Beiträge von Bakkers

    Woher diese Einkünfte (5000 EURO) kommen ist uns etwas "schleierhaft". Wir können uns das nur so erklären dass meine Frau in Kurzarbeit war mit 70 %. Ihr Arbeitgeber hat dieses "aufgewertet" auf 90 %. Wie ich das verstehe sind diese "fiktiven" - nicht direkt sondern über den Umweg Arbeitgeber- erhaltenen Einnahmen steuerlich auf die eigene Einkommenssteuerschuld wirksam.

    Verstehe ich das richtig?

    Sorry,

    wir waren im Urlab und können erst jetzt reagieren.

    Wir haben gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Der Zwischenbescheid vom Finanzamt war die Empfehlung, den Einspruch zurück zu nehmen da die Steuer richtig berechnet wurde. Wir haben den Einspruch weiter laufen lassen. Mittlerweile aber die Androhung der Vollstreckung wegen der berechneten Steuerlast von 290 EURO erhalten. Diese haben wir erst einmal bezahlt.

    Jetzt warten wir auf die Entscheidung übwer unseren Einspruch. Dass wir nicht stuerpflichtig sind glauben wir. Das Finanzamt "trickst" aber und wir wollten uns nochmals versichern dass wir richtig liegen.

    Das Finanzamt verlangt von uns eine Steuernachzahlung von 290 EURO. Wir sind gemeinsam veranlagt und haben- nach Abzug Sonderausgaben etc.- ein gemeinsames Einkommen von 16073 EURO. Damit liegen wir eigentlich unter dem Freibetrag. Das Finanzamt argumentiert da wir gemeinsam veranlagt werden gilt bei uns ein "anderer" Steuersatz so dass wir diese 290 EURO nachzahlen müssten. Ist das richtig? Mir erscheint das widersprüchlich zu sein. Entweder es gibt einen Steuerfreibetrag oder nicht. Und wenn es den gibt kann ich doch nicht einfach einen anderen Steuersatz verlangen um diesen Freibetrag "hintenherum" auszuhebeln.

    Meine Frau arbeitet halbtags mit rd. 18.000 EURO Einkommen/Jahr und ich erhalte 3700 EURO Rente. Beide anerkannt schwerbegindert mit 60 %. Da meine Rente nicht reicht unterstützt mich meine Frau finanziell wofür wir 9408 EURO beantragt haben. (abzüglich der Rente) Das Finanzamt erkennt diese Beihilfe nicht an und kommt auf eine gemeinsame Einkunft von 16073 EURO und berechnet darauseine Nachzahlung der Steuer von 290 EURO. Das kann doch nicht stimmen da wir doch damit unter dem Bemessungsbetrag von rd. 19000 EURI Gesamteinkommen sind. Oder rechne ich da etwas falsch?

    Stimmt- das klingt erst einmal irreführend.

    Aber: Wenn ich unterstelle dass wir für ca. 100.000 EURO solch eine "heruntergewohnte" Wohnung bekommen habe ich die gute Möglichkeit, diese in Eigenregie wieder herzurichten. (habe auch selbst unser Haus eine 2. Wohnung eingebaut). So lange das für mich körperlich noch möglich ist. Wir können dann die Wohnung vermieten und bei Bedarf- wenn wir sie benötigen- selbst nutzen und unser Haus verkaufen. Wir haben keine Kinder und sind keinem "verpflichtet" so dass wir das Haus auch nicht vererben müssen/wollen/können. Immerhin würde das Geld gut angelegt sein.

    Natürlich stellt sich die Frage, ob eine Wohnung zu den Bedingungen überhaupt verfügbar ist. Ich bin aber insoweit "konservativ" und wir hätten bei einer Wohnung einen greifbaren Wert und nicht ein Stück Papier. (!?)

    Vielen Dank für die Erklärungen.

    Die Frage der Kosten ist mir auch aufgefallen.

    Was mir allerdings wirklich Kopfschmerzen macht ist dass der Bankmann ein Schulfreund meiner Frau ist und wir eigentlich dachten, dass wir da eine vernünftige Beratung bekommen da er vor der Rente steht und insoweit eigentlich keinen Verkaufsdruck mehr haben sollte. Positiv unterstellt -was auch nicht besser ist- wäre, dass er es einfach nicht besser weiß.

    Schade.

    Als Alternative käme auch in Betracht eine Imobilie zu erwerben. Wir dachten daran, eine renovierungsbedürftige 2-Zimmer-Wohnung zu kaufe, diese zu renovieren und zu vermieten. Dann könnten wir die -später- als Altersruhesitz verwenden und unser Haus verkaufen.

    Werden den Gedanken mal weiter verfolgen.

    Hallo,

    wir sind "Beginner" in diesem Berreich mit folgenden Vorgaben:

    - er Renter, sie Vorruhestand mit Ruhestand 4/23

    - eigenes Haus

    - verfügbares flüssiges Kapital 50 000 EURO

    - Anlagebdingung:

    - Kapital jederzeit frei verfügbar da evtl. Hausumbau mit Vermietung Wohnung oder Hausverkauf ansteht

    - bevorzugtes Ziel der Kapitalanlage ist hauptsächlich Kapitalerhalt (also Reduzierung Inflation)

    Unsere Hausbank sxchlägt und Mischfonds UniRak Nachhaltig Konservativ -net- A vor.

    Frage:

    Wenn sich die Inflation weiter bewegt und die EZB eingreift mit Zinserhöhung ist doch davon auszugehen, dass die Aktien schlechter bewertet werden. DFas hätte Auswirkungen auf den Fonds mit evtl. Kapitalverlust. Der Fonds gibt im Jahr 2017(18 einen Verlust von 3,19 % an. In Folgejahren allerdings weider postitiv. Wie ist die Einsäschtzung von "Praktikern" hierzu? Kann man in dieser späten Phase bei einer Zielhaltezeit von 1-2 Jahren noch einsteigen.

    Ich bin nach einer Erkrankung 2012 seit 2014 mit 60 % schwerbehindert. Seitdem konnte ich nicht mehr arbeiten (wear vorher selbständig). Zwischenzeitlich konnte ich ein paar Monate mit 450-Euro-Jobs etwas verdienen, war aber ansonmstzen auf die Unterstützung meiner Frau angewiesen. Seit 2020 bekomme ich kanpp 400 URO Rente. Nunmehr ist meine Frau werkrankt, abenfalls zu 60 % schwerbehindert und im Vorruhestand. Da das Geld knapp bemessen ist müsste ich im Rahmen meiner Möglichkeiten einen 450-Euro-Job ausüben um, Da ich bei meiner Frau Familienversichert bin "droht" mir nunmehr die Krankenversicherung, dass icvh im Falle des Zuverdienstes über 450 Euro insgesamt (also Rente plus Zusatzverdienst) mit der Einstufung als Privatpatient mit Mindestbeitrag von 1200 EURO!! Ich müßte also 3 Monatseinkünfte (pro Monat) dazuverdienen um alleine die Krankenversicherung zu stemmen! Das zwingt mich eigentlich in die "Schwarzarbeit". Nach Auskunft der Rentversicherung sei die Auskunft der Krankenversicherung richtig. Ist das so?