Beiträge von Pumphut

    Hallo svenson_ms,

    vermutlich gibt es kompetentere Forenmitglieder für diese Frage; deshalb Achtung nur Halbwissen:

    Ich gehe davon aus, dass ein (Giro?-)Konto in Deutschland notwendig ist. Das sollte aber doch kein Problem sein, oder?

    Viele Banken und Sparkassen in Deutschland fürchten inzwischen den langen Arm der US- Justiz und lehnen jegliche Kundenkontakte mit US- Bezug glatt ab.

    Ich sehe für Sie nur eine Chance, wenn Sie eine deutsche (bewusst klein geschrieben) Bank mit Filialnetz in den USA oder eine US- Bank mit Geschäft in Deutschland finden, die für Privatgeschäfte ein offenes Ohr hat. Keine Ahnung, ob es die gibt.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Auf ersten Blick scheint das Konto für Studenten kostenlos zu sein. Nur ganz unten kann man lesen:

    Und wo ist hier die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund? Nach Destatis lautet die Definition:

    „Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.“

    Die Deutsche Bank stellt auf die aktuelle Staatsbürgerschaft ab.

    Gruß Pumphut

    Hallo Flo,

    einmal eine Frage vorweg: kommt Ihr „Vermögensberater“ von der Deutschen Vermögensberatung AG? Falls ja, muss ich tief Luft holen und dann schweigen. Googeln Sie selbst.

    Zum ersten Teil Ihrer Frage gibt es berufenere Foristen, da will ich mich nicht äußern.

    Wenn Sie und Ihre Freundin (ich unterstelle zusammenlebend) nicht gerade ein ganz außergewöhnliches Haftungsrisiko haben, ist eine PHV für 120 Euro p.a. eindeutig zu teuer. Mehr als 60 -80 Euro p.a. muss eine gute Standard- PHV nicht kosten. Die Differenz beträgt zwar nur 40-60 Euro p.a., zeigt aber die Prioritäten des „Beraters“, s.o.

    Gruß Pumphut

    Hallo deXta,

    Glückwunsch, wer solche Sorgen hat.

    Natürlich baut es sich rein mit Eigenkapital am allerbesten. Aber bei einer 60%- Finanzierung mit viel Spielraum im monatlichen Cashflow für Zins und Tilgung ist man bei jeder Bank gern gesehener Kunde. Deshalb meine Empfehlung, so viel in Sichteinlagen ansparen, dass Sie in 5+ Jahren zusammen mit dem Grundstückswert auf die 40% EK kommen und den Rest in ETF. Falls die Börse zum Bauzeitpunkt sehr gut steht, können Sie einen Teil abschmelzen, wenn sie gerade unten ist, trifft es sie auch nicht sonderlich.

    Sicherlich erleben wir gerade einen Wettlauf zwischen Inflation und sicherem Zins. Wenn Sie aber mindestens für 5 Jahre in Festgeld anlegen können, wird der Verlust nicht ganz so schmerzhaft. Und wenn Sie Sichtgeldeinlage und ETF so Hälfte/Hälfte ansparen können, relativiert sich der Verlust noch einmal.

    Am Rande, der Restwert für die jeweils 50%-igen Anteile mit Nießbrauch der Eltern untermauern sicherlich die finanzielle Solidität der Kreditnehmer. Eine direkte grundbuchliche Belastung als Sicherheit für den Kredit wird aber aufwändig und ggf. auch abgelehnt.

    Viel Erfolg und Gruß Pumphut

    Hallo ingrid7,

    Meine Hausratversicherung lehnt es ab, mir meine da kurzfristig abgestellten Hausratgegenstände zu ersetzten bzw. zu bezahlen. Die Begründung:Der Schrebergarten ist nicht bei meiner gemeldeten Wohnadresse und der Vertrag ist so alt das die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss. Weis jemand ob das rechtens ist?

    Aus Sicht der Versicherung vermutlich ja.

    Aber:

    Jede heutige Standard- Hausratversicherung beinhaltet die sog. Außenversicherung, Muster des GDV siehe https://www.gdv.de/resource/blob/…odell--data.pdf

    Wenn Sie wirklich einen Versicherungsmakler mit der Betreuung Ihres Vertrages beauftrag haben, hat er gleich zwei Fehler gemacht.

    Zum einen, wie schon von meinen Vorschreibern ausgeführt, die Nicht- Mitteilung der Laube an den Versicherer. Allerdings, Sie wissen, „denn der Haifisch ist kein Haifisch, wenn man es nicht beweisen kann“.

    Der zweite Fehler liegt darin, dass Ihr Makler Ihnen nicht schon vor 5 oder 15 Jahren angeboten hat, die Hausratversicherung auf heutige Standardbedingungen umzustellen. Nur falls er ein Beratungsprotokoll hat, wo er Ihnen das angeboten und Sie abgelehnt haben, kommt er aus der Nummer heraus. Der Makler müsste dann anstelle der Versicherung für den Schaden aufkommen.

