Beiträge von HansiF

    Hallo FI,

    da gibt es nicht viel zu verstehen. Ich möchte mehr als 10000,- EURO bar auf mein Konto bei der PB einzahlen. Das ging bis vor mehr als 30 Jahren problemlos. Dem steht nun aber u. a. das GWG entgegen. Und hier insbesondere die Nachweispflicht über m e i n e i g e n e s versteuertes Geld in Form von Bargeldrücklagen. Darum geht es mir. Wer aus der Runde hatte schon ähnliche Erahrungen mit derartigen Bargeldeinzahlungen.

    Ich danke!

    Hallo FI,

    danke für Deinen Ratschlag. Aber da kennst Du das GWG schlecht. Auch Stückelungsbeträge die, soweit nicht einzahlungsgeläufig, in der Gesamtsumme mehr als 10000,- EURO ergeben, werden dann nachweispflichtig und können sogar zu Mitteilungen an die Finanzaufsichtbehörden führen. Das wäre in meinem Fall nicht der Rede Wert. Ich möchte nur solche langwierigen Aktionen vermeiden. Darum meine Anfrage, ob es Mitglieder gibt, die schon über bekannte Vorkenntnisse verfügen.

    Ich beabsichtige wenig mehr als 10000,- EURO in bar auf mein Konto bei der PB einzuzahlen. Das Geld stammt aus langjährig angelegten Bargeldrücklagen. Dieses Geld ist nachweispflichtig. Wie weise ich in solchen Fällen die Herkunft nach? Meine Historie wird wohl schwerlich akzeptiert.

    Ich danke für jede zielführende Antwort.

    Vielen Dank "Aushilfe" für Deine hinweisgebende Info zu meinem SV. Im Bescheid wird auf den § 32b i.V.m. § 32a EStG hingewiesen. Aber weder im Bescheid (Erläuterungen zur Festsetzung) noch im erstgenannten Paragraphen ist definitiv von einem Grundfreibetrag für besondere Einkommen die Rede.

    Ich danke allen Mitwirkenden für ihr Interesse und Aufmerksamkeit. Muß aber leider feststellen, daß mir diese Art von "qualifizierter Forendiskussion" nicht weitergeholfen hat.

    Ich weiß auch, wie leicht sich augenscheinlich "laienhafte" Fragen zu einem komplexen Sachzusammenhang ausufern können.

    Nochmals ein artiges Dankeschön an die Schreiber!

    Bitte um Definition der "unbeschränkten Steuerpflicht".

    Jawohl, im Ausland wurden schon die Quellensteuer einbehalten, da Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Quellensteuer wurde vom FA auch berücksichtigt.

    Wird der Grundfreibetrag auch angerechnet, wenn ich nur zu versteuernde Einkünfte aus einer ausländischen nicht selbstständigen Tätigkeit habe? In 2024 lt. ESt-Bescheid i.H.v. rund 4660,- EURO. Darauf soll ich nach dem Grundtarif 5,1198 % ESt zahlen.