Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Nun verhält es sich zudem so, dass im Schenkungsvertrag festgehalten wird, dass alle Lasten auf die Tochter übergeht (Steuern, Versicherungen, Reparaturen) Auf was muss hier die Tochter achten?
Ist es möglich, ohne das alle Beteiligten Probleme bekommen, wenn die Tochter die anfallenden Kosten zunächst bezahlt und sich dann von ihren Eltern per Überweisung wieder bezahlen lässt. Gäbe es da ein steuerliches bzw. juristisches Problem?