Beiträge von Alfamar

    Zu welcher Einkommensteuer soll eine Erklärung abgegeben werden, wenn in dem Jahr 0 EUR Einkommensteuer bezahlt wurde?

    Die Begründung für die Verpflichtung bei Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung abzugeben ist ja der Progressionsvorbehalt, also die Möglichkeit, dass durch die Lohnersatzleistungen höhere Steuern auf das zu versteuernde Einkommen fällig werden. In diesem Fall gibt es aber in 2020 kein zu versteuerndes Einkommen und es wurden keine Steuern bezahlt. Also hat man im Jahr 2020 auch nichts mit Einkommensteuer zu tun, deswegen denke ich die Auskunft vom Finanzamt ist korrekt.

    Was den möglichen Verlustvortrag angeht, habe ich im Netz folgendes gefunden:

    "Dennoch ist es für den normalen Steuerpflichtigen schwierig, überhaupt wirkliche Verluste zu machen, die einen Verlustvortrag ermöglichen. Denn auch Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Hartz IV oder Elterngeld zählen steuerrechtlich zu den Einnahmen." Hier wird also wohl auch nichts zu holen sein.

    Vielen Dank für deine Mühe und die sehr informative Antwort!

    Das da in Sachen "Verlustvortrag" wohl kaum etwas zu holen sein wird, bestätigt dann auch das von unserer zukünftigen Steuerberaterin. - Schönes W/E! :)

    Wenn im gesamten Jahr 2020 gar keine anderen, steuerpflichtigen Einkünfte vorgelegen haben, dürfte keine Steuererklärungspflicht bestehen: §56 EStDV

    Die Abgabe einer Steuererklärung für 2020 kann sich trotzdem für ein späteres Jahr auswirken, da ganz ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit auch keine Werbungskostenpauschale abgezogen wird:

    https://www.freefibu.de/blog/steuererk…2016-04-18.html

    PS: Die Werbungskosten dürfen nicht von anderer Seite erstattet worden sein.

    Danke dir für deine sehr informative und hilfreiche Antwort, und den Link.

    Ich schaue mir das am W/E mal genauer an.... - Schönes W/E! :)

    Schönen guten Abend,

    kann uns bitte jemand weiterhelfen?

    Unser Finanzamt sagt, dass, wenn wir über das ganze Jahr 2020 nur Lohnersatzleistungen (ALG 1) bekommen haben, überhaupt kein Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit, wir keine ESt- Erklärung abzugeben brauchen.

    Allerdings haben wir ja dadurch nicht zwingend weniger Ausgaben/Kosten gehabt in diesem Jahr, sondern eher genauso viel. – Dazu natürlich auch noch die Kosten für mehr als 4 Dutzend online-Bewerbungen.

    Bei einer Beratung in einem Lohnsteuerhilfeverein wurde uns tatsächlich aber gesagt, dass auch ALG in gewisser Weise zu den Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit zählt. – Was ist da dran, und was bedeutet das für uns?

    Auch sagte die Dame dort, dass evtl. hier ein Verlustvortrag erwirkt werden könnte, was jedoch in den meisten Fällen recht schwierig sei, und außerdem, nur dann sinnvoll, wenn diese (=Werbungs-) Kosten über 1000 € liegen. - Eine Erstattung gäbe es dann allerdings in 2020 dann aber auch nicht, sondern es handelt sich eben um einen Vortrag für 2021.

    Macht nun eventuell eine ESt-Erklärung doch Sinn? – Unter welchen Voraussetzungen?

    Möchte das FA nur deshalb uns in „in Sicherheit wiegen“, weil wir evtl. doch einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben könnten?

    Hat die Dame von dem LStHv (VLH!) uns deshalb nur so vage Informationen gegeben, weil wir z.Zt. dort noch keine Mitglieder sind? –

    Unserem „noch-LStHv“ haben wir gerade, nach über 20 Jahren Treue den Rücken gekehrt, nachdem durch „Schlechtleistung“ in Bezug auf die ESt-Erklärung 2019 aus einer avisierten hohen Rückzahlung an uns plötzlich eine Nachforderung an uns geworden war, und, erst auf unsere persönliche Intervention beim FA dies korrigiert wurde, und es dann doch noch zu einer Rückzahlung kam.

    Nebenbei:

    Gibt es eine Stelle, bei der solche LStHv mit unsauberen Geschäftsmethoden gemeldet werden können?

    Wir wissen, dass das sehr viele Fragen sind… wir wissen wirklich nicht mehr weiter, und an wen wir uns hiermit noch wenden können.

    Können Sie uns helfen? - Benötigen Sie zur Beantwortung noch weiter Informationen?


    1000-Dank für Ihre neutrale Einschätzung und Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Roth