Hallo,
die Frage sollte etwas systematisiert werden. Eins Pauschalreise kann vom Kunden immer storniert werden. Im Normalfall hat er dann aber die in den AGB aufgeführten Stornokosten zu tragen. Ihnen geht es aber vermutlich um eine Stornierung ohne Folgekosten und mit Rückzahlung der Anzahlung wegen einer Reisewarnung des AA?
Die Reisewarnung des AA für Usbekistan (und viele andere Nicht- EU- Länder) gilt aktuell bis 14.09.2020. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie verlängert wird aber natürlich nicht absolut sicher.
Nun ist die Frage Ihrer Einstellung zur Reise: Sagen Sie, wenn es irgendwie geht, will ich reisen oder selbst wenn die Reisewarnung aufgehoben wird, möchte ich die Reise nicht mehr durchführen, das ist mir alles zu unsicher.
Im ersten Fall müssen Sie gar nichts tun. Wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht durchführen kann (z.B. wegen Reisewarnung oder verpflichtender Quarantäne in Usbekistan), wird er die Reise von sich aus absagen.
Im anderen Fall hängt es von Ihrem Pokerface ab. Sie müssen die Reise sicher nicht durchführen, wenn sie möglichst heute noch stornieren. Wenn dann am z.B. 20.09. der Reiseveranstalter von sich aus die Reise absagt, ist zumindest die Meinung der Verbraucherzentrale, dass er dann trotz Ihrer vorherigen Stornierung die Anzahlung zurückerstatten muss.
(Frage an die Community, ist diese Fallgestaltung schon gerichtlich entschieden?)
Sie können natürlich auch fest darauf vertrauen, dass Usbekistan seine Quarantänebestimmungen so schnell nicht aufhebt und/oder dass AA die Reisewarnung verlängern wird. Dann warten Sie einfach, bis der Reiseveranstalter absagt. Dann ist die Rechtslage wieder klar. Im unwahrscheinlichen Fall der Durchführung der Reise müssten Sie dann hohe Stornokosten akzeptieren oder den Rechtsweg beschreiten.
Meine ganz persönliche und natürlich absolut unverbindliche Vermutung ist, die Wahrscheinlichkeit für die Durchführung liegt unter 10%.
Gruß Pumphut