Beiträge von Luis67

    danke für deine Rückmeldung .

    1. Ich habe auf Lohnstuerkarte (Steuerklasse I) gearbeitet. im Jahr 2019 hatte ich auch einen Minijob für ca. 4 Monate zusätzlich zu meinem regulären Job. In diesem Fall verändert sich steuerlich allerdings nichts. Der mini-Job muss nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Stimmt das ? muss ich abgeben ?

    2.

    für 2018: Kann ich meine Steuererklärung für 2018 noch abgeben? die Frist ist aber schon abgelaufen?

    für 2019: Nach was ich verstanden habe. Ich kann Die Steuererklärung 2019 nur von einer Steuerberatungskanzlei machen lassen. Die Frist war Juli 2020.

    Liege ich falsch?

    Hallo Zusammen,

    Ich bin Belgier, ich bin ledig und habe in Deutschland gearbeitet:

    2018: <8000€ Einkommen

    - 01/06/2018-31/08/2018 als Werkstudent

    - 01/09/2018-31/12/2018 Bachelorarbeit

    2019: >10000€ Einkommen

    - 01/01/2019-31/12/2019 als Angestellter


    Im Jahr 2020 kam ich zurück, um in Belgien zu leben

    Die Steuern werden an der Quelle abgezogen, daher habe ich für 2018 und 2019 keine Steuererklärung abgegeben.

    Ich habe mehrere Fragen:

    1. Liege ich im Irrtum und riskiere ich ein Bußgeld weil ich keine Steuererklärung abgegeben habe?

    2. Kann ich mein Steuererklärung 2018, 2019 trozdtem immer noch abgeben? und wie

    Danke im Voraus

    Grüße

    Luis