Beiträge von Pumphut

    Hallo tukil,

    es ist immer empfehlenswert, sich die Homepage eines potentiellen Geschäftspartners durchzulesen. Da werden Sie hier finden, dass die Vivid Money GmbH keine Bank ist, sondern ein Vermittler für die solarisBank AG.

    Also fragen Sie sich, ob Sie Ihr Geld der solarisBank AG anvertrauen wollen. Vivid bietet schicke Banking- Aps auf dem Smartphon an. Ob die funktionieren, weiß ich nicht. Vielleicht hat hier schon jemand Nutzungserfahrungen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    einmal vorweg:

    Wir haben uns hier rein auf die Beratung des Notars verlassen.

    Auch in Ihrem Schenkungsvertrag wird ein Satz der Art drinstehen, dass der Notar steuerlich nicht beraten hat.

    Wenn es hier um viel Geld geht, würde ich empfehlen, sich einen Anwalt zu suchen, der auf Steuer- und Erbrecht spezialisiert ist. Das kostet dann bisschen, aber man sollte nicht am falschen Ende sparen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Dallalaban,

    noch ein Aspekt, den Said in seinem Video nicht berücksichtigen kann. Er geht davon aus, dass die Steuerregelungen 30 Jahre konstant bleiben. Eine mehr als unwahrscheinliche Annahme, auch für die hier diskutierten 18 Jahre. Nun habe ich auch nicht die Glaskugel, aber m.E. ist es wahrscheinlicher, dass sich in Zukunft die Steuerregelungen für Kapitalanleger verschlechtern als das auf bereits gezahlte Steuern noch nachträglich Steuern aufgeschlagen werden. Um bei Saids Beispiel zu bleiben, wenn nach 15 Jahren der Steuersatz für Kapitalerträge plötzlich auf z.B. 45% erhöht wird, hat die Methode „Chris“ deutliche Nachteile gegenüber der Methode „Emre“.

    Auch diese Überlegung spricht für die Ausschöpfung der aktuellen Freistellungsregelungen jetzt und jedes Jahr.

    Gruß Pumphut

    Hallo Melli,

    Doch, sie nehmen am Ombudsmannverfahren teil, werde mich dann damit auch noch einmal befassen.

    Ich habe die CACI Life dac zwar nicht in der Liste des Ombudsmannes https://www.versicherungsombudsmann.de/der-verein/mitglieder/

    gefunden, aber wenn sie trotzdem teilnehmen, würde ich es probieren. Das Verfahren ist kostenlos und der Aufwand hält sich in Grenzen. Mein Hauptargument wäre, die Klausel benachteiligt den Versicherungsnehmer so deutlich, dass sie den Zweck der Versicherung aushebelt. Deshalb ist die Klausel ungültig. Den Versuch wäre es wert.

    Gruß Pumphut

    Hallo Melli,

    nach den Buchstaben der Bedingungen hat die Versicherung vermutlich recht.

    Aber!

    Nach meinem ganz persönlichen vollkommen unverbindlichen Gefühl benachteiligt die Klausel Sie in Ihrem Fall so deutlich, dass ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klausel habe. Wie Sie schon schreiben, Sie wurden bestraft, dass Sie schnell wieder Arbeit gefunden hatten. Das ist letztendlich auch nicht im Sinne der Versicherungsgesellschaft.

    Wenn ich es richtig sehe, nimmt der Versicherer nicht am Ombudsmannverfahren teil. Die Bafin wird sich mit ihrem Fall nicht beschäftigen. Je nach ausstehender Summe müssten Sie entscheiden, ob Sie noch einmal Geld investieren wollen, z.B. für eine Einzelberatung bei der Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

    Was ich jetzt allerdings schon an dem von Ihnen geschilderten Regulierungsverhalten feststellen möchte, die CreditPlusBankAG hat sich mit der CACI Life dac einen Versicherer ausgesucht, der äußerst kundenunfreundlich reguliert. Der Abschluss einer Restschuldversicherung bei dieser Versicherung – und soweit zwingender Bestandteil des Kreditvertrages – der Abschluss eines Kreditvertrages bei der CreditPlusBankAG sollte man sich gut überlegen.

    Gruß Pumphut

    Hallo JDS,

    Im letzten Herbst hatte ich mal im Edeka gefragt, ob sie auch Ripple haben und wo ich diese finde. Die Trulla hat mich dann zu den Knabbersachen geschickt... Vermutlich hatte sie Ripple mit Pringles verwechselt

    Die „Trulla“ hat bei ihrem stressigen und schlecht bezahlten Job weder Zeit noch Anlass, sich mit Ripples zu beschäftigen. Bitte kommen Sie von ihrem hohen Ross herunter.

