Beiträge von Schopenhauer

    @ Gerd45,

    die Anforderungen ob eine Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft in der GKV in Frage kommt, prüft die jeweilige Krankenkasse.

    Bitte sprechen Sie mit der jeweiligen Kasse, dass diese Ihnen bzw. dem Arbeitgeber die nötigen Unterlagen zukommen lässt.

    Die Personalabteilung des Arbeitgebers kann Ihnen die Anmeldeformalitäten erläutern bzw. abnehmen.

    Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie die lesenswerten FT Artikel zu GKV/PKV gelesen haben, und eine Pflichtmitgliedschaft für Sie in Frage kommt?

    VG

    Schopenhauer

    Hallo,

    wie die Vorredner schon sagten, ist für den Bezug von Elterngeld das Einkommen vor der Geburt des Kindes, sowie ggf. das Teilzeiteinkommen während der Elternzeit maßgebend.


    Zitat von Focus.de

    Bis zu 30 Stunden pro Woche dürfen die Eltern auch während der kindbedingten Auszeit arbeiten, ohne den Bonus zu gefährden. Sie erhalten dann allerdings nur 65 Prozent der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und dem Einkommen vor der Geburt. Für Geringverdiener gilt der entsprechend höhere Prozentsatz. Um das System noch ein wenig komplizierter zu machen, werden als „Einkommen vor der Geburt“ maximal 2700 Euro berücksichtigt – auch wenn Mutter oder Vater mehr verdient haben.


    Beispiel:Die Mutter hat vor der Geburt 2800 Euronettoverdient, im Teilzeitjob nach der Geburt bekommt sie 1500 Euro. Das Elterngeld beträgt 65 Prozent von 1200, also 780 Euro. Zusammen mit ihrem Verdienst also 2280 Euro. Ohne Teilzeitjob erhält die Mutter 1800 Euro Elterngeld.


    Quelle: http://www.focus.de/finanzen/recht…aid_302210.html

    Da dies ein Finanzforum ist, geht es Ihnen wahrscheinlich primär um das Einkommen während der Elternzeit.

    Wie lange hat Ihre Frau insgesamt Elternzeit beantragt?

    Hat der ehemalige Arbeitgeber einer max. 30 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigung zugestimmt oder diese abgelehnt?

    Wie groß ist der Betrieb in dem Ihre Frau arbeitet?


    Abhängig von den Antworten, könnte es ratsam sein Teilarbeitslosengeld während der Elternzeit zu beantragen.

    VG

    Schopenhauer

    Hallo Gast,

    bitte seien Sie sich zunächst im Klaren darüber, dass der Arbeitgeber ein Interesse hat, Ihr Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden. Niemand handelt ohne Grund. Die Abfindung bietet er i.d.R. an, damit der Arbeitnehmer möglichst schnell unterschreibt und anschließend keine bzw. wenige Rechtsmittel in der Hand hat, um gegen die Lösung des Beschäftigungsverhältnis rechtlich vorzugehen.

    Ich setzte einfach voraus, dass der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat und die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zur Anwendung kommen.

    Da ich Ihre Erwerbsgeschichte nicht kenne, und auch nicht für mich von Bedeutung ist, hier meine ganz persönliche Meinung:

    1. Der AG hat ein Interesse das Arbeitsverhältnis aufzulösen ohne einen möglicherweise kostenträchtigen Kündigungsschutzprozess zu führen. Unabhängig vom Ausgang hätte jede Seite ihre Hälfte der Kosten am Verfahren zu tragen. Die gilt für die erste Instanz. Sollte das Verfahren in Revision gehen, zahlt die Unterlegene Partei (das ist meistens der Arbeitgeber) alles.

    2. Die angebotene Abfindung ist, wie meine Vorredner schon sagten, eher als dürftig anzusehen. Sollten Sie sich vor Gericht wieder sehen, und es zu einer vergleichsweisen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses kommen, ist der Faktor 0,5 ohnehin gegeben. Ich kenne Aufhebungsverträge von Mitarbeitern von DAX Konzernen (kein Führungspersonal) da war durchaus Faktor 2,0 > drin. Wie gesagt, die Höhe des Faktors ist vor allem abhängig vom Betrieb, der Betriebsgröße, der wirtschaftlichen Lage und vor allem auch dem Verhandlungsgeschick.

    3. Falls Sie sich keine Verhandlungen mit dem AG selber zu trauen, würde ich mit dem Betriebsrat sprechen (sofern es in dem Unternehmen einen gibt, und dieser nicht im Arbeitgeberlager steht) und diesen als Beistand bei einem Verhandlungsgespräch dabei haben.

