Beiträge von Moneymaker48

    Ich habe Tagesgeld bei der Comdirect-Bank angelegt, exakt 100K wegen der Begrenzung der gesetzlichen Einlagensicherung der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) auf genau diese Summe.

    Ich möchte eigentlich meine Anlagesumme bei dieser Bank aufstocken, trotzdem aber eine Absicherung über die 100K erhalten. Auf der Website der Comdirect-Bank lese ich dazu:

    ----- „Einlagensicherung bei der comdirect – eine Marke der Commerzbank AG - Ihre Einlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung und den zusätzlichen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Die EU-weit gesetzlich vorgegebene Schutzhöhe von 100.000 Euro pro Kunde besteht in Deutschland bereits seit 2010. Ihre Einlagen bei uns sind über die 100.000 Euro hinaus aber auch durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) geschützt.“ -----

    Im weiteren Text wird folgender Link zu diesem Fonds angeboten: https://einlagensicherungsfonds.de

    Hier finde ich folgenden Text:

    ----- „Willkommen beim Einlagensicherungsfonds - Der Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sichert Einleger auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus: Privatpersonen bis zu einem Betrag von derzeit maximal fünf Millionen Euro und gesicherte Unternehmen bis maximal 50 Millionen Euro. .......... Die genaue Sicherungshöhe für Ihr Institut können Sie durch einen Klick auf ´Wie sind Ihre Einlagen gesichert´ oben auf der Seite abfragen.“ -----

    Bei Eingabe „Comdirect“ in die Abfragemaske „Sicherungsumfang abfragen“ erhalte ich folgendes Abfrageergebnis:

    ----- „Für das angefragte Institut Comdirect ergab die Abfrage von Sicherungsstatus und Sicherungsgrenze folgendes Ergebnis: Das Institut Comdirect ist kein Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.“ -----

    Auf telefonische Anfrage bei der Comdirect habe ich die Information erhalten, daß die Muttergesellschaft Commerzbank durch den BdB zusätzlich die Einlagen ihrer Kunden abgesichert hat, aber explizit sind die Kunden der Tochtergesellschaft Comdirect nicht genannt.

    Meine Frage: kann ich auf diese rein fernmündliche Zusage vertrauen oder bin ich nur spitzfindig auf eine Ungereimtheit in den Formulierungen gestoßen? Andererseits: die Juristen bei den Banken haben in aller Detailgenauigkeit die AGB so formuliert, daß die Instiute maximal abgesichert sind. Das wäre ich als Kunde aber auch genauso gern – also über den gesetzlichen EdB und den freiwilligen BdB.

    Im Finanztip vom 9.9.22 wird zum Thema Gaspreise eine unterschiedliche Bewertung abgegeben – Höhere Gas-Abschläge VOR und NACH einer Gaspreis-Erhöhung. Macht das einen Unterschied?

    In meinem Fall habe ich am 9.7.22 ein Schreiben meines Gasversorgers ESWE bekommen, in dem die monatliche Abschlagsrate von bisher 52 € auf 132 € ab Monat August angehoben wird.

    Am 18.8.22 erhielt ich ein weiteres Schreiben, in dem folgende Gaspreise zum 1.10.22 „angepaßt“ werden sollen: von 4,439 ct/kWh auf 18,455 ct/kWh (jeweils brutto). Das ist eine Erhöhung um 316%.

    FRAGE 1: worin besteht nun der o.g. Unterschied für mich, daß meine Preiserhöhung NACH der Abschlagserhöhung stattgefunden hat?

    FRAGE 2: wie kann ich als Verbraucher überhaupt erkennen, ob eine Preiserhöhung „angemessen“ ist? Mir scheint, daß diese ziemlich willkürlich vorgenommen werden? Kann ich überhaupt gegen diese Höhe der Preiserhöhung Einspruch erheben und worauf kann ich mich dann beziehen?

    QUELLE: Von: Finanztip-Redaktion <newsletter@finanztip.de>Gesendet: 09.09.2022 15:09

    Höhere Abschläge für Strom und Gas: So reagierst Du richtig

    Wann Du wie handeln solltest

    Wenn erst die Abschlagserhöhung kommt und danach eine Preiserhöhung, solltest Du genau prüfen, ob die Preiserhöhung rechtens ist. Viele eingeschränkte Preisgarantien sichern Dich z. B. gegen steigende Beschaffungskosten ab, aber nicht gegen steigende Umlagen wie die Gasumlage. Ein Blick ins Kleingedruckte Deines Vertrags hilft.

