Beiträge von vbkunde456487

    Meine Volksbank will tatsächlich zwei Unterschriften. Einmal für die zukünftige Erhöhung und die andere für die nachträgliche Zustimmung der Erhöhungen in der Vergangenheit.

    Wenn man beide Unterschriften leistet, wird versprochen bis Juli 2023 keine weitere Erhöhung vorzunehmen.

    Vollständiger Text:

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    Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus

    BGH-Urteil vom 27.04.2021

    <Anrede>

    Sie kennen uns als Ihre faire, transparente und ehrliche Volksbank vor Ort, die sich seit Generationen

    zum Wohl der Menschen unserer Region einsetzt. Es ist Ihre Bank, für die der Vorstand und all

    Mitarbeiter täglich arbeiten. Eine immer komplexere Regulatorik und Rechtsprechung stellen uns

    dabei jedoch vor wachsende Herausforderungen. Aktuell müssen wir uns - wie fast alle Banken in

    Deutschland - mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 beschäftigen. Dieses Urteil

    hat auch Auswirkungen auf die zugrundeliegende und zukünftige Geschäftsbeziehung mit Ihnen.

    Worum geht es?

    Bislang verwendeten wir in unserem Geschäftsverkehr mit Ihnen Allgemeine Geschäftsbedingungen

    (AGB), die Klauseln enthielten, nach denen Änderungen spätestens zwei Monate vor dem vorge-

    schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens bei Ihnen vorliegen mussten. Diese branchenüblichen

    Regelungen bezogen sich auch auf Entgelterhöhungen, insbesondere auf die Erhöhung von Konto-

    führungsentgelten (Im Wesentlichen geht es um Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken). Ihre

    Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie der angekündigten Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens widersprochen hatten.

    In allen bisherigen Schreiben haben wir diese Genehmigungswirkung detailliert beschrieben und

    auch auf die Möglichkeit einer Kündigung der Geschäftsbeziehung durch Sie hingewiesen, sofern

    Sie als Kunde nicht mit den Änderungen einverstanden sind.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs reicht dieses bisherige Verfahren jedoch nicht aus. Der BGH

    vertritt die Auffassung, dass Kunden ausdrücklich den Änderungen zustimmen müssen.

    Es wurde nicht die Höhe der Entgelte beanstandet, sondern lediglich die bisher übliche Vorgehens-

    weise bei Preisanpassungen.

    Die Konsequenz des Urteils ist für uns mit erheblichen Mehraufwendungen, Kosten und zeitintensi-

    ver Einbindung zahlreicher Mitarbeiter verbunden. Aber selbstverständlich richten wir uns nach der

    Entscheidung des BGH.

    Mit diesem Schreiben bitten wir Sie, uns bei der Umsetzung des Urteils zu unterstützen. Wir

    wollen unsere vertragliche Basis mit Ihnen eindeutig und rechtssicher gestalten und uns wieder mit

    vollem Einsatz unserer eigentlichen Aufgabe zuwenden: Für Sie den Weg freimachen, damit Sie Ihre

    finanziellen Ziele und Wünsche unkompliziert, schnell und sicher erreichen können.

    Eine rechtskonforme Umsetzung des BGH-Urteils setzt Ihre ausdrückliche Zustimmung voraus. Wir

    möchten daher mit Ihnen die Geltung der aktuellen Preise (Preis- und Leistungsverzeichnis mit Stand

    01.04.2021) zum 01.11.2021 verbindlich vereinbaren und bitten Sie hierzu um Ihre schriftliche Zu-

    stimmung

    Auch bitten wir Sie zweitens um Ihre schriftliche Bestätigung für die in der Vergangenheit durchge-

    führten Preisanpassungen unserer Kontoführungsentgelte.

    Damit wir den Aufwand für Sie so gering wie möglich halten, haben wir Ihnen einen frankierten

    Rückumschlag beigefügt, mit dem Sie uns die vorbereitete Vereinbarung zurücksenden können. Zu-

    stimmung und Bestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils separat Ihrer Unterschrift.

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    Wir sichern Ihnen für Ihre zeitnahe Mithilfe zu, dass wir bei Leistung beider Unterschriften keine

    Preiserhöhungen bei den Entgelten für Ihre Konten bis zum 30.06.2023 vornehmen werden.

    Damit waren, sind und bleiben wir eine der günstigsten Banken der Region.

    Bitte unterstützen Sie uns und senden Sie Ihre Einverständniserklärung bis spätestens zum

    30.09.2021 an uns zurück.

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    Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen unter der oben genannten Rufnummer gerne

    zur Verfügung