Beiträge von Hajooo

    Ich gehe davon aus, daß man unter Geschwistern grundsätzlich eine friedliche Einigung erzielen möchte, ohne emotionale Belastung. Ist bei Geld nicht immer einfach. Viel Erfolg dabei!

    Ja, um das geht es mir genauso wie meiner Schwester.

    Es spielen "wie immer" mehrere Aspekte mit.

    Zum einen mein "Brass" auf meinen Schwager, der zu mir im Dez. 2016 sagte. daß ich ein Schmarotzer und ein Nichtsnutz bin und arm sterben werde wie ein Kirchenmaus.

    Für ihn zählt nur Geld, Geld, Geld und das ihm andere so viel wegnehmen. Finanziell ist er sehr gut aufgestellt, hat in finanzieller Hinsicht das "Richtige" für seine Familie getan.

    In gewisser Weise hat sich das denken auf meine Schwester übertragen.

    Wie schon beschrieben, kann ich das wohl nicht umrechnen, in dem Sinne, daß die 50K in dem Haus dazu führten, daß mein Schwager eine geringere Zinsbelastung hatte, Er dadurch früher Zahlungsfrei ist und sein Geld früher/schneller durch Geldanlagen etc. das Geld vermehren konnte. Noch dazu haben sich in unserer wirtschaftsstarken Gegend die Immobilienpreise stark erhöht.

    Im folgenden Ein Auszug aus dem Schreiben von damals.

    Wir, die unterzeichneten Eheleute Schwager und Schwester,

    bescheinigen hiermit von den Eheleuten unsere Eltern in XY Stadt

    für unseren Wohnhaus-Neubau in Bad XY, den Betrag in Höhe von

    DE 50000,- (Fünfzigtausend Deutsche Mark) erhalten zu haben.

    (Jetzt kommt, daß es von verschiedenen Konten kommt)

    Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der Gesamtbetrag

    in Höhe von DM 50.000,- (Fünfzigtausend Deutsche Mark) von den

    Eheleuten Vater und Mutter in XY Stadt als Ausgleichspflichtiger

    Vorempfang an die Eheleute Schwiegersohn und Tochter (meine Schwester)

    zu gelten hat.

    Der Betrag wurde gewährt mit Rücksicht auf künftiges Erbrecht der Eheleute

    Tochter/Mann aus dem Vermögen der Eheleute unsere Eltern.

    Der Gesamtbetrag in Höhe von DM 50.000,- hat sich meine Schwester oder deren gesetzliche Erben bei einer späteren Erb-oder Vermögensauseinandersetzung ihrer Eltern anrechnen zu lassen.

    In unserer Familie war immer klar, daß ich sofern ich das Geld mal "brauchen" würde ich es entweder von meinen Eltern oder meiner Schwester bekommen würde.

    Da ich psychisch Krank bin, haben wir als mein Vater noch lebte gefragt, was denn sein Wunsch wäre, wie sein Vermögen/unser Erbe geteilt werden soll.

    Er meinte ich solle das Haus bekommen, meine Schwester das Geld.

    Da ich keine nachkommen habe, werden später ihre Kinder das Haus erben.

    Wie schon oben genannt, wohne ich obwohl ich es meine Eltern angeboten habe kostenfrei im Haus.

    Dies befürwortete/freute meine Schwester, da sie immer weiß, daß im Notfall oder wenn Hilfe benötigt wird ich im Haus bin.

    Gruß Hajooo

    Hallo,


    mir wurde ein Arbeitsvertrag wie folgt vorgelegt:
    Stundenlohn knapp unter Mindestlohn (ab Oktober)
    +
    Leistungsbezogener Zusatz
    +
    Fahrtkostenzuschuß: Xy Cent pro Km (40)
    +
    Verpflegungsaufwand: 8-14 Std 6 €, 14-24 Std 12 €, 24 Std 24 €
    Somit komme ich auf ein "relativ hohes" Nettogehalt.

    Wie wirkt sich das später auf die Rente aus ?

    Ich denke die bezieht sich auf den Stundenlohn, + evtl. den Leistungszusatz.

    Wenn ich krank bin oder Urlaub habe,
    bekomme ich nur das Netto vom Grundlohn ?

    Gruß Hajooo

    Hallo hier im Forum :),

    derzeit im ALG1 Bezug habe ich

    ein etwas duboises

    Jobangebot bekommen.

    Dies war in meinem Vermittlungsaccount beim Arbeitsamt

    Betreff: Aufforderung zur Bewerbung

    Dort habe ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

    Also:

    Beworben bei Personalvermittlung,

    Anruf von denen, ein, zwei Fragen, Online-Video-Interview mit Partnerfirma, ein, zwei Fragen, ja können wir machen.

    Hm...

    zu meiner Frage wegen den Modalitäten, wurde das Gehalt gedrückt, + einen Tag Urlaub (Jahresstaffelung bis 30 Tage) gewährt.

    (Vertragslaufzeit 3 Jahre, > so lange wie er vom Amt Zuschüsse bekommt)

    Meinem Wunsch fragen zu:

    Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden

    evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,

    in schriftlicher Form zu beantworten

    wurde nicht entsprochen.

    Satt dessen wurde versucht mit Druck eine schnelle Unterschrift des Vertrags durch direktes Nachfragen und zusenden von Dokumenten zu erreichen.

    Ein EGZ beim Amt hat der AG bereits gestellt.

    Unter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen.

    Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?

    Danke

    +

    Grüße Hajooo

    Hallo hier im Forum.

    :)

    nach Harz IV bin ich im Spätsommer 2018 in Leiharbeit bei einem Dienstleister in Vollzeit gekommen.

    Diese endetet im Herbst 2019 mit der Arbeitslosigkeit.

    Im Frühjahr 2020 wurde ich wieder bei der Leiharbeitsfirma angestellt.

    Dieser Einsatz endete jetzt 2021, leider ohne Anstellung, musste jetzt wieder ALGI beantragen.

    Aufgrund meiner besonderen Lebenssituation zahle ich keine Miete, habe auch keinen Besitz.

    In Erinnerung habe ich noch, daß in den Jahren, wo ich nicht durchgehend gearbeitet habe, sich ein "Lohnsteuerjahresausgleich" lohnen würde, da der Ganzjahresabzug in dieser Situation anders berechnet würde.

    Beim letzten mal habe ich das mit einer Steuersoftware (Aldi Steuer 201x)

    ist wohl eine OEM-Software von Buhl

    gemacht.

    Da bekam ich von dem Betrag der Steuersoftware lediglich knapp die Hälfte zurück.

    Auch habe ich noch in Erinnerung, daß es diese "Pausch-Beträge" gibt.

    Setzt die Software diese automatisch ein ?

    Nun nochmal meine Eingangsfrage:

    Hab ich überhaupt Ansprüche ?

    und

    Was muß ich eintragen ?

    Vielen Dank.

    :)

    Gruß Hajooo