    4. Sollten die Verhandlungen mit dem AG fruchtlos für Sie verlaufen (zu wenig Abfindung), würde ich erst mal gar nichts machen und die Kündigung erwarten, Sie können sich preiswerten Arbeitsrechtschutz OHNE Wartezeiten über eine Gewerkschaftsmitgliedschaft verschaffen. Damit fällt eine Kündigungsschutzklage direkt leichter.

    5. Falls Sie außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehen wollen, achten Sie unbedingt darauf, dass die tarifvertragliche bzw. arbeitsvertragliche (d.h. für Sie günstigste) Kündigungsfrist gewahrt bleibt. Der Eintritt einer Sperrzeit könnte (u.a.) somit abgewendet werden. Günstig wäre natürlich auch, wenn die Aufhebung beinhaltet, dass die Aufhebung z.B. zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung dient.

    6. Bevor Sie unterschreiben informieren Sie sich bitte noch über die Möglichkeit des Dispositionsjahres. Sie können unter legaler Ausnutzung der Regelungen des SGB die für Sie vorteilhaftesten Regelungen über Arbeitslosengeld I ausnutzen. Einen lesenswerten Beitrag finden Sie hier: http://der-privatier.com/kap-9-3-2-das-dispositionsjahr/

    Bitte beachten Sie, dass mein Beitrag keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich meine Gedanken zu meinem Verhalten, innerhalb einer hypothetischen Situation meine Person betreffend, widerspiegelt. Daher meine Bitte, dass Sie im Zweifel bitte einen Anwalt konsultieren, um alle Unklarheiten zu beseitigen.

    VG

    Schopenhauer

    Danke, das hab ich auch schon gesehen. Aber welchen Nutzen hab ich nun von dieser Versicherung? Ein Totalschaden lag an meinem Fahrzeug ja nun mal vor. Die Bank hat mich auf die Versicherung nie hingewiesen nach dem Unfall. Die wollten nur ihr Geld von mir, weil die HukCoburg den Schaden nicht ganz bezahlt hat. Kann ich jetzt aus dieser Safe-Versicherung noch irgendwelche Ansprüche geltend machen? Schließlich hab ich ja auch rein gezahlt.....

    Hallo,

    Hier ein kleiner Auszug aus den AVB der betreffenden Versicherung (bei Google einfach mal San Safe AVB eingeben):

    In aller Kürze: Es geht um eine Fahrzeugbezogene Zusatzversicherung. Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, leistet die Versicherung den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Kfz (das was die Kasko Versicherung leistet) und dem tatsächlichen Kaufpreis, welcher gezahlt wurde.

    Ergo: Sie deckt das Risiko der merkantilen Wertminderung. =O

    Wenn es einen Totalschaden gab, würde ich mich an den zuständigen Versicherer wenden und dort den Schaden melden.

    Die regelmäßige Verjährungsfrist hierfür beträgt drei Jahre.

    Allerdings hat der Versicherer noch gewisse Obliegenheiten in den Versicherungsvertrag eingebaut, die da wären:

    Schauen wir uns mal diese Ziffer 8.d an..

    Ergebnis: Ich würde den Schaden erstmal melden und abwarten was passiert. Eine (mögliche) Kürzung oder Ablehnung kannst du immer noch überprüfen lassen.

    Hoffe ich konnte helfen.

    VG
    Schopenhauer

    @juergen_muc

    der Verband der PKV hat einen recht detaillierten Frage-Antwort Katalog, welcher deine Fallkonstellation u.a. behandelt. Wenn du auf jeden Fall in der PKV bleiben willst, ist diese Anleitung sehr hilfreich. Aufgrund der "Färbung" durch den dahinter stehenden Lobby-Verband, muss der geneigte PKV zu GKV Wechsel eher "zwischen den Zeilen" lesen, da sind andere Leitfäden wesentlich besser. Andersherum verhält es sich selbstverständlich bei den Krankenkassen bzw. dem GKV Spitzenverband.

