Beiträge von Archetim

    Ich habe seit Januar 2022 einen Stromvertrag bei E.ON, der mit einer Preisbindung bis 28.2.2023 ausgestattet ist. Die Preis inkl. aller Steuern und Umlagen wurde auf 30,35 Cent/kWh festgesetzt.

    Als am 1.7.2022 der Wegfall der EEG-Umlage wirksam wurde, hat E.ON dies korrekt weitergegeben und den Preis auf 26,95 Cent/kWh abgesenkt.

    Seit 1.1.2023 werden aber wieder 30,35 Cent fällig, obwohl die EEG-Umlage ja weiterhin 0 ist. Auf meine Nachfrage, wie denn das sein kann, erhielt ich folgende Antwort:

    Kann mit das jemand erklären? Festpreis heisst doch, dass der Arbeitspreis stabil bleibt über die Laufzeit der Preisbindung? Effektiv erhöht sich aber der Arbeitspreis zum 1.1.2023 um den weggefallenen EEG-Betrag, und das wäre lt. E.ON schon bei Vertragsbeginn so festgelegt gewesen. Das hieße, mein Vertrag hat zwei Arbeitspreise, einen bis Ende 2022 und einen ab 2023.

    Über normale Preissteigerungen würde sich ja keiner aufregen. Allerdings halte ich eine Verdoppelung oder Verdreifachung innerhalb weniger Tage nicht für ein normales Marktverhalten.

    Wozu gibt es denn dann eine Regulierung, wenn diese in solchen Situationen nicht eingreift? Keiner weiß genau, ob wirklich alle Versorger nur die Preissteigerungen am Spotmarkt weitergeben, oder ob da nicht die Gunst der Stunde genutzt wird, den einen oder anderen Euro zusätzlichen Gewinn mitzunehmen.

    Unser Stadtwerk hier z.B. hat den Netto-Preis ohne Umlagen mal eben versechsfacht von einem Tag auf den anderen. Bildet das tatsächlich nur die gestiegenen Beschafffungspreise ab?

    mfg, Archetim

    Kommt auf den Grundversorger an. Unsere städtischen Stadtwerke bieten für Neukunden seit 20.12.21 in der Grundversorgung 73 Cent/kWh an :/

    Und das ist noch nicht mal die Spitze, manche sind schon über 80 Cent. Bin gespannt, wann der erste Anbieter die 1-Euro-Grenze reißt.

    Frag mich nur, wann die Bundesnetzagentur mal aufwacht. Liberaler Markt hin oder her, das was aktuell abgeht, hat mit sozialer Marktwirtschaft nichts mehr zu tun :(

    mfg, Archetim

    Das ist aktuell "Mode" bei den überregionalen Versorgern. Man kündigt ohne Angabe von Gründen in der Hoffnung, dass die Mehrzahl der Kunden das so hinnimmt.

    Aus meinen Erfahrungen mit enerSwitch empfehle ich schriftlichen Widerspruch und die Androhung von Schadenersatzforderungen, sollte der Anbieter dich einfach beim Netzbetreiber abmelden. Wobei letzteres wahrscheinlich schon geschehen ist.

    An dieser Stelle auch noch der dringende Hinweis, die aktuell gültigen Preise deines Grundversorgers zu prüfen, bei dem du ja jetzt erstmal gelandet bist. Hier gab es teilweise brachiale Erhöhungen auf bis zu 70 Cent und mehr für sog. "Neukunden". Das betrifft vor allem Leute, die in Großstädten mit eigenen Stadtwerken wohnen.

    Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile auch einige Hinweise zum Thema veröffentlicht.

    mfg, Archetim

    Die Grundversorger drehen auch gerade am Rad. Ich habe gerade erfahren, dass unser lokaler Anbieter eins Energie den Preis für Grund- und Ersatzversorgung von 30 Cent auf über 73 Cent (!) für Neukunden und damit auch „Rückfaller“ erhöht hat.

