Naja, in deren den AGB's steht unter §11 :
Preisänderungen
2) unmittelbare Verteuerung oder Verbilligung der Gewinnung, des Bezugs oder des Transports von Erdgas durch Steuern, Abgaben, Umlagen oder vom Netzbetreiber in Rechnung gestellter Entgelte infolge nach Vertragsschluss in Kraft tretender deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien oder Maßnahmen des Netzbetreibers, soweit die rechtlichen Grundlagen nichts anderes bestimmen;
Wie schon in einem vorherigen Post beschrieben, kann man doch nicht die Vorteile des Tarifs, u. a. mit einem Jahr Preisgarantie beschreiben, und in die AGB's quasi das Gegenteil schreiben.
Da ist doch auch schon wieder was faul.
Nur weil die vertraglich vereinbarte Preisgarantie in den AGB keine Erwähnung findet, ist diese nicht unwirksam.