Beiträge von Pumphut

    Hallo Tommy,

    zumindest bei meiner Recherche habe ich die genannten Bedingungen im Netz nicht finden können. Falls Sie einen Link hätten, wäre es für eine Antwort hilfreich.

    Den Satz verstehe ich nicht:

    Delikunfähigkeit habe ich deshalb mit versichern lassen, dies war z.B. nicht enthalten.

    Ich weiß, ich könnte meinen Allianz-Vertreter fragen, befürchte aber, in einen teureren Vertrag gedrängt zu werden.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Sie stellen eine berechtigte Frage, aber die Antwort werden Sie nicht einmal von den Damen Lagarde, Merkel und von der Leyen erhalten können.

    Oder könnte so eine Reform wirklich von heute auf morgen in den nächsten Monaten auf uns hereinbrechen und meine ganzen Barmittel vernichten?

    Theoretisch ist natürlich nichts, absolut nichts ausgeschlossen. Morgen kann auch der große Komet einschlagen.

    Aber wie schon meine Vorschreiber ausgeführt haben, lassen Sie sich nicht verrückt machen. Ich als Euroskeptiker bin zwar der Meinung, dass der Euro nicht das Lebensalter der DM erreichen wird, aber die nächsten paar Jahre (ganz bewusst so unscharf formuliert) erwarte ich keine großen Änderungen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Matte

    Da ich mich jetzt nach einer alternativen Hausratversicherung umsehen will die Frage: Ist das eine übliche Klausel auch bei anderen Versicherungsgesellschaften? Ich möchte mich nicht durch das Kleingedruckte diverser Versicherungen arbeiten.

    der Standard zum Thema Fahrraddiebstalhl ist beim GDV in der Klausel PK 7110

    https://www.gdv.de/resource/blob/…werden-data.pdf

    definiert.

    Es ist allerdings so, dass viele Versicherungsgesellschaften davon abweichen, meistens zugunsten der Versicherungsnehmer. Wenn Sie aber einen genauen Vergleich haben wollen, gibt es nur zwei Möglichkeiten, eigener Fleiß oder einen Versicherungsvermittler dafür bezahlen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Lassel99,

    Respekt, dass Sie sich solche Fragen stellen. Es soll ja junge Menschen geben, die sich von dem Geld einen schicken Sportwagen kaufen würden und weg ist es. Da ich annehme, dass Sie Ihr Leben bisher ohne das Geschenk geplant haben, würde ich es locker angehen.

    Wenn ich davon ausgehe, dass Sie das Geld a) nicht für den Lebensunterhalt während des Studiums brauchen und b) keine konkreten Planungen für das Leben nach dem Studium haben, würde ich zur klassischen 70/30 Anlage ETF/Festgeld raten. Da machen Sie grundsätzlich nichts falsch und das Risiko des Totalverlustes ist gering. Sie haben auch die ausreichende Flexibilität, wenn sich die Lebensumstände einmal ändern. Die Anlageform schützt auch etwas davor, aus einem Impuls heraus alles auszugeben.

    Gruß Pumphut

    Hallo Olimiz,

    ich finde es gut, dass Sie sich mit dieser Frage beschäftigen. Wie meine Vorschreiber schon betont haben, am Unfall muss irgendetwas (z.B. Baum, nasser Fußboden) oder irgendjemand (die Faust) außerhalb Ihres Körpers beteiligt sein. Die Einwirkung muss unfreiwillig erfolgt sein (Abgrenzung zur Selbstverstümmelung). Die Frage ist relativ klar und da gibt es im Schadenfall auch kaum Diskussionen.

    Das Streitpotential liegt in einem anderen Punkt. Wenn das Unfallgeschehen bei einem einigermaßen gesunden Menschen nicht zu den Folgen geführt hätte, wird behauptet, eine vorhandene Vorerkrankung wäre ganz oder überwiegend ursächlich für das Unfallbild. Beispiel der Sturz einer alten Dame mit Osteoporose führt zum Oberschenkelhalsbruch. Ein gesunder Mensch hätte sich ein paar blaue Flecke zugezogen. In solchen Fällen wird die Leistung manchmal ganz versagt, manchmal reduziert. Vom Grundsatz ist das in der Rechtsprechung auch so anerkannt. Über den konkreten Einzelfall kann man immer streiten und der Streit kann lange dauern und nervenzehrend sein.

