Hallo,
die Steuerklasse 6 gilt für den weiteren Arbeitgeber, wenn z. B. der neue Arbeitgeber die Anmeldung nicht als Hauptarbeitgeber gemacht hat. Oder der neue Arbeitgeber hatte keine Infos von dir über die Steuerklasse. Möglich wäre auch, dass die Steuerklasse 6 vom Finanzamt zurück gemeldet wurde. Wenn der AG bei der Erstanmeldung die "falsche" Steuerklasse angibt und danach dann eine Rückmeldung vom Finanzamt (ELStAM) mit der richtigen Steuerklasse bekommt, kann der AG die Abrechnung noch einmal ändern. Grundsätzlich muss der AG die vom Finanzamt gemeldeten Daten verwenden. Aber die "Steuerabrechnung" kommt ohnehin bei der Steuererklärung. Du musst dann eben nur warten, bis die Steuererklärung vom Finanzamt bearbeitet wurde.
Grüße und guten Rutsch.