Hallo @anderitor,
die Sache wird ja immer komplexer und verschließt sich wohl einer Ferndiagnose.
Wenn ich Sie richtig (??) verstehe, ist der Kern des Streits die Frage, ob der Großteil der Münzen nun (laienhaft ausgedrückt) so reichlich am Markt vorhanden sind, dass sie nur den Nennwert haben oder so selten, dass ein höherer Wiederbeschaffungswert anzusetzen ist. Für einige Münzen hat der Sachverständige den höheren Wert akzeptiert, aber nicht für die Mehrzahl. Grundsätzlich müssen Sie natürlich den Beweis für den Wert der gestohlenen Sachen erbringen. Ob Sie nach objektiver Betrachtung dem SV selbst mit Ihren eingereichten Unterlagen den Nachweis für den geringen Nennwert erbracht haben oder der SV die Unterlagen falsch bewertet hat, ist Spekulation. Da kann Ihnen aus der Ferne auch keiner helfen.
Welche Möglichkeiten haben Sie:
- Wenden Sie sich an den Vorstand des Versicherungsunternehmens mit knappem aber eindringlichem Sachvortrag. Dann prüft zumindest der direkte Vorgesetzte Ihres Schadenregulierers den Fall und vielleicht kommt der zu einem etwas günstigeren Ergebnis.
- Bei negativer Antwort können Sie den Fall noch dem Ombudsmann vorlegen.
- Sie sind meiner Frage nach dem Zustandekommen des Vertrages ausgewichen. Falls über einen Vertreter oder Makler versuchen Sie, den mit ins Boot zu holen. Der kann wesentlich besser einen Kulanzantrag stellen als Sie.
- Zum Schluss bleibt natürlich der Rechtsweg. Da es sich hier nach aktuellem Informationsstand nicht um eine Frage der Rechtsauslegung sondern nach der Bewertung eines Sachverhalts (Nennwert/Versicherungswert) handelt, wird es ohne einen vom Gericht bestellten Sachverständigen nicht gehen. Auch für dessen Arbeit müssen Sie erst einmal in Vorleistung gehen. Einen Anwalt brauchen Sie wahrscheinlich auch.
Mit diesen Bemerkungen möchte ich meinen Beitrag dazu beenden.
Für alle interessierten Mitforisten eine Lehre aus dem Fall: Es gibt Hausratversicherungen mit wesentlich höheren Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und ohne diese komplizierte Differenzierung zwischen Bargeld und (Sammler-) Münzen. Bei so einer Versicherung würde man sich nur um die angegebenen 10-15% Differenz zwischen Nenn- und Wiederbeschaffungswert streiten. Also vor dem Abschluss die Bedingungen lesen oder einen Vermittler mit seinen Wünschen zum Abschluss beauftragen.
Gruß Pumphut