    Erinnern Sie den Makler an seine Beratungs- und Betreuungspflicht und warten dann erst einmal ab, wie er reagiert. Gern können Sie dann noch einmal nachfragen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Vilma,

    einen konkreten Berater kann ich Ihnen nicht empfehlen. Wie chris2702 schon schrieb, sollte er auch Ortskenntnisse haben. Insofern dürften Sie hier kaum fündig werden.

    Zum Thema Acker zu Bauland hätte ich zwei Tipps.

    Variante 1 ganz lange warten, bis der Gemeinderat irgendwann gar nicht anders mehr kann und die Fläche in Bauland umwandelt. In der Zwischenzeit so verpachten, dass man +/- Null herauskommt.

    Variante 2 selber in den Gemeinderat gehen oder eine vertraute Person damit beauftragen und die Umwandlung beschleunigen.

    Wenn man Geduld hat, kann man Millionär werden.

    Viel Erfolg und Gruß Pumphut

    Hallo MKorus,

    man sollte es nicht glauben, aber die Situation ist nicht gerade komfortabel.

    Die Idee mit dem Geld im Safe finde ich nicht so toll. Wenn es der Safe der Eltern sein soll, setzten Sie Ihre Eltern einem Überfallrisiko aus. Ob der Safe Ihrer Eltern nach Meinung der Versicherung geeignet ist, mehrere 100k aufzunehmen, würde ich erst einmal bezweifeln. Ein Mietsafe – inzwischen schwer zu bekommen – werden Sie auch nicht von der Ferne mieten und bestücken können. Die Versicherung bitte nicht vergessen.

    Und wenn Sie heute eine Immobilie cash bezahlen wollen, werden mindestens Fragen gestellt.

    M.E. wäre es eine Lösung, einen Heimaturlaub anzutreten und mit einer deutschen Meldeadresse die Verteilung auf verschiedene Banken vorzunehmen, wie chris2702 beschrieben.

    Irgendwo und wie werden Sie für den Besitz Ihres Geldes jetzt immer Kosten haben, ob die Reisekosten, das Verwahrentgelt, oder das Risiko des Börsenabsturzes, wenn Sie alles in ETF packen. Insofern ist es eine Optimierungsrechnung, bei der ggf. auch herauskommen könnte, bis zur Rückkehr nach Deutschland machen Sie nichts.

    Gruß Pumphut

    Hallo Uwe Vinke,

    Danke für die interessanten Zahlen. Wenn ich einigermaßen richtig gerechnet habe, erreichen Sie diese hohe Eigenbedarfsabdeckung dadurch, dass Sie Ihre PV- Anlage deutlich überdimensioniert haben (ca. Faktor 7 gegenüber dem durchschnittlichen Strombedarf). Sie müssen also im Winter nur dann Strom kaufen, wenn länger als ein Tag die Sonne nicht scheint.

    Aus Umweltgesichtspunkten sicherlich ein interessanter Ansatz. Betriebswirtschaftlich Nachrechnen darf man allerdings nicht, wie Sie ja selbst betonen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Uwe Vinke,

    Ich habe eine durchdachte PV-Anlage mit Stromspeicher, die mir 95% meines Eigenstroms liefert, für warmes Wasser (Strom) sorgt und den Überschuss ins Netz liefert.

    Ernsthaft 95%? Aber Sie wohnen in Deutschland? Falls ja die große Bitte, könnten Sie einmal ein paar technische und ökonomische Eckdaten angeben?

    Danke und Gruß

    Pumphut

    Hallo,

    wie schon einige Vorschreiber betont haben, kann (muss nicht) ein vermietetes EFH ziemlich viel Ärger und Kosten verursachen. Eine seriöse Prognose über einen längeren Zeitraum dürfte kaum möglich sein. Wenn man selbst oder nahe Verwandte keine Absicht haben einzuziehen, könnte man auch über eine Erbpachtlösung nachdenken.

    Das Grundstück bleibt im Familienbesitz und generiert laufende Einnahmen, denen außer der Steuer kaum Ausgaben gegenüberstehen. Um das Haus muss sich der Erbpächter wie ein Eigentümer kümmern; geht einen nichts mehr an.

    In der Verwandtschaft wurde so eine Lösung gerade umgesetzt, zugegeben in einer 1b- Lage. Aber die Anzahl der Interessenten könnte man ja über die Konditionen steuern.

    Gruß Pumphut

    Hallo Danger92,

    guter Hinweis.

    Also für Bestandskunden gibt es das Tagesgeld Plus noch mit dem Zinssatz von 0,21%. Die Homepage sieht wirklich so aus, als wäre das Produkt für Neukunden eingestellt. Da ich mir sicher bin, dass von der Pressestelle der Cosmos hier jemand mitließt, wäre eine direkte Antwort die einfachste Erkenntnisvariante.

    Gruß Pumphut

    Hallo ulli886

    Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage werden Sie hier nicht bekommen können.

    Nun ist es zweifelsfrei so, dass mit steigendem Lebensalter die Wahrscheinlichkeit von unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen zunimmt. Allerdings nimmt genauso die Wahrscheinlichkeit zu, dass diese Unfallfolgen ganz oder überwiegend auf Erkrankungen zurückzuführen sind (Klassiker Osteoporose oder auch Schwindelattacken wegen Durchblutungsstörungen), wo der Versichere dann bedingungsgemäß die Leistungen verweigern oder reduzieren kann.

