Vielen Dank !
Schade.... das kostet mich 120 Euros "Mehrsteuer" gegenüber "meiner Variante"
sind aber "alles in allem" trotzdem noch 550 Euros bar aufs Konto.
Danke nochmals,
Viele Grüße
ertz.
Vielen Dank !
Schade.... das kostet mich 120 Euros "Mehrsteuer" gegenüber "meiner Variante"
sind aber "alles in allem" trotzdem noch 550 Euros bar aufs Konto.
Danke nochmals,
Viele Grüße
ertz.
Hallo,
ich bin voriges Jahr, "nahtlos", von einer Beschäftigung in die Nächste gewechselt.
Dazu wurde bei der Agentur für Arbeit ein Zuschuss für " Fahrtkosten für Pendlerfahrten" aus dem Vermittlungsbudget nach §44 SGB 3 beantragt und auch bewilligt.
(3x 264€)
Wie und wo sind diese in der nächsten Einkommenssteuererklärung anzugeben ?
Meine Vermutung :
Anlage N - Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung - Einkommens- und Lohnersatzleistungen - Eingliederungshilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz
Ist dem so, oder ist dies keine Eingliederungshilfe und ich muss es wo anders oder gar nicht angeben ?
Die tatsächlichen Pendler km sind ja trotzdem angefallen und diese würde ich auch noch angeben bei: Ausgaben zu Löhnen und Gehälter - Entfernungspauschale ?
Vielen Dank
ertz.