    https://www.pkv.de/themen/kranken…eck-in-die-gkv/

    Beste Grüße,

    @ Schopenhauer
    Sehr Gut!!
    Da stimme ich voll zu! Endlich eine einzige Bundesversicherung für Krankheit, Pflege und Soziales. Alleine der Wegfall von hunderttausenden von Schmarotzern (Vorstände, Vertretern und Prämienkassierern) und auch die Einsparung von tausenden an Gebäuden würde die Prämien sofort um 30% reduzieren.
    Dann auch eine erhebliche Reduzierung von lebensverlängernden Maßnahmen für Leute die dadurch ein paar Monate länger leben aber gerade dies Maßnahmen inzwischen 35% der Kosten ausmachen!
    Und nicht zuletzt die konsequente Rücknahmepflicht für angebrochene Medikamentepackungen durch die Hersteller oder die Möglichkeit sie nach Desinfektion der Verpackungen zB in Krankenhäusern weiter verwenden zu können! Zumindest für teure und sehr teure Medikamente! Würde auch sofort weitere 10% an Einsparung bringen.
    Till

    Ich nehme Ihren Beitrag mal als Sarkasmus auf, insbesondere der Verweis auf Kosteneinsparungen durch höhere Sterblichkeit..

    Die Fakten sprechen eindeutig gegen das jetzige System der Krankenversicherung.

    Ich erlaube mir mal aus einem der geposteten Links zu zitieren

    Zitat

    Die meisten Systeme (EU) mit gesetzlicher Krankenversicherung sind als „Bürgerversicherung“ konzipiert, so dass sämtliche rechtmäßigen Einwohner dem Krankenversicherungssystem unabhängig von ihrem Einkommen angehören. Auch die Krankenversicherungssysteme der Schweiz und der Niederlande, in denen private Krankenkassen die Pflichtversicherung durchführen, sind als Bürgerversicherungen ausgestaltet.

    http://www.euro.who.int/en/about-us/pa…ustria-hit-2006

    Wir reden hier keinesfalls über den Untergang des Abendlandes, so wie es von der PKV Branche immer gerne dargestellt wird.

    VG

    Hallo zusammen,

    Erläuterung in Kurzform:

    1. Beitragsbemessungsgrenze ≠ Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Für die jeweiligen Werte siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze

    Das Einkommen im Sinne der JAEG ist ausschlaggebend für die beschriebenen Fälle.

    2. Wechsel in GKV (Pflichtversicherung) für Angestellte, welche das 55. Lebensjahr nicht vollendet haben, nur möglich, wenn diese unter JAEG Grenze liegen vgl. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html sowie http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html und ff. Die "Übersetzung" des SGB V und die praktische Anwendung steht hier auch weiter vorne im Thread sowie in einem der (guten) FT Artikel. Ich verzichte hier auf Wiederholungen.

    3. Wechsel für Selbstständige unter 55: Entweder sich anstellen lassen (siehe Pkt. 2 sowie Thread / Artikel) oder bei körperlichen Gebrechen den Umweg über einen Schwerbehindertenausweis gehen und sofortiges Wechselrecht in freiwillige GKV nutzen, dies ist auch weiter vorne in diesem Thread beschrieben.

    4. Alle PKV Versicherten, die keine Lust auf Punkt 2 oder 3 haben, oder diese Umstellung nicht vollziehen können: internen Tarifwechsel der PKV nach § 204 VVG durchführen und mit vergleichsweise kleinem Aufwand und ohne Einkommenseinbußen zeitnah Beiträge sparen.

    5. PKV Versicherte denen Punkt 4 auch noch zu aufwendig ist: Bei der nächsten Bundestagswahl das Kreuzchen einfach mal woanders machen, und auf eine Regierungskoalition hoffen, welche die Bürgerversicherung einführt :P SCNR

    VG

    Schopenhauer


    Die Frage, die sie hier stellen, zielt weit in die Zukunft, d.h. in 14 Jahren !!!
    Das wird Ihnen heute niemand seriös beantworten können, ob das in 14 Jahren noch gilt.

    Die Frage sollte nicht lauten "Wird die PKV in Zukunft teurer?"; sondern "Wie viel teuerer wird die PKV in der Zukunft?" sowie "Kann ich es mir leisten, zukünftig überhaupt PKV versichert zu sein?"

    Wie durch andere FT Artikel bekannt, befinden wir uns in einem historischen Zinstief, davon sind auch nicht die PKV Anbieter bedroht. Sie sind vom Gesetzgeber beschränkt worden, in welche Anlageklassen sie investieren. Man muss kein Fachmann sein, um zu ahnen, dass es sich hierbei um sehr konservative Anlageklassen handelt, die besonders unter den niedrigen Zinsen leiden.

