danke für deine Rückmeldung .
1. Ich habe auf Lohnstuerkarte (Steuerklasse I) gearbeitet. im Jahr 2019 hatte ich auch einen Minijob für ca. 4 Monate zusätzlich zu meinem regulären Job. In diesem Fall verändert sich steuerlich allerdings nichts. Der mini-Job muss nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Stimmt das ? muss ich abgeben ?
2.
für 2018: Kann ich meine Steuererklärung für 2018 noch abgeben? die Frist ist aber schon abgelaufen?
für 2019: Nach was ich verstanden habe. Ich kann Die Steuererklärung 2019 nur von einer Steuerberatungskanzlei machen lassen. Die Frist war Juli 2020.
Liege ich falsch?