Beiträge von FinanztipRS
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Dann bleibt dir erst mal der Weg des Mahnverfahrens. Ist bei Stiftung Warentest gut beschrieben. (https://www.test.de/Gerichtliches-…dern-5733577-0/)
Letztliche wird sich aber DEP wahrscheinlich gleich verhalten, wie wir das gemacht haben: Einfach allem Widersprechen. Das heißt letztendlich mußt du vor Gericht gehen, wenn du dein Geld willst.
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Um euch ein bischen Mut zu machen:
Habe heute bei meiner Rechtschutzversicher vorgesprochen. Der Fall wird sehr gerne finanziell übernommen. Ich bekomme jetztschon mal einen Gutschein zur Vorortberatung bei einem Rechtsanwalt hier.
Ein Rechtsanwalt von der der Versicherung mit dem ich telefonisch gesprochen habe meinte, dass wir sehr gute Chancen haben vor Gericht unser Recht durchzusetzen. Ich werde das heute Nachmittag im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort vertiefen.
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Hier die entsprechende Antwort dann auf das vermeintliche Inkassoschreiben:
Link als text: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/sites/default/…edia247313A.pdf
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Ich hatte mich nach dem Lesen der Diskussion hier nicht für den Widerruf der Einzugsermächtigung entschieden, sondern lieber für die Hälfte der prognostizierten Gasmenge.
Die DEP bekam die Hälfte des Geldes und ich die Hälfte der Gasmenge. So hat keiner von uns einen Schaden und ich keinen weiteren Ärger.Die Abrechnung sah so aus, wie man das von einer Gas-Abrechnung gewohnt ist. Wenn Interesse besteht, kann ich das Teil hier auch mal anonymisiert posten.
Hallo Fipsy,
da doch noch sehr viele keine Abrechnung bekommen haben, wäre es glaube ich sehr interessant, vorab schon eine zu sehen.
Vielen Dank schon mal für deine Bereitschaft sie anonymisiert zu posten
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Weiter:
"Wir haben uns lange auf unsere Aufgaben als Erdgasversorger vorbereitet. Sämtliche Prozesse im Rahmen der Energiebeschaffung, des Anbieterwechsels, der Belieferung unserer Kunden mit Erdgas und der professionellen Abrechnung wurden umfangreich vorbereitet und akribisch auf Herz und Nieren überprüft um Ihnen eine professionelle Abwicklung zu garantieren.
Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie bauen wir auf eine langfristige und faire Partnerschaft mit unseren Kunden.
Wir sind wirtschaftlich und im Hinblick auf unsere fachliche Kompetenz gut aufgestellt, um einen perfekten Job zu machen – Mit Sicherheit ! "
Da kann uns doch nichts passieren, oder?
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Übrigens vom 14. August auf DEP Homerpage:
Absolut Zukunftssicher
Bereits heute haben wir im Sinne unserer Kunden bundesweit bedeutende Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt um die langfristige Versorgungssicherheit zu gewähren.
Hört sich gut an. Nur seltsam, dass man dann einen Monat später alle kündigen muss...!?

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1. Abrechnung wiedersprechen mit der Vordeerung den Grundpreis anzupassen. Frist setzen.
2. Schlichtungsstelle Antrag stellen.
3. Anwalt einschalten.
....
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Zum Them Rückbuchung steht in dem genannten Link von Mkm:
„Wer eine Abbuchung widerruft und die Rückbuchung verlangt, muss gute Gründe dafür haben“, sagt Rechtsanwalt Stephen Rehmke, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein solcher Grund liege vor, ... der Kunde sich so gegen eine Belastung wehre, der keine berechtigte Forderung des Unternehmens zugrunde liege.
Anerkennenswerte Gründe liegen auch vor, wenn der Kunde sich Gegenrechte wie etwa ein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht erhalten will."
Das "alles" scheint mir in unserem Fall gegeben zu sein.
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