    Danke Pumphut

    Hallo d90,

    in den Tiefen der Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherung muss eine Bestimmung stehen, die zu dem von Ihnen zitierten Ergebnis führt. Suchen Sie einmal unter den Stichworten „Grundlagen der Berechnung und Anpassung des Beitrags“ oder z.B. „Anpassung der Versicherungssumme“.

    Oft wird die Versicherungssumme – und daran angeknüpft die Prämie – an den Preisindex des Statistischen Bundesamtes für Verbrauchsgüter angebunden. Was Sie zitieren, deutet in die Richtung.

    Falls dann noch Fragen bestehen, zitieren Sie einmal den betreffenden Passus Ihres Vertrages.

    Gruß Pumphut

    H.-H.Lorenz: Es gibt keine dummen Fragen.

    Hallo nika22,

    einmal der Versuch einer sachlichen Betrachtung:

    Eingangsfrage: Haben Sie die ausgebauten Bremsenteile? Falls nein: Verbuchen Sie den Vorfall unter Erfahrungen.

    Falls ja: Gehen Sie mit den Teilen zu einer anderen Kfz- Werkstatt, wo z.B. ein Bekannter guter Kunde ist, oder zu einem Kfz- Sachverständigen (TÜV, DEKRA usw.). Wenn Sie die freundlich fragen, werfen die vielleicht einmal einen kostenlosen Blick drauf und sagen Ihnen: Var. A, die sehen nicht gut aus und es war schon richtig, die Teile auszutauschen oder Var.B fast wie neu. Nur bei Var. B können Sie überlegen, ob Sie beim Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben oder sich an Ihre nächste Kfz- Schiedsstelle wenden.

    Und noch etwas zum Trost; auch mir (männlich) sind solche Erlebnisse nicht unbekannt.

    Gruß Pumphut

    Hallo chris2702,

    ich denke, bevor über die Rechtskonstruktion nachgedacht wird, sollte sich die Familie erst einmal über das familiär und emotional Gewollte klar werden. Sehr nachvollziehbar, wenn die Elterngeneration ihr Lebenswerk in der Familie weiter fortgeführt sehen wollen. Aber wollen das auch die Kinder? Wie Sie schreiben drei definitiv nicht. Wie ist das mit dem potentiellen Nachfolger? Ist er der gute Handwerker, der liebend gern die Firma weiter führen möchte und nur die Geschwister zweifeln am Unternehmergen? Oder will er den Eltern nur einen Gefallen tun und nach deren Versterben orientiert er sich neu?

    Im ersten Fall wäre es m.E. angemessen, dass die anderen drei Geschwister die Erfüllung des Elternwunsches mit einem gewissen finanziellen Verlust honorieren. Schließlich hätten auch sie grundsätzlich den Betrieb übernehmen können. Und wenn Verlust, dann sollte er gleich realisiert werden und man blickt unbelastet in die Zukunft und auf die Familienbeziehungen.

    Wenn das vierte Kind sich letztendlich „opfert“, könnte man ggf. auch über ganz andere Varianten nachdenken. Z.B. Umwandlung in eine GmbH mit Fortführung des Familiennamens; Schenkung von 50% an das Kind und Fremdverkauf der anderen 50% (als Basis der Altersvorsorge der Eltern). Das Kind wird technischer GF und der Miteigentümer der Kaufmännische. Die Verteilung des potentiellen Erbes wird per Erbvertrag geregelt. Und wenn die Eltern verstorben sind, kann das Mitinhaber- Kind neu entscheiden.

    Keine einfache Situation aber ich denke, wenn man die Prioritäten richtig setzt (und die lautet nicht Geld) kommt man zu einer Lösung.

    Gruß Pumphut

    Hallo Patri22,

    Die Haftpflichtversicherung meiner Mutter möchte nun nur eine neue Festplatte , aber nicht die Datenwiederherstellung von mehreren hundert Euro zahlen.

    Muss ich das eurer Meinung nach so hinnehmen ?

    Das hängt davon ab, welche konkreten Leistungen Ihre Mutter mit ihrer Privathaftpflichtversicherung gekauft hat.

    In den Standardbedingungen des GDV ist die Datenwiederherstellung ausgeschlossen:

    „7 Ausschlüsse

    Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:…

    7.15 Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus

    (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,…“

    Es gibt Versicherungsgesellschaften, die diesen Ausschluss abbedingen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    dass er davon ausgeht, dass die nächste Bundeskanzlerin von den Grünen kommt

    Das Szenario will ich mir gar nicht vorstellen. Aber unabhängig von der Partei bedeutet die Aussage „die großen Vermögen müssen stärker besteuert werden“ immer, die etwas über dem Durchschnitt liegenden Vermögen sollen stärker besteuert werden. Nur von denen kommt das Geld, nicht von den obersten Zehntausend.