    Eins ist sicher: Was den PKV Versicherern an Zinsen entgeht, das wird auf die PKV-Versicherten in Form von Beitragserhöhungen umgelegt werden. Des Weiteren ist die Kostenexplosion im Gesundheitswesen auch so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Jeder der nicht ein erträgliches Sümmchen für das Alter zurückgelegt hat, welches er nicht für den Konsum / die alltägliche Lebensführung aufwenden wird, sollte jetzt versuchen in die GKV zu kommen, auch wenn er jetzt einen höheren Beitrag als in der PKV zahlen würde. Die Solidargemeinschaft wird schließlich durch die Beitragszahler getragen und nicht durch Aktionäre wie bei den meisten PKV Anbietern =O

    VG Schopenhauer

    @cuba

    Wenn Sie jetzt als auch in Zukunft wenig Einkommen erzielen werden, könnte eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für Sie eine Lösung sein, diese habe ich in einem meiner früheren Beiträge beschrieben. Voraussetzung hierfür ist aber ein GdB von mindestens 50. Laut SGB gilt der Versicherte erst ab dort als schwerbehindert.

    Da ich Ihre Erkrankung nicht kenne, sollten Sie sich ggf. mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen ob, ob aufgrund Ihres jetzigen Gesundheitszustandes eine erneute Feststellung durch das Versorgungsamt sinnvoll erscheint.

    Eine weitere Anlaufadresse ist der VdK. Dieser Verband unterstützt die Mitglieder aussergerichtlich und gerichtlich in Streitigkeiten wie z.B. Sozialrecht. Mitgliedschaft kostet nur einen Bruchteil verglichen mit der Prämie einer Rechtschutzversicherung und vertragliche Wartezeiten gibt es auch nicht. Einfach mal die Informationsseite zum GdB vom VdK lesen: http://www.vdk.de/deutschland/pa…behinderung_gdb

    VG

    ich habe mehrfach gelesen, dass PKV versicherte in die GKV zurück können, wenn sie innerhalb der letzten 5 jahre mindestens einen tag in der GKV versichert waren.
    aktueller fall: alter 59, seit 30 jahren PKV versichert. seit 1.2.2014 arbeitslos. ab 1.5.2014 alg 1. in der zeit vom 1.2.2014 - 30.04.2014 in der familienversicherung der ehefrau GKV versichert. danach musste wieder zurück in PKV, lt. aussage GKV!

    ist jemandem bekannt, wo und in welchen gesetzlichen regelungen nachvollziehbar ist, dass die 5 jahre frist gilt?
    danke und gruss

    Hallo,

    Ihre Annahme bezieht sich auf den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner nehme ich an.

    Hier gilt lt. SGB V eine zu erfüllende Vorversicherungszeit innerhalb der letzten 5 Jahre. Siehe auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/co…52566/R0815.pdf

    Soweit ich Ihre Angaben verstehe, haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und erzielen ein Einkommen aus Arbeitslosengeld, welches überhalb der weiter oben beschriebenen Freigrenzen für eine kostenfreie Familienversicherung liegt.

    Sofern bei Ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen, welche min. einen GdB 50 begründen, würde ich an Ihrer Stelle einen internen Tarifwechsel innerhalb der PKV anstreben. Da Sie lange beim gleichen Anbieter versichert zu sein scheinen, sollten hier einige Altersrückstellungen angefallen zu sein.

    VG

    Schopenhauer

    Hallo Raphael,

    ich habe mich in Rage geschrieben, da ich die politische Dimension unseres Zweiklassen-Gesundheitssystems aus tiefstem Herzen ablehne. Da ich auf Ihrem Avatar keine Krawatte erkannt habe, konnte ich mir den Seitenhieb einfach nicht verkneifen können ;)

    Da ich, in früheren Zeiten, die Höhen und vor allem die Tiefen der Selbstständigkeit meines Vaters mitgemacht habe (über Jahre unversichert); kenne ich sozusagen beide Seiten der Medaille. Ich bin seit Jahren (gottseidank) wieder GKV Mitglied.

    Ich respektiere Ihre Meinung über "Spätwechsler" welche gerne zurück in die Solidargemeinschaft möchten, gebe aber auch zu bedenken, dass die GKV von allen Steuerzahlern quersubventioniert wird (Stichwort: Gesundheitsfonds). Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist die jetzige Gesetzeslage suboptimal für in Not geratene Selbstständige.

