Beiträge von MoTo

    So, nach 7 Versuchen und 1x Gesprächsabbruch wegen schlechter Verbindung hab ich bei Naturstrom jemanden sprechen können:

    Die angekündigten Preise stehen fest, Preisgarantie gibt es nicht, es gibt auch keinen weiteren Verhandlungsspielraum. Die zu späte Zustellung der Preiserhöhung wird zur Kenntnis genommen und ich soll innerhalb der nächsten Woche darauf eine Antwort bekommen.

    Bleibt nun also nur noch die Frage: Wann kündigen? (oder anders gefragt, wann gibt E.ON eine Preisänderung in der Grundversorgung bekannt ;) )

    Hilft zwar dem Fragesteller nicht direkt, ist aber ähnlich gelagert: Bin mit Preisgarantie bis 31.12.2022 bei Naturstrom:

    Schreiben zur Preiserhöhiung vom "November 2022" (exakt so steht es da, Posteingang per Brief ohne jeglichen (Datums-)Stempel am 06.12.22 im Briefkasten!

    Im Onlineportal ist das Schreiben auch hinterlegt, Datum dort der 30.11.22. Email- oder sonstige Hinweise auf neue "Onlinepost" gab es vor und nach dem 06.12.22 nicht. Drin steht:

    Preisanpassung zum 01.01.23 (!) von

    bisher (Brutto) 24,45ct/kWh und 9,70€/Monat auf

    zukünftig (Brutto) 51,90ct/kWh und 11,90E/Monat

    Eine neue Vertragslaufzeit finde ich in dem Schreiben nicht.

    PLZ ist 15732, Grundversorger E.ON nimmt aktuell in der Grundversorgung

    33,38ct/kWh und 15,80 €/Monat.

    Unser Verbrauch lag bisher bei ca. 4000kWh/Jahr (5 Personen, 2 Haushalte), ab 2023 ehr bei 6500 (E-Auto muss vermehrt zu Hause geladen werden, da bisherige Lieblingsladesäule nun zu teuer bzw. meist defekt ist) und PV ist leider noch nicht vorhanden, da sehr schwieriges Dach und kaum willige Anbieter.

    Naturstrom ist telefonisch nicht erreichbar und auf Email bisher keine Reaktion. Hatte der Preiserhöhung zum 01.01.23 wegen Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist widersprochen.

    Wenn der neue Naturstrom-Preis keine Preisbindung hat (so verstehe ich das Schreiben zumindest), "muss" ich wohl kündigen und erst mal in die Grundversorgung. Oder gibt es sonst etwas sinvolles, was ich tun könnte? Andere Anbieter (lt. Vergleichsportalen) sind aktuell noch teurer als Naturstrom...

    Grüße, MoTo

    Was mich in dem Zusammenhang noch interessiert:

    Sollte es einen "Stompreisdeckel" geben (das gleiche gilt dann ja auch für Gas), auf welchen Tarif bei welchen Versorgern wirkt der dann? Das kann nach meinem Verständnis ja nur beim Grundversorger in der Grundversorgung sein. Dann wäre es zu dem Zeitpunkt auch ein Vorteil, schon in der Grundversorgung zu sein. Oder wie wollte man das sonst "verwaltungstechnisch" handhaben, bei den vielen Anbietern, die ja nur mit Zahlen und privatwirtschaftlich handeln...?

    Oder verstehe ich da was ganz falsch?

    Na ja ermutigend ist anders! Das kam (erwartungsgemäß) heute von der Schlichtungsstelle:

    "der Beschwerdegegner akzeptiert unsere Empfehlung nicht. Daher war es leider nicht möglich, eine Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist somit beendet.

    Diese Mitteilung gilt zugleich als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15 a Abs. 3 S. 3 des Gesetzes zur Einführung der Zivilprozessordnung. "

    Wie nun sinnvoll weiter?

    So, das (kleine) Guthaben aus der (angefochtenen) Schussrechnung ist nun tatsächlich eingegangen, sonst seitens DEP keinerlei Reaktion.

    Die Schlichtungsstelle hat auch keine Antworten von DEP erhalten und heute kam die Schlichtungsempfehlung (zusammen mit einer langen Begründung):

    1. Ich soll die Vertragsbeendigung zum 01.10.2021 akzeptieren.

    2. Die DEP ändert die Schlussabrechnung dahingehend, dass als Grundpreis nur die in der Rechnung aufgeführten Fixkosten des Netzbetriebs und des Messstellenbetriebs abgerechnet werden.

    3. Ein sich aus der Korrekturrechnung ergebendes Guthaben hat die DEP unverzüglich auszuzahlen.

    Ich habe nun 2 Wochen Zeit, dem zuzustimmen oder es abzulehnen...

    Die DEP wird sich dazu wohl vermutlich nicht äußern, also denke ich "Zustimmen und hoffen"?

    Von meiner Online-Anzeige bei der (damals) zuständigen Polizeibehörde kam im Übrigen noch gar nichts.

    Ich hatte der Rechnung (ohne Mahngebühren, da ich nichts zurückgebucht hatte, war aber geringfügige Erstattung ausgewiesen) widersprochen, und seit dem nichts mehr von DEP gehört und auch keine Erstattung überwiesen bekommen (Kontoverbindung hatte ich mitgeteilt). Der Schlichtungsstelle wurde auch nicht geantwortet und auf die erstattete Anzeige gab es auch noch keine Reaktion.