    Das grenzt doch schon an Wucher! Gerade jetzt, wo viele aufgrund von kurzfristigen Anbieterkündigungen in die Grundversorgung zurückfallen…

    Ob sich das enerSwitch richtig überlegt hat mit dem Erstattungsangebot von Mehrkosten?

    mfg, Archetim

    Ich habe ein ähnliches Angebot wie Josh erhalten. Auch mir wird die Erstattung von Mehrkosten bei einem neuen Anbieter für das 1. Quartal 2022 angeboten. Mein Vertrag läuft an sich aber bis 30.6.2022. Zur vereinbarten Bonuszahlung von ursprünglich 100€ wurde auch nichts gesagt.

    Auf eine entsprechende Rückfrage wurde mir bislang noch nicht wieder geantwortet :(

    mfg, Archetim

    Ich habe heute eine Antwort per Mail auf meinen schriftlichen Widerspruch erhalten. Ich zitiere mal:

    Man zieht sich hier also auf die schon bekannte Argumentation zurück, dass „enerSwitch“ wegfällt. Allerdings wird es korrekt nur als „Produktlinie“ bezeichnet.

    Ich werde daher entsprechend antworten. Ich kann nicht nachvollziehen, dass der Wegfall eines Produktes bestehende Verträge in irgendeiner Weise berührt.

    mfg, Archetim

    Nunja, bei mir sind es eben ca. 20 Euro pro Monat, um die es geht im Vergleich zu einem aktuellen Neuabschluss bei einem anderen Lieferanten. Und das ist ein Betrag, über den ich bei einer halbierten Laufzeit schon nicht hinwegsehen will.

    Zudem gehört sich sowas eben einfach nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Vertragspartner einfach so kündigt, wenn ihm was nicht mehr passt?

    Aber du hast natürlich recht, es kostet Aufwand und Nerven und wer das nicht will, der nimmt halt die Kündigung an.

    mfg, Schahn

    Die werden sich im Januar auch sicherlich noch wortwörtlich an das erinnern, was sie dir am Telefon bzgl. Bonus gesagt haben ;)

    Zum Thema „enerSwitch gibt es nicht mehr“ hatte ich weiter oben schon was geschrieben, das ist vertraglich nämlich vollkommen irrelevant.

    Ich rechne tatsächlich jetzt auch nicht unbedingt mit einem Einlenken der EWV, allerdings hätte ich eben gern z.B. eine schriftliche Aussage bzgl. des anteiligen Bonus‘. Etwas, was n.m.M. in die Kündigung schon von Anfang mit reingehört hätte.

    Wenn man einfach so die Kündigung akzeptiert, besteht kein Anspruch mehr auf einen Bonus, da dieser lt. Vertragsbedingungen nur nach 12 Monaten Laufzeit gewährt wird. Bei vorzeitiger Beendigung gibt es nichts. Dass mit Beendigung nur die von Kundenseite aus gemeint sein könnte, steht eben nirgends. Davon abgesehen, dass die vorzeitige Beendigung seitens des Anbieters ohne Nennung von Gründen an sich ja schon rechtswidrig ist.

    mfg, Archetim

    Nein, ich sehe sowas nicht. Sonderkündigungsrecht seitens des Anbieters besteht nur bei Pflichtverletzungen durch den Kunden, wie Zahlungsverzug u. dgl.

    Ich habe der Kündigung auch widersprochen. Ich halte diese ehrlich gesagt für Dummfang. EWV hofft wohl, dass es viele einfach so hinnehmen.

    Und die Aussage, dass es enerSwitch „nicht mehr geben wird“, ist vertraglich irrelevant. Vertragspartner ist die EWV Stolberg, enerSwitch ist nur eine Vertriebsmarke.

    Der Hintergrund der Sache ist natürlich offensichtlich. Regionale Anbieter, wie die EWV, liefern den Strom für überregionale Kunden ja meist nicht selbst, sondern kaufen am Spotmarkt ein, wo die Preise aktuell nur eine Richtung kennen.

    Die Veränderung von Marktbedingungen gehört allerdings zum unternehmerischen Risiko und berechtigt in keiner Weise zu Vertragsuntreue.

    mfg, Archetim