    Deshalb ist meine ganz persönliche Meinung, mit zunehmendem Alter und einigen Wehwehchen wird die Unfallversicherung immer unsinniger. Solange man im Berufsleben steht, ist eine gute BU wesentlich wichtiger. Die Abwägung muss aber selbstverständlich jeder für sich treffen.

    Gruß Pumphut

    Es sollen aber einige V-Makler auf die Belange der „kleinen“ Privatkunden spezialisiert sein. Die bieten teils sogar Rahmen-/Gruppenverträge, mit denen „man“ spart.

    Ich kenne einige Maklerverbünde, die haben wirklich gute Konzepte mit Versicherungen vereinbart (bitte keine Nachfragen, von mir gibt es keine versteckte Werbung). Die Krux ist, eine richtige Risikoanalyse können die in solchen Verbänden versammelten Einhandsegler aber sehr oft nicht leisten – mangels Qualifizierung und Zeit. Wenn der Kunde in das Konzept passt, ist alles gut, falls er irgendein exotisches Risiko hat, hat er halt Pech.

    Gruß Pumphut

    Der Vertreter vertritt das Interesse „seiner“ Gesellschaft und giert nach Abschluss- und Betreuungsprovisionen. Er haftet nicht für Vermögensschäden durch Beratungsfehler, zu denen auch eine unzureichende Beratung zählt.

    Das habe ich auch nicht behauptet, sondern die Gesellschaft haftet für ihn.

    Ob der Makler für den durchschnittlichen Privatkunden wirklich die bessere Lösung ist, wage ich zu bezweifeln: zu klein, zu wenig Provision.

    Selber denken ist natürlich auf jeden Fall der Königsweg, da stimmen wir überein.

    Gruß Pumphut

    Hallo JDS,

    natürlich würde ich auch nicht wetten, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß. Der Vertreter hat eine Beratungspflicht und wenn er im Schadenfall z.B. Überschwemmung kein Protokoll aus der Tasche ziehen kann, dass sein Versicherungsnehmer keine Absicherung gegen Überschwemmung gewünscht hat, muss seine Gesellschaft bezahlen und er ggf. wird noch in Regress genommen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Madeleine15,

    eindeutige Antwort: es kommt auf die Gesamtumstände an.

    Wenn Sie für die sog. Schadenversicherungen (Sach, Haftpflicht, Kfz, Unfall) mehrere tausend Euro im Jahr bezahlen und über einen Einfirmenvertreter alles bei einer Versicherungsgesellschaft haben, sind sie für den Einfirmenvertreter ein wichtiger Kunde. Der unterstützt Sie dann im Schadenfall z.B. bei der „richtigen“ Formulierung der Schadenanzeige und bemüht sich auch sonst, Sie als Kunde zu behalten. Und falls ein für Ihre Lebenssituation typischer versicherbarer Schadenfall eintritt und er ist nicht versichert, wird der Vertreter Himmel und Hölle in Bewegung setzten, dass Sie Ihre Entschädigung bekommen. Ob Sie das absolute Minimum der Beiträge für den Deckungsumfang bezahlen, sei dahingestellt. Es ist aber für Sie eine sehr bequeme Lösung.

    Falls Sie aber z.B. nur ein Kfz-, eine Privat- Haftpflichtversicherung und eine kleine Hausratversicherung für in Summe unter 500 Euro p.a. haben und etwas Zeit und Gehirnschmalz in Versicherungsfragen stecken wollen, ist die Suche nach dem einzelnen optimalen Vertrag (Deckungsumfang und Prämie) bei verschiedenen Versicherern die bessere Lösung.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    zur Ergänzung: Prüfen Sie doch bitte einmal, ob Sie wirklich keinen Strom verbraucht haben. In vielen Wohnungen gibt es versteckte Helfer, die einem erst auffallen, wenn sie einmal nicht funktionieren. Spontan fallen mir ein: Router, Klingeltrafo, Ablüfter Bad/WC, Stellmotoren der FuBo- Heizung, Messfühler. Haben Sie wirklich nie die Beleuchtung angeschaltet?

