Beiträge von FinanzETFen

    Ich befasse mich mit der Materie schon länger, nachdem ich bereits kurz nach Inkrafttreten der DSGVO von einem befreundeten Rechtsanwalt von der Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs erfahren habe. Ich war damals direkt von einem Vorfall betroffen und suchte dann nach einem Rechtsanwalt. Für die ist das aufgrund der Streitwerte kaum lukrativ, zudem war da viel Neuland dabei. Das dürfte auch der Grund sein, warum sich nur wenige Anbieter am Markt halten. Und eine Verfolgung dieses Falls bietet hier nur Protectra an.

    Das Modell ist ja bspw. schon RightNow im Falle des Scraping Vorfalls bei Facebook gefahren. Klar kann man machen, aber gerade angesichts des BGH Urteils in diesem Fall, erscheinen 50 Euro ausgesprochen wenig. Zumal es in der Sache, wie Du zutreffend schreibst, bereits diverse Urteile gibt, die den Betroffenen (ist ja eigentlich jeder) über 1000 € Schadensersatz zusprechen. Warum nicht mit kleinfee, nunmehr Protectra gegen Meta vorgehen? Die sind der first mover in Sachen DSGVO-Sammelklage und bieten die Verfolgung hier an: https://protectra.de/schadensersatz…schadensersatz/

    Ich habe neben der Beauftragung des Rechtsdienstleisters (wenn das bei Raisin genug Aufwand und Kosten produziert, dann werden sie bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen künftig das Geld in die Hand nehmen, um diese Kosten zu vermeiden) zumindest die erhaltenen Spam-Anrufe (die einzige Auswirkung, die ich aktuell in Folge des Lecks feststellen kann) der Bundesnetzagentur gemeldet. Als Mailadresse nutze ich - wie auch im Fall Raisin - in der Regel einen eigens dafür angelegten Alias.

    Ich diskutiere gerne, dafür sind Foren schließlich da, oder? Der Unterschied von "unseriös" gegenüber "an der Seriosität des ganzen etwas zweifeln" interessiert mich offen gestanden wenig, ich will Dir damit auch nicht auf den Schlips treten. Den Grund meiner Anmeldung habe ich im Übrigen auch nicht verhehlt, für Verwunderung besteht da wenig Anlass meine ich. ;)

    Wenn weiterhin Innteresse am Austausch zum Datenschutzvorfall besteht, dann herzlich gerne. Ich bin tatsächlich verunsichert und wüsste gerne wie seitens Raisin abgesehen von der Hilfeseite die Reaktionen auf Anfragen sind?

    Jedem von uns wäre es selbstverständlich lieber, wenn die Daten nicht geleakt worden wären. Nur das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen bzw. wurde von Raisin hineingeworfen. Nun ist die Frage, wie man damit umgeht.

    Selbstverständlich entscheidest Du das. Mein Beitrag hinterfragt auch nicht Deine Entscheidung, sondern die Argumente, mit der Du sie begründest:

    1. es sei ein "Daten-Strip". Das Datenleck ist ein Strip, aber doch nicht die Angabe von Kontaktdaten, die man tagtäglich irgendwo angibt (s. Bsp. meines Ausgangspost).

    2. Ref-Links seien unseriös. Alle möglichen Unternehmen nutzen das, dass nennt man Marketing.

    3. Schadensersatz in Form von "ein paar Kröten" die "eventuell und in Zukunft irgendwann erstritten" werden. Es gibt neben ablehnenden Urteilen unterinstanzlicher Gerichte zu Beginn der DSGVO-Rechtsprechung inzwischen auch einen positiven Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sowie ein höchstgerichtliches Urteil aus Österreich, das für einen minder schweren Fall bereits 500 Euro Schadensersatz zugesprochen hat.