    Allerdings, um auf die Ausgangsfrage von @chris2702 zurückzukommen, dieses Jahr passiert sicherlich nichts mehr. Für den Anfang 2022 sind Überraschungen drin. Grausamkeiten müssen am Anfang einer Legislaturperiode verübt werden.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Für die Einrichtung eines Tages- bzw. Festgeldkontos informiert man sich vorher in den AGB,s der betreffenden Banken. Bei der SBERBANK ist dieses auf ihren Internetseiten nicht auffindbar.

    die Bemerkungen verstehe ich nicht. Alle Bedingungen usw. sind mit wenigen Klicks auf der Homepage zu finden. Wo ist das Problem?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    eigentlich dachte ich, Ihre Frage beantwortet zu haben.

    Aber sie enthält eine Komponente zu einer hier schon einmal geführten Diskussion - die „Bestgarantie“. Insofern enthält Ihr Fall auch etwas Lehrreiches für die anderen Leser.

    Was haben Sie nun von der Bestgarantie? Sie müssen nachforschen, ob Ihr Fall bei einer der über einhundert Wohngebäudeversicherungen ggf. abgedeckt wäre. Die Mitarbeiter der Generali werden es für Sie nicht machen. Ein Versicherungsmakler ist auch nicht begeistert, wenn ein Neukunde gleich mit so einer Frage kommt. Bleibt der Versicherungsberater, den Sie unabhängig vom Ergebnis entlohnen müssen. Sie laufen also das Risiko, dass der Versicherungsberater Ihnen für 200 oder 500 Euro sagt, Ihr Fall ist nirgendwo versichert.

    Auf der Homepage der Generali habe ich die Versicherungsbedingungen nicht gefunden, nur einige allgemeine Aussage. Da könnten vielleicht zwei Strohhalme für Sie drin sein:

    Prüfen Sie doch einmal in den Versicherungsbedingungen, ob die Wasserschäden durch sog. Planschwasser (Eimer kippt um) mitversichert sind.

    Die Generali bietet eine sog. Vermögenssicherungspolice an. Dort habe ich das Stichwort unbenannte Gefahren gelesen. Falls Sie diese Police haben, würde sich ein Studium des Kleingedruckten eventuell lohnen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    eine solche Versicherung ist mir nicht bekannt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sie gibt. Schließlich ist das Einwehen von Pulverschnee durch die Dachziegel konstruktions- und materialbedingt. Man nimmt die Schneehaufen auf dem Dachboden also billigend in Kauf. Bei neueren Dächern gibt es zur Verhinderung dieses Vorgangs die sog. Unterspannbahn.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    über die Firma bin ich kürzlich bei meiner Suche auch gestolpert.

    Wie Sie sicherlich schon selbst erkannt haben, bietet die DEP laut Homepage nur für Gewerbekunden Gas an. Offensichtlich betrachten Sie das Vergleichsportal, wo die DEP als Nummer eins auftaucht, als Großkunden. Den Vertrag kann man auch nur über das Vergleichsportal abschließen.

    Die Preisgestaltung ist schon ungewöhnlich. Wenn ich im seriösen Bereich bleibe, fällt mir kein Grund ein.

    Bei dem Erkenntnisstand habe ich beschlossen, Geschäfte die ich nicht verstehe, mache ich nicht.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    noch ein paar weitere Aspekte pro und Kontra:

    Man hat keinerlei Stress bei Reparaturen, Renovierungen, etc.: Geht etwas kaputt ruft man den Vermieter an

    Der Vermieter ist meistens eine Privatperson und der möchte den Stress eigentlich auch nicht und über die Reparaturkosten ist er auch nicht glücklich. Wenn Privateigentümer das Haus nicht bewohnen können oder wollen, wird es meistens verkauft. Deshalb gibt es nach meiner unvollständigen Übersicht auch recht wenige Häuser (EFH bis RMH) zu vermieten.

    Die Alternative ist also eher Haus im Eigentum oder Miete einer Etagenwohnung, was schon einmal sehr unterschiedliche Lebensstile sind.

    Und wenn ein Haus zur Miete gefunden wird, hat der Mieter es meist mit einer Hausverwaltung mit Haaren auf den Zähnen zu tun. Entweder man streitet ständig oder macht kleinere Reparaturen letztendlich selbst und auf eigene Kosten.

    Wir sehen dass ganz viele Häuser unter der Hand zum Nachbarschaftspreis weggehen.

    Genau das ist auch meine Beobachtung.

    Um auf die Ausgangsfrage zu kommen; m.E. ist letztendlich nur eine emotionale Entscheidung möglich, wenn die objektiven Randbedingungen überhaupt beide Varianten zulassen. Allerdings sehe ich es zunehmend bei den jungen Leuten in meiner Umgebung, dass die exorbitanten heutigen Kaufpreise alle Überlegungen hinsichtlich Eigentums gegenstandslos werden lassen.

    Gruß Pumphut