    Gruß Pumphut

    Hallo ETFJockey,

    Sie stellen eine sehr gute Frage. Eine gute Antwort kann ich nicht bieten, nur einige Denkanstöße:

    Verschiedene Quellen, z.B.

    https://www.onverso.de/berufsunfaehig…t-das-wirklich/

    gehen von einer Ablehnungsquote bei BU- Anträgen von ca. 30% aus. Ist das viel oder wenig?

    Kann ich diese Ablehnungsquote für mich persönlich durch einen vollständig richtigen Antrag, der durch einen Profi begleitet wurde, reduzieren?

    Die entscheidende Frage ist m.E., was ist mein Anspruch an meine materielle Lebenssituation? Kann ich als Single mit der staatlichen Grundsicherung auskommen oder habe ich eine Verantwortung für eine Familie?

    Kann ich die Prämie locker bezahlen, weil ich nur unwesentlich meinen Luxus einschränken muss, oder muss ich sie mir vom Munde absparen?

    Die Frage zur gesundheitlichen Konstitution stelle ich nicht. Wenn ich mir ziemlich sicher bin, in meinem Job weit vor Erreichen des Rentenalters aufhören zu müssen, wird die Deckungsablehnung auch wahrscheinlich.

    Zu dem Thema bin ich wirklich auf die Meinung der anderen Foristen gespannt.

    Gruß Pumphut

    Hallo adrianberg,

    Wie finden Sie den Preis der Versicherung?

    Geht das günstiger?

    die Frage lässt sich mit Ihren Angaben nicht beantworten. Und bevor Sie sich bemühen, hier weitere Daten zu posten, ich will und kann sie auch nicht beantworten. Dazu brauchte man Ihr konkretes Risikoprofil, Ihre Schwerpunkte zur Risikoabsicherung und die Prämienkalkulation aller Ihre Wünsche optimal absichernden Versicherer.

    Versicherungsberater, die so einen Vergleich anstellen könnten, brauchen dazu mindestens eine Stunde bei einem Stundensatz von mindestens 100 Euro (meine Schätzungen, die hier aktiven Versicherungsberater können gern korrigieren.)

    Lohnt dieser Aufwand bei einer Jahresprämie von 48,78 Euro und einem theoretischen Einsparpotenzial von 5-10 Euro p.a.?

    Irgendwelche Vergleichsportale nehmen 5 oder 15 häufig nachgefragte Deckungsbausteine und vergleichen dann die Prämien. Und was ist, wenn der 16. Baustein bei Ihnen die herausragende Rolle spielt?

    M.E. stellen Sie die falsche Frage. Sie sollten sich eher fragen, sind meine größten Risiken abgesichert? Wenn Sie dann noch den Versicherer finden, der mit der Prämie im guten Mittelfeld liegt, können Sie ruhig schlafen.

    Gruß Pumphut

    Hallo adrianberg

    Vorweg; der Risikoträger gleich Versicherer Ihrer Hausratversicherung ist die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland. Die ConceptIF Pro GmbH ist der Versicherungsmakler. Falls Sie einmal klagen müssten, müssen Sie gegen die Zurich klagen.

    Die „unbegrenzte Versicherungssumme“ ist m.E. ein Marketinggag. Ich habe dazu in den Bedingungen gefunden:

    „Im Versicherungssummenmodell errechnet sich die Versicherungssumme aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung.“ (A § 9 2.a).

    Übrigens wird die Wohnfläche etwas sehr weitgehend definiert. Wenn ich richtig verstehe, gehört z.B. auch die Fläche einer Garage mit zur Wohnfläche (A § 8 b und d). Also Obacht, ob Sie die richtige Wohnfläche angegeben haben.

    Ansonsten würde ich nach schnellem Querlesen sagen, gutes Standardprodukt.

    Ob Sie z.B. mit der Versicherungssumme Fahrrad hinkommen, wissen Sie sicherlich selbst am besten.