    Anders sieht es aus, wenn der Anbieter erst seine Preise erhöht und dann eine Erhöhung des Abschlags ankündigt. Wenn Du gut einschätzen kannst, dass Du in der aktuellen Abrechnungsperiode weniger Strom oder Gas verbrauchen wirst (weil Du vorbildlich Energie sparst), wende Dich an Deinen Anbieter, sag ihm genau das und widersprich Deiner Abschlagserhöhung. Am besten weist Du Deinen Anbieter dabei darauf hin, dass er das nicht als (Sonder-)Kündigung des Vertrags werten darf.

    Finanztip hat in jedem seiner Newsletter ganz unten u.a. Empfehlungen zur Anlage von Festgeld. Explizit mit attraktiven Zinsen ist die Klarna-Bank genannt. Die vom Finanztip genannten Sätze finden sich auch auf der Klarna-Website in der allgemeinen Beschreibung wieder; (12 Mon. = 0,50%, 24 Mon. = 0,85%, 36 Mon. = 1,05% und 48 Mon. = 1,15%). Meine Absicht war, eine beträchtliche Summe in dieser Anlageform zu überweisen.

    ABER: wenn man konkret Festgeld anlegen möchte, werden winzigste Zinssätze für alle 4 Anlagezeiträume mit jeweils 0,01% aufgeführt und diese bis zum letzten Schritt der Festlegung unverändert gelassen.

    In einem Chat am 26.02.2022 habe ich auf diesen Fehler hingewiesen, weil ich Festgeld nicht zu solchen äußerst unattraktiven Zinsen festlegen will. Zunächst ging man auf diesen konkreten Sachverhalt mehrfach nicht ein, dann hieß es lapidar: „Da die Zinsen je Laufzeit variieren und wir daher keine genauen angaben hinterlegen können“. Dem Chat mit Klarna fügte ich einen Screenshot bei. Letztlich wurde mir doch zugesagt, diesen Fall an Fachkollegen weiterzuleiten. Leider habe ich bisher keine Antwort erhalten noch ist die Website korrigiert worden. Wer nicht darauf achtet, fällt auf diese üble Täuschung rein.

    Gerade eben habe ich testweise 10,00 € in den Festgeld+ Antrag eingegeben, aber den Vorgang vor dem letzten OK abgebrochen. Die Zinssätze sind weiterhin so unterirdisch.

    PS: ich habe von allen relevanten Websites Screenshots sowie den textuellen Chatverlauf erstellt, die diese fragwürdige Geschäftspolitik belegen. (2 Seiten in der Anlage!)

    Fazit: DERZEIT IST DAS KLARNA-FESTGELD+ ANGEBOT EINE GANZ EKLATANTE MOGELPACKUNG !!!

    Das Finanztip-Team sollte sich die Sache mal selbst ansehen und dies in künftigen Newslettern berücksichtigen.

    X(

    Es gibt hier eine Suchfunktion der in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute hier:

    https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/

    Für andere Länder gibt es ggf. andere, offizielle Seiten. Schweden z.B.:

    https://www.riksgalden.se/en/our-operati…d-institutions/

    Die von Dir genannte Seite ist meiner Meinung nach keine offizielle/staatliche Quelle, siehe Impressum.

    Genau diesen Eindruck hatte ich auch, deswegen meine Frage nach einer offiziellen Liste, der man auch vertrauen kann. PS: Was bedeutet der Zusatz "Schatzmeister/in"? Handelt es sich hierbei um die Funktion beim Finanztip.de? Habe auch schon eine Antwort von einem Community-Mitglied mit der Unterzeile "Koryphäe" erhalten, sind das selbstgewählte Bezeichnungen oder vom Finanztest.de vergebene?

    Bei meiner Internetsuche nach einer einigermaßen lukrativen Festgeldanlage bin ich auf die BN-Bank Norwegen gestoßen, die mir eine solide Festgeldanlage erscheinen lässt.

    Auf der Website https://www.zinsunion.com/festgeld , auf der man Festgeld u.a. auch bei der BN-Bank vereinbaren kann wird beschrieben, daß Norwegen aus finanzpolitischer Sicht als eines der stabilsten Länder gilt und die drei anerkanntesten Rating-Agenturen die höchste Auszeichnung AAA vergeben hat. Aber muß dies nicht auch für jede einzelne Bank geschehen und nicht nur als Länderbewertung?

    Gibt es eine offizielle Liste der Banken, die eine Einlagensicherung vereinbart haben? Für deutsche Banken habe ich so etwas vor Jahren mal gefunden, aber wie sieht es mit den Schweden und Norwegen aus?

    Unter https://www.banken-auskunft.de/einlagensicherung/schweden wird das Prinzip für Schweden gut erklärt, aber am linken Rand der Website ist die Klarna-Bank überhaupt nicht gelistet. Eigentlich reicht ja eine Selbstbeschreibung der Bank nicht aus – die kann ja alles mögliche behaupten