    Außerdem halte ich die PKV in Ihrer jetzigen Form als Träger Gesundheitsabsicherung für gescheitert:

    • Bei Vertragsabschluss ist nicht vorherzusehen wie sich die Beiträge für den VN entwickeln (speziell im Alter)
    • Die PKV war / ist mit immensen Vertriebskosten belastet (Der Provisionswucher ist erst seit kurzem gesetzlich gedeckelt, wen es interessiert: einfach mal Mehmet Göcker googeln bzw. bei Youtube ansehen..)
    • Der Versicherungsvertrieb konzentriert sich zu großen Teilen auf die Umdeckung bereits PKV Versicherter (Stichwort: Verlust der Altersrückstellungen -> Unbezahlbare Prämie im Alter)
    • Die meisten Tarife sind Krankenversicherungen kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (Altersrückstellungen leiden unter Dauer-Zinstief)
    • Die PKV garantiert vertraglich Leistungen ein Leben lang, d.h. der PKV Versicherte partizipiert unmittelbar an der Kostenexplosion im Gesundheitswesen.
    • Der PKV Versicherte wird nicht immer besser behandelt als der GKV Versicherte, er bekommt nur mehr unnötige Behandlungen ("Herr Meier, gehen Sie mal bitte in den Röntgenraum..") diese führen zum Mehrkosten welche in saftigen Prämienanpassungen münden.
    • Der Wettbewerb der Krankenversicherer findet oftmals über neue Tarife statt, welche günstig sind, und viele junge gesunde Versicherte anlocken. Die älteren Tarife vergreisen (viele alte und kranke Versicherte bleiben zurück) -> der Ausgleich im Kollektiv leidet bzw. findet nicht statt.
    • Familien, vor allem mit Alleinverdiener, werden überproportional belastet. Jedes Kind muss einzeln nachversichert werden. Des Weiteren muss bei Elternzeit eines PKV-Elternteils i.d.R. die volle Prämie weitergezahlt werden! Die wenigsten Tarife bieten eine Beitragsfreistellung an und wenn dann auch nur sehr begrenzt.
    • Die Prämiensteiegerungen eines einzelnen PKV Versicherers stehen nicht im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Der Krankenkassenbeitragssatz schon. Daraus lässt sich schließen, dass hier weniger Druck bei der Prämienfindung ausgeübt wird im Vergleich zu den Verhandlungen über den GKV Beitragssatz.
    • Durch das Kostenerstattungsprinzip ist der PKV Versicherte dem Risiko ausgesetzt nicht alles erstattet zu bekommen (Der Arzt schreibt eine große Rechnung, von denen der PKV Versicherer leider einen Großteil kürzt)

    Die Liste könnte man jetzt noch weiter führen, mein Fazit lautet jedenfalls: Die private Krankenvollversicherung in der jetzigen Form ist idealerweise für Kunden gedacht, die sie eigentlich nicht bräuchten weil sie alles selber Zahlen könnten, und denen somit die Steigerungen der Prämie auch faktisch egal sein werden.

    VG

    Hallo julchen,

    die Aussage der GKV, bezüglich der nicht bestehenden Versicherungspflicht für die Krankenversicherung, stimmt leider.

    Außer von mir beschriebenen Sonderweg zur freiwilligen GKV besteht m.E. kein Weg zurück in die GKV.

    1. Ich würde an Ihrer Stelle einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG bei meinem PKV Versicherer anstreben, oftmals sind hier bis zu 50 % Beitragsersparnis drin, dies hängt jedoch vom Umfang der vertraglich zugesicherten Leistungen im Zieltarif ab. Leider sind die PKV Versicherer sehr gut darin Kunden mit Wechselwunsch abzuwimmeln, daher bitte nicht verunsichern lassen. Noch ein Tipp: Fallen Sie blß nicht auf Tarifwechseloptimierer im Internet rein, die nehmen "Beratunggebühren" jenseits der Sittenwidrigkeit :thumbdown:

    2. Der Arbeitgeber sollte sich bei PKV versicherten AN am Beitrag beteiligen. Nach meinem Kenntnisstand erfolgt die Prämienzahlung paritätisch, d.h. ähnlich wie beim gesetzlich Versicherten 50:50. Der Normalfall ist aber, dass dies für die "Top-Dogs" gilt, welche aufgrund Ihres hohen Einkommens sich nicht pflichtversichern brauchen. Wie von Ihnen geschildert, stellt Ihr jetztiges Arbeitsverhältnis eher die Ausnahme dar, da Sie wirtschaftliche Gründe für die TZ Beschäftigung haben, und nicht als besserverdienender Schlipsträger w.o. gelten (Ist nicht böse gemeint!)

