Leider vermisse ich in dem Artikel den Hinweis, dass es auch von Versicherern absolut unabhängige Versicherungsberater nach § 59 (4) VVG gibt. Diese führen selbstverständlich auch (anonyme) Risikovoranfragen durch. Versicherungsberatern ist es gesetzlich untersagt Provisionen/Courtagen oder sonstige Zuwendungen von Versicherern entgegenzunehmen.
Diesen Hinweis hätte ich eigentlich von einem gemeinnützigen Verbrauchermagazin erwartet und nicht den doch sehr einseitigen Hinweis auf Versicherungsmakler, der zudem noch konkret mit einem Makler verlinkt ist. Was ist denn bitte daran gemeinnützig?!
Gruß
Klaus Blumensaat