Hallo,
eigentlich dachte ich, Ihre Frage beantwortet zu haben.
Aber sie enthält eine Komponente zu einer hier schon einmal geführten Diskussion - die „Bestgarantie“. Insofern enthält Ihr Fall auch etwas Lehrreiches für die anderen Leser.
Was haben Sie nun von der Bestgarantie? Sie müssen nachforschen, ob Ihr Fall bei einer der über einhundert Wohngebäudeversicherungen ggf. abgedeckt wäre. Die Mitarbeiter der Generali werden es für Sie nicht machen. Ein Versicherungsmakler ist auch nicht begeistert, wenn ein Neukunde gleich mit so einer Frage kommt. Bleibt der Versicherungsberater, den Sie unabhängig vom Ergebnis entlohnen müssen. Sie laufen also das Risiko, dass der Versicherungsberater Ihnen für 200 oder 500 Euro sagt, Ihr Fall ist nirgendwo versichert.
Auf der Homepage der Generali habe ich die Versicherungsbedingungen nicht gefunden, nur einige allgemeine Aussage. Da könnten vielleicht zwei Strohhalme für Sie drin sein:
Prüfen Sie doch einmal in den Versicherungsbedingungen, ob die Wasserschäden durch sog. Planschwasser (Eimer kippt um) mitversichert sind.
Die Generali bietet eine sog. Vermögenssicherungspolice an. Dort habe ich das Stichwort unbenannte Gefahren gelesen. Falls Sie diese Police haben, würde sich ein Studium des Kleingedruckten eventuell lohnen.
Gruß Pumphut