Alles anzeigenHallo Julia-Kaharina,
bevor wir weiter rumrätseln zur Klarstellung: Neffen der Erblasserin bedeutet, es sind die Kinder des Bruders/ der Schwester (vorverstorben) der Erblasserin. Ihr Großvater und die Mutter der Erblasserin waren Geschwister. Richtig?
Das ist so richtig.
Zumindest im üblichen Sprachgebrauch, siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandts…effe_und_Nichte wäre Ihr Vater/Mutter ein/e Cousin/Cousine der Erblasserin gewesen. Sie sind dann Nichte 2. Grades oder eben Großnichte. Aber die Bezeichnung ist egal. Für die Erbschaft gelten die gesetzlichen Regelungen.
Vielen Dank für die gute Auskunft.
Gruß Pumphut