Nein, aber da geht es doch nur um eine unschädliche vorzeitige Verfügung oder? Also wenn ich das Geld jetzt eher möchte und deshalb keine Arbeitnehmersparzulage bekomme, wäre das für mich egal. Also die Ausnahmen treffen nicht auf mich zu. Auf anderen Seiten habe ich halt gelesen, dass man frühzeitig kündigen und sich das Geld auszahlen lassen kann, wenn man es braucht. Nur mir dem vermeintlichen Nachteil keine Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Habe ich Chancen eher an das Geld zu kommen oder eher nicht?