Hallo,
ich möchte zusätzlich zu meinem Vollzeitjob eine Nebentätigkeit auf 450,-Euro-Basis ausüben. Jetzt wird folgendes vom AG der Nebentätigkeit gefragt:Jetzt stellt sich für mich die Frage, was sinnvoller ist. Pauschale Versteuerung mit 2% oder Versteuerung nach LSTK 1, in der ich mit meiner Haupttätigkeit bin.
Würde mich freuen, wenn ich zeitnah eine Rückmeldung aus der Community bekäme.
Vielen Dank von Retschi
|
Nur für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (GfB) auszufüllen:
Grundsätzlich versteuert Ihr Dienstgeber geringfügig entlohnte Beschäftigungen (GfB) mit einer pauschalen Lohnsteuer von derzeit 2% und wälzt diese auf den Mitarbeiter ab. Sie können abweichend davon die Versteuerung nach Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wählen:
☐ Ja, ich beantrage die Versteuerung nach meinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
|
|
☐ Nein, pauschale Versteuerung (= keine Versteuerung nach meinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen)
|