    Welcher Fall bei Ihnen eintreten könnte, ist seriös nicht zu prognostizieren.

    Meine ganz persönliche Meinung: Wenn Sie das Geld für die Unfallversicherung ziemlich dringend für andere Dinge brauchen, sollten Sie kündigen. Falls Sie die Prämienzahlung nicht weiter stört, kommen wir in den Bereich der Psychologie. Wenn Sie für das relative Sicherheitsgefühl bereit sind, die Prämie zu bezahlen, spricht nichts dagegen, die Unfallversicherung weiter zu führen.

    Gibt es in dem Alter Alternativen zur UV ?

    Ganz eindeutig nein. Auf dem Markt schwirren irgendwelche Policen mit Assistance- Leistungen bei Unfall herum. M.E. sind die aber nur etwas für sehr einsame Menschen.

    Freuen Sie sich an jedem Tag (meint ein Ü70, der ein Leben lang keine Unfallversicherung hatte.)

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    wie Kater.Ka und einige andere Foristen bin ich nicht sonderlich glücklich über das Urteil. Es geht ja nicht nur um Preiserhöhungen sondern um jegliche AGB- Änderung, manchmal durch Gesetzesänderungen auch schlicht notwendig. Da kommt sowohl auf die Banken als auch den Kunden eine Menge Arbeit zu. Da kann man nur hoffen, die Banken scheuen Aufwand und Kosten für solche Maßnahmen und sammeln etwas an. Einen Bestand einmal Umgraben führt zu 5- 10% problematischer Fälle, die manuell bearbeitet werden müssen. Die Kosten sind enorm. Und wer bezahlt die am Ende?

    Ich hoffe, das Urteil ist Anlass für den Gesetzgeber zur Präzisierung der Rechtslage.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    diese Ideen sind offensichtlich nicht tot zu bekommen. Die habe ich schon vor 20 Jahren gehört. Noch zwei Ergänzungen zu Kater.Ka:

    Nach dem ersten so (bedingt vorsätzlich?) herbeigeführten Schaden wird die Haftpflicht- Versicherung kündigen.

    In den meisten Kommunen ist die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht auch eine Ordnungswidrigkeit. Mal in die Ortssatzung schauen.

    Für die ganz große gesetzliche Grundlage:

    „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (GG Art. 14 (2))

    Gruß Pumphut

    Hallo Dulla,

    einmal vorab: Die Manufaktur Augsburg GmbH ist kein Versicherer sondern ein Versicherungsvermittler. Wenn ich die Bedingungen richtig lese, ist die Manufaktur Augsburg GmbH ein Makler im Konzernverbund der Signal- Iduna- Gruppe, der genau zwei Versicherungsgesellschaften im Angebot hat. (Hm, unter Makler stelle ich mir üblicherweise etwas anderes vor.) Für Ihr ausgewähltes Produkt Wohngebäudeversicherung / bWg 2018 Premium-Plus wäre der Versicherer die Adler Versicherung AG, ein Unternehmen der Signal- Iduna- Gruppe.

    Ob Sie die einzelne Deckungserweiterung brauchen oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden. Allerdings fällt mir bei Ihrem Verivox- Vergleich auf, dass Sie die Elementarschadendeckung nicht gewählt haben. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken. Sicherlich ist das Risiko von Schäden durch Vulkanausbrüche überschaubar, aber bei Überschwemmung sieht es schon anders aus.

    Achten Sie beim Prämienvergleich darauf, welche Definition der Wohnfläche der jeweilige Versicherer verwendet. Die muss nicht identisch sein und wenn Sie dann nur eine Zahl für alle angeben, haben Sie nichts von Ihrem Vergleich. Noch weniger haben Sie allerdings, wenn der Versicherer Ihnen im Schadenfall nachweist, dass Sie die Wohnfläche 20% zu niedrig angegeben haben. Dann darf er die Leistungen um 20% kürzen.

    Und noch ein Hinweis, es macht Sinn, bei einem selbstgenutzten Haus die Wohngebäude- und die Hausratversicherung bei einem Versicherer zu platzieren. Im Detail kann es im Schadenfall komplizierte Abgrenzungen geben, was ist Wohngebäude und was Hausrat. Bei zwei Versicherern sitzen Sie ggf. zwischen den Stühlen.

    Wenn es weitere konkrete Fragen gibt, gern.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    zumindest nach der WDR- Darstellung hat die junge Frau ja alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Unabhängig von der Frage Limit, wo die Bank wahrscheinlich auch nicht ganz korrekt gehandelt hat, sollte man als Kleinanleger sich nicht von Emotionen (Krebsmedikament) sondern von Zahlen leiten lassen. Und alles Geld auf eine einzelne Aktie zu setzen (selbst wenn blue chip), ist für einen Kleinanleger wohl auch nicht die empfehlenswerteste Strategie.

    Insofern zumindest Danke an den Frau Schulz, den WDR und EF1980, andere Anleger zu sensibilisieren.

    Gruß Pumphut