Ich habe Tagesgeld bei der Comdirect-Bank angelegt, exakt 100K wegen der Begrenzung der gesetzlichen Einlagensicherung der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) auf genau diese Summe.
Ich möchte eigentlich meine Anlagesumme bei dieser Bank aufstocken, trotzdem aber eine Absicherung über die 100K erhalten. Auf der Website der Comdirect-Bank lese ich dazu:
----- „Einlagensicherung bei der comdirect – eine Marke der Commerzbank AG - Ihre Einlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung und den zusätzlichen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Die EU-weit gesetzlich vorgegebene Schutzhöhe von 100.000 Euro pro Kunde besteht in Deutschland bereits seit 2010. Ihre Einlagen bei uns sind über die 100.000 Euro hinaus aber auch durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) geschützt.“ -----
Im weiteren Text wird folgender Link zu diesem Fonds angeboten: https://einlagensicherungsfonds.de
Hier finde ich folgenden Text:
----- „Willkommen beim Einlagensicherungsfonds - Der Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sichert Einleger auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus: Privatpersonen bis zu einem Betrag von derzeit maximal fünf Millionen Euro und gesicherte Unternehmen bis maximal 50 Millionen Euro. .......... Die genaue Sicherungshöhe für Ihr Institut können Sie durch einen Klick auf ´Wie sind Ihre Einlagen gesichert´ oben auf der Seite abfragen.“ -----
Bei Eingabe „Comdirect“ in die Abfragemaske „Sicherungsumfang abfragen“ erhalte ich folgendes Abfrageergebnis:
----- „Für das angefragte Institut Comdirect ergab die Abfrage von Sicherungsstatus und Sicherungsgrenze folgendes Ergebnis: Das Institut Comdirect ist kein Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.“ -----
Auf telefonische Anfrage bei der Comdirect habe ich die Information erhalten, daß die Muttergesellschaft Commerzbank durch den BdB zusätzlich die Einlagen ihrer Kunden abgesichert hat, aber explizit sind die Kunden der Tochtergesellschaft Comdirect nicht genannt.
Meine Frage: kann ich auf diese rein fernmündliche Zusage vertrauen oder bin ich nur spitzfindig auf eine Ungereimtheit in den Formulierungen gestoßen? Andererseits: die Juristen bei den Banken haben in aller Detailgenauigkeit die AGB so formuliert, daß die Instiute maximal abgesichert sind. Das wäre ich als Kunde aber auch genauso gern – also über den gesetzlichen EdB und den freiwilligen BdB.