    Gruß Pumphut

    Hallo,
    ich möchte noch einen etwas anderen Aspekt in die Diskussion einführen: „Die Rente ist sicher.“ Noby Blühm ist für diese Aussage viel belächelt worden, aber m.E. hat er so weit recht, dass die gesetzliche Rente für den Durchschnittsbürger immer noch die sicherste Form der Altersversorgung ist. Seit Einführung unter Bismarck ist über alle Regierungssysteme hinweg die Grundstruktur erhalten geblieben und der sogenannte Eckrentner konnte und kann davon leben.
    In Relation zur gesetzlichen Rente sind ETF spekulative Anlageformen, die nicht nur wirtschaftlich abstürzen können sondern auch höheren politischen Risiken ausgesetzt sind. Dafür wird man im Erfolgsfall mit einer höheren Rendite belohnt.
    Insofern würde ich meine Entscheidung davon abhängig machen, ob die reduzierte Rente für meine Bedürfnisse reicht. Falls ja, sind die ETF ein schönes Zubrot. Falls nein, würde ich die Sicherheitsvariante wählen.
    Wie immer gilt aber, Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    die Frage sollte etwas systematisiert werden. Eins Pauschalreise kann vom Kunden immer storniert werden. Im Normalfall hat er dann aber die in den AGB aufgeführten Stornokosten zu tragen. Ihnen geht es aber vermutlich um eine Stornierung ohne Folgekosten und mit Rückzahlung der Anzahlung wegen einer Reisewarnung des AA?

    Die Reisewarnung des AA für Usbekistan (und viele andere Nicht- EU- Länder) gilt aktuell bis 14.09.2020. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie verlängert wird aber natürlich nicht absolut sicher.

    Nun ist die Frage Ihrer Einstellung zur Reise: Sagen Sie, wenn es irgendwie geht, will ich reisen oder selbst wenn die Reisewarnung aufgehoben wird, möchte ich die Reise nicht mehr durchführen, das ist mir alles zu unsicher.

    Im ersten Fall müssen Sie gar nichts tun. Wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht durchführen kann (z.B. wegen Reisewarnung oder verpflichtender Quarantäne in Usbekistan), wird er die Reise von sich aus absagen.

    Im anderen Fall hängt es von Ihrem Pokerface ab. Sie müssen die Reise sicher nicht durchführen, wenn sie möglichst heute noch stornieren. Wenn dann am z.B. 20.09. der Reiseveranstalter von sich aus die Reise absagt, ist zumindest die Meinung der Verbraucherzentrale, dass er dann trotz Ihrer vorherigen Stornierung die Anzahlung zurückerstatten muss.
    (Frage an die Community, ist diese Fallgestaltung schon gerichtlich entschieden?)

    Sie können natürlich auch fest darauf vertrauen, dass Usbekistan seine Quarantänebestimmungen so schnell nicht aufhebt und/oder dass AA die Reisewarnung verlängern wird. Dann warten Sie einfach, bis der Reiseveranstalter absagt. Dann ist die Rechtslage wieder klar. Im unwahrscheinlichen Fall der Durchführung der Reise müssten Sie dann hohe Stornokosten akzeptieren oder den Rechtsweg beschreiten.

    Meine ganz persönliche und natürlich absolut unverbindliche Vermutung ist, die Wahrscheinlichkeit für die Durchführung liegt unter 10%.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    zu dieser Frage gibt es keine allgemeine Regelung. Die Tarifgestaltung macht jeder Versicherer nach eigenem Gutdünken. Da müssen Sie schon den Versicherer selber fragen.

    Wobei, grundsätzlich ist man ja lebenslang Beamter. Von der Logik würde ich den Pensionär zu den Beamten rechnen. Aber siehe oben, verbindlich entscheidet das der Versicherer.

    Gruß Pumphut

    Hallo gago,

    um mit Ihren Fragen von hinten anzufangen:

    Die Glasversicherung sollte man wirklich hinterfragen. Was kostet Ihnen z.B.die Sonderanfertigung des Spiegels?

    Die Bemerkung zum Keller ist unverständlich. Sind Sie der Hauseigentümer? Nach den hier dargestellten Bedingungen Ihrer Hausratversicherung ist weder das oberirdische Eindringen von Regenwasser noch das Hochdrücken von Grundwasser versichert (letzteres übrigens auch nicht in den standardmäßigen Elementargefahrenversicherungen).
    Eine Deckung bestünde aber z.B., wenn das Regenfallrohr geplatzt wäre und das Regenwasser den Keller geflutet hätte.

