichten wenn vor Gericht die Ungültigkeit der Gebühr festgestellt werden sollte."
Vermutlich ist damit gemeint: Wenn du vor Gericht Recht bekommst, dann greift der Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Ich denke nicht, dass die Bank damit "allgemeine Rechtsprechung" zu diesem Thema meint.
Wie alt ist denn das Kind? Je nach Alter kann die Antwort auf deine Frage unterschiedlich ausfallen.
Und mal ganz ehrlich:
Was würdest du als Vermieter in dieser Situation machen bzw. was habt ihr dem Mieter als Lösung vorgeschlagen?
Nachtrag und Endstand:
Heute hat mir die Netbank wieder kommentarlos die Gebühren für mein zweites Konto erstattet. Hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet.
Aufgrund der gemachten Angaben würde ich folgendes annehmen:
- Anruf vom "Bankberater", der um einen Test der neuen Webseite bzw. des neuen Online-Bankings unter dem Link xyz bittet.
- Kunde ruft im telefonischen Beisein des Bankberaters "neue" Webseite auf, loggt sich ein (= Betrüger haben Zugangsdaten) und macht eine bzw. mehrere Testüberweisungen (= Betrüger haben TANs).
- Betrüger loggen sich parallel zur "Testseite" auf der echten Seite der Bank mit den abgegriffenen Zugangsdaten ein.
- Betrüger ändern Überweisungslimit (1 TAN).
- Betrüger räumen Konto leer (2-3 TANs).
Wie die Betrüger dem Kunden die TANs aus den Rippen geleiert haben - keine Ahnung. Evtl. "Probieren Sie doch mal dieses und jenes, klappt das?" - wie auch immer.
Durch die Verwendung der falschen Webseite kann der "Bankberater" parallel beim Telefonieren die Eingaben des Kunden loggen und auf der echten Bankseite eingeben.
Fazit:
- Wenn Banking per Browser, dann immer über die echte Webseite der Bank einsteigen. Niemals neue/fremde Links benutzen.
- Besser ein Banking-Programm benutzen (Starmoney, S-Firm, Alf-Banco etc.)
Du musst ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen und zudem deinen Schaden belegen.
Die dafür zu investierende Zeit dürfte den Schaden in der Regel bei weitem übersteigen.
"Sie hat eine Mail von einer Mailadresse bekommen die seriös klang und den namen Ihrer Bank in der Adresse hatte."
Nicht dein Ernst, oder? Ich bekomme täglich Spam-Mails auf die genau diese Beschreibung zutrifft. Wenn ich die alle anklicke, dann hat außer mir niemand Schuld.
"Meiner Meinung nach, sollte bei so untypischen Geldüberweisungen und dann noch in so einer höhe, Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden."
Meinst du, dass die Bankmitarbeiter alle 789.000.000 täglichen Kontenbewegungen prüfen und hinterfragen?
"Diese hat ihr mitgeteilt, dass das Geld noch nicht überwiesen sei, Sie den Vorgang aber leider nicht mehr abbrechen können... Das finde ich eine absolute Frechheit!"
Bist du dir bei diesen Angaben ganz sicher? Wenn deine Bekannte die Überweisung online sieht, dann müsste sie auch schon gebucht sein (Wertstellung ist nicht gleich Ausführung).
Hmm. Das hieße dann aber vermutlich, dass du im Schadensfall z.B. nur 10.000 Euro erstattet bekommst und dann dafür deine Einrichtung nebst Kleidung etc. neu erwerben müsstest.
Könnte sicherlich eng werden.
2 Anmerkungen:
- Dann hättest du im Schadensfall vermutlich eine Schenkung an deinen Sohn. Je nach Höhe der restlichen Vermögens würde das dann im Falle einer Erbschaft angerechnet.
- Warum benötigst du keine Hausratversicherung mehr? Risiko oder hat dein(e) Lebenspartner(in) eine Hausratversicherung abgeschlossen?