Die Ersparnis beim Ehegattensplitting ist am höchsten, wenn ein Ehepartner sehr viel verdient und der andere kein Einkommen hat. Die Ersparnis hat nichts mit der Steuerklasse zu tun, sondern wird nach Abgabe der gemeinsam veranlagten Steuererklärung berechnet (doppelte Frei- und Pauschbeträge). In gewisser Weise eine "Herdprämie" für Steuersparfüchse.
Ob Kinder da sind oder nicht, spielt für das Ehegattensplitting / die gemeinsame Veranlagung keine Rolle.
Dies benachteiligt Alleinerziehende mit zu versteuerndem Einkommen. Der Entlastungsbertrag kompensiert diese Benachteiligung nicht.
Dieselben Frei- und Pauschbeträge sollten auch für steuerpflichtige Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern einräumt werden. Diese müssen sich um beides kümmern: Kinderbetreuung und Arbeit kümmern.