    Nicht mehr zeitgemäß ist die Begrenzung des Schadenersatzes bei grober Fahrlässigkeit auf 50%. Da sollten Sie sich einen Anbieter suchen, der auf diesen Einwand gänzlich verzichtet.

    Es gibt weitere Versicherer, die einen „Wohnungsschutzbrief“ oder ähnliches anbieten. Wenn Sie nicht selbst recherchieren wollen, fragen Sie einen Makler. Wenn der „Wohnungsschutzbrief“ irgendwo in einem Paket mit drin ist, OK. Extra Geld würde ich dafür nicht ausgeben. Wie viel hätten Sie für Ihre Türnotöffnung bezahlt und wie viel Prämie steht dem gegenüber? Einige Punkte (z.B. Heizungsausfall, Wespennest) gehen einen Mieter nichts an, andere kann man vorsorglich anders regeln.

    Die Basisprämie Ihrer Hausratversicherung liegt mit reichlich 1 Promille im guten Bereich. Entscheidender als 10 Euro einzusparen, sollten aber die Versicherungsbedingungen sein. Was heute alles Standard ist, können Sie in den Musterbedingungen des GDV nachlesen.


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    vorab, ohne Ihren konkreten Anbieter eines „Rundum sorglos Paketes“ zu kennen, würde ich grundsätzlich von solchen Angeboten abraten. Im besten Fall bleibt der Gewinn als Kosten beim Anbieter hängen, im worste case sitzen Sie einem Betrüger auf.

    Es bleibt für Sie und alle anderen, die den Traum vom Eigenheim o.ä. haben, die Grundsatzfrage, wie spare ich an. Um bei Ihrem Zahlenbeispiel zu bleiben, 50 TEuro reichen bei weiten nicht als Eigenkapital, 150 TEuro sollten es mindestens sein.
    Im derzeitigen Finanzumfeld gibt es nur zwei schlechte Lösungen. Anlage in Tages- und kurz laufendem Festgeld mit dem Bewusstsein, durch die Inflation jährlich 1-2% zu verlieren. (FED und EZB streben höhere Werte an.) Anlage in ETF oder ähnlichen Kapitalmarktkonstrukten mit dem Risiko, über Nacht 50% zu verlieren. Die nächste Krise kann auch ein sehr breites U sein.
    Ich würde die Entscheidung vom Zeithorizont abhängig machen. Will ich in spätestens 5 Jahren die Immobilie kaufen, würde ich zu Tages- und Festgeld tendieren, bei frühestens in 10 Jahren zu ETF. Natürlich kann man auch je nach Zeithorizont etwas mischen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Kingpelican,

    die Fragestellung hat politische, rechtliche und versicherungstechnische Aspekte.

    Da wir hier ein Finanzforum sind, verzichte ich auf einen Kommentar zu Ihrem Vergleich Kinder- und Hundehaltung. Es war jedenfalls viele Jahrzehnte gesellschaftlicher Konsens, dass kleine Kinder nicht haften und der Geschädigte im schlimmsten Fall leer ausgeht. Ihr Beitrag zeigt, dass mit zunehmendem Egoismus in der Gesellschaft dieser Konsens bröckelt. Eine Änderung müsste im politischen Raum nach demokratischen Spielregeln erfolgen.


    Wenn die Änderungen dann in neue gesetzliche Regelungen gegossen sind, wird die Versicherungswirtschaft sicherlich eine Versicherungslösung anbieten.

    Derzeit ist kein Raum für eine vollumfängliche Versicherungslösung, wie Sie Ihnen vorschwebt; nur stichwortartig:

    • Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung.
    • Bei den bestehenden Deckungserweiterungen „nicht deliktfähige Kinder“ besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch. Im Streitfall klärt also kein Gericht, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht (ggf. nur über den Umweg Deckungsprozess.)
    • Die meisten Versicherer haben aus obigen Gründen das Sublimit Schäden durch nicht deliktfähige Kinder auf einige tausend oder zehntausend Euro beschränkt. Ihre worste case Szenarien gehen in die Millionen.

    Falls Sie an dieser Grundkonstellation etwas ändern wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihren Abgeordneten anzusprechen und sich bei den nächsten Wahlen daran zu erinnern.


    Gruß Pumphut