    Daher würde ich mich erstmal an den Betriebsrat wenden, damit dieser mit der Personalabteilung vermittelt um eine Beteiligung zu erreichen(sofern es einen gibt). Falls es keinen Betriebsrat gibt, bleibt nichts anderes übrig, als selber beim Personaler vorstellig zu werden und die Situation zu klären, der AG kann sich nicht vor seinen Verpflichtungen entbinden, den AN krankenzuversichern.

    Bitte beachten Sie, dass dies meine Meinung zu Ihrerm Beitrag ist und keine ausführliche Rechtsberatung darstellt oder gar ersetzt.

    VG

    Hallo Schoena45,

    maßgeblich für eine Familien(mit-)versicherung ist, dass der Partner kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen erzielt.

    Laut SGB ist die Grenze bei 1/7 der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung des jeweiligen Kalenderjahres.

    Da sich diese jährlich ändert kann man keine Vorhersage machen, wie die Grenze dauerhaft ist.

    Für das Jahr 2015 beträgt die Bezugsgröße 2.835 EUR Monatlich; davon 1/7 = 405 EUR

    Dieser Betrag dürfte m.E.n. für einen mitversicherten Renter nicht überschritten werden.

    Wenn das Familienmitglied jedoch 450 EUR Jobber ist und nicht mehr als 450 EUR / Monat verdient, gelten 450 EUR als Grenze :rolleyes:

    VG

    Das mit der RSV kündigen bei der Santander kann man vergessen, habe über meine Rechtsschutz mich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. :(

    Die Regelung über die Laufzeit von 3 Vertragsjahren entsprechen wohl den gesetzlichen Regelungen. Es gab neulich ein Urteil vom Bundesgerichtshof darüber, dort wurde dies auch noch bestätigt..

    Hoffe ich konnte helfen.

    Hier noch eine Variante für alle die Ü55 sind und raus aus der PKV wollen:

    ACHTUNG: Es geht hierbei nur um einen Wechsel in die GKV als freiwilliges Mitglied. Eine Pflichtmitgliedschaft bzw. Zugang zur Krankenversicherung der Rentner ist hiermit nicht gemeint.

    Voraussetzungen (vgl. Rechtsquelle §9 SGB V z.B. http://www.dejure.org:(

    • Beim Versicherten muss ein GdB von min. 50 festgestellt worden sein
    • Innerhalb eines Zeitfensters von 12 Wochen nach Feststellung des GdB muss ein Wechsel als freiwillig versichertes Mitglied gegenüber der Kasse erklärt werden.
    • Es muss eine Mitgliedschaft von min. 3 Jahren GKV innerhalb der letzten 5 Jahre vom Ehe- / Lebenspartner nachgewiesen werden. (Es geht auch ein Elternteil, das erachte ich bei Ü55 aber als schwierig.. :rolleyes: ) *
    • Der Zielkrankenkasse ist es wichtig, dass es eine Nahtlosigkeit im Versicherungsschutz gibt **
    • Die Krankenkasse hat sich älteren Neumitgliedern nicht verschlossen ***

    Anmerkungen zu den Sternchen:

    Zu Pkt. 3: Das ist eine gesetzliche Erfordernis welche (meiner Meinung nach) nur dazu dient, den Wechsel zu erschweren (der selbstständige Alleinverdiener soll nicht aus der PKV raus z.B.). Wenn dies bei euch nicht der Fall ist, wäre z.B. eine Zweckehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft denkbar :whistling: In unserem Fall jedenfalls haben wir eine Ehe kurz vor Antragstellung schließen lassen, dies hat die GKV akzeptiert.

    Zu Pkt. 4: Die PKV lässt einen i.d.R. nicht unterjährig raus. Hier muss entweder der Wechsel langfristig geplant werden, oder man muss auf Kulanz beim PKV Versicherer hoffen.

    Zu Pkt. 5: Viele Kassen denken wirtschaftlich und können sich per Satzung älteren freiwilligen Mitgliedern verschließen. Leider tun dies viele Kassen. Da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte, benenne ich unsere Zielkasse hier nicht öffentlich. Google oder PN sollten hier aber weiterhelfen.

    Fazit: In unserem Fall konnten wir einen 69-jährigen PKV Versicherten mit ca. 690 EUR Prämie monatlich (bei 500 EUR Altersrente im Monat) in die KGV für 124 EUR im Monat bringen. :)

    Hoffe, ich konnte einigen einen Denkanstoß geben.

    Bei Fragen gerne Melden.

    Viele Grüße,