Beiträge von Pumphut

    Hallo @Pauli,

    ich glaube, ich kann Sie beruhigen. Wenn Sie alle die Fakten zur Bauart Ihres Hauses, die Sie hier aufgeführt haben, nachweisbar (!) der LVM mitgeteilt haben, ist die Einstufung in irgendwelche Bauartklassen das Problem des Versicherers. Die ggf. falsche Einstufung durch den Versicherer kann dann im Schadenfall nicht gegen Sie verwendet werden. Wenn Sie eine Besichtigung zu diesem Zweck durch einen LVM- Vertriebsmitarbeiter auch noch nachweisen können, sind Sie vollkommen auf der sicheren Seite. Da die LVM mit einem Ausschließlichkeitsvertrieb arbeitet, muss sie sich auch alle Erklärungen gegenüber den Vertriebsmitarbeitern zurechnen lassen.

    Anders sähe es nur aus, wenn Sie an Hand von div. Merkblättern o.ä. die Bauartklasse selbst bestimmt hätten und der LVM nur das Ergebnis Bauartklasse 2 oder 3 mitgeteilt hätten.

    Gruß Pumphut

    @Anika S.

    Ich möchte Ihnen und der Community das Ergebnis von 5 min googeln nicht vorenthalten. M.E. die beste Zusammenfassung: http://www.juraexamen.info/rechtliche-fra…n-ghostwriting/

    Daraus der Schlusssatz:

    „Letztlich handelt es sich beim Ghostwriting um eine legitime wie auch legale Tätigkeit, wenn die rechtlichen Normierungen eingehalten werden. Dazu gelten die Bestimmungen zum Urheberrecht gem. §§ 13, 29 ff UrhG. wie auch die Einhaltung des bestimmenden Grundsatzes: Die Arbeit des Ghostwriters ist immer nur als Vorlage, Musterlösung etc. zu nutzen. Eine Arbeit als eigene einzureichen, wenn diese vollständig von einem Dritten verfasst wurde, führt bei Bekanntwerden für den Studenten zu einer Strafe wegen Falscher Versicherung an Eides statt (Hervorhebung durch Pumphut) und Sanktionen seitens der Hochschule.“

    Gruß Pumphut

    Hallo Sabs,

    Ihre Aussage kann ich nicht ganz bestätigen. Ich habe zwar nicht den kompletten Marktüberblick, aber allein ein zufälliger Test beim auch durch Finanztip gelobten Versicherer Haftpflichtkasse zeigt die grundsätzliche Mitversicherung des Schlüsselverlustes des selbst eine Wohnung in einer ETW- Wohnanlage bewohnenden Eigentümers. Allerdings gibt es einige Aber, die im Detail zu betrachten sind:

    Ganz grundsätzlich, Sie müssen durch Ihr Handeln oder Unterlassen schon einen Dritten schädigen, damit es ein Fall für die Haftpflichtversicherung wird. Als Beispiel, ob Sie nun ein Ihnen gehörendes Geldbündel oder den Schlüssel zum Ihnen gehörenden Haus oder Wohnung verlieren, ist ganz allein Ihr Problem. Es gibt keinen geschädigten Dritten.

    Bei einer Generalschließanlage eines Hauses mit Eigentumswohnungen wird es kompliziert. Die Kosten für die Schließung Ihrer Wohnungseingangstür müssen Sie nach den meisten Teilungserklärungen selber tragen (obwohl die Wohnungstür regelmäßig im Gemeinschaftseigentum steht.) Die Schließfunktion zur Haustür ist im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft, an der Sie üblicherweise nur einen kleinen Minderheitsanteil haben. Und die Wohnungsschlüssel der anderen Wohnungseigentümer sind natürlich auch im Dritteigentum.

    Um einmal ein worste case Szenarium mit einem einfachen Beispiel zu demonstrieren: Sie sind Eigentümer einer von 10 Wohnungen in einer Eigentumswohnanlage mit einem Anteil von 10 von 100 MEA. Sie verlieren Ihren Wohnungs-/Haustürschlüssel und das Schloss der Haustür mit allen Generalschlüsseln sowie alle Wohnungsschlösser und Schlüssel müssen komplett ausgetauscht werden; Kosten Auswechseln Haustürschloss 2.000 Euro und je Wohnungsschloss 200 Euro, gesamt also 4.000 Euro.

    Sie müssen selber tragen: 200 Euro für Ihre Wohnungstür und 10% für Ihre 10 von 100 MEA an den Kosten für die Haustür, d.h. 200 Euro, gesamt 400 Euro. Der „Rest“ ist Drittschaden und wird vom Haftpflichtversicherer übernommen (soweit alle anderen Deckungsvoraussetzungen erfüllt sind.)

    Die im Beispiel genannte Haftpflichtkasse verzichtet sogar auf den Regress Ihres Anteils am Gemeinschaftseigentum. Andere Versicherer müssen nicht so handeln.

    Wenn Sie unter diesem Blickwinkel Ihre bevorzugten Versicherer betrachten, werden Sie bestimmt fündig werden.

    Gruß Pumphut

    Kleine Ergänzung: Wenn Sie etwas machen wollen, sollten Sie dem Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf die Nerven gehen. Es ist schließlich die Verantwortung des Gesetzgebers, dass die Versicherungssumme so niedrig sein darf.
    Gruß Pumphut

    Hallo Realismus,

    die Fragen, die Sie hier berechtigt stellen, lassen sich verbindlich nur mit Kenntnis der Bedingungen Ihrer Hausratversicherung klären. Ich gehe im Folgenden bei der Beantwortung von den Musterbedingungen zur Hausratversicherung des GDV aus: https://www.gdv.de/resource/blob/…odell--data.pdf

    Bitte lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob es Abweichungen gibt.

    Sie können einen Gutachter mit der Bewertung des Rahmens beauftragen, allerdings tragen Sie die Kosten selbst. Auch die Versicherung kann einen Gutachter beauftragen, dessen Kosten sie allein zu tragen hat. Und dann kann man sich noch auf einen gemeinsamen Gutachter einigen.

    Ich würde Ihnen ein anderes Herangehen empfehlen: Zusammen mit den Argumenten fragliche Verkehrssicherheit und Gewicht einen Kostenvoranschlag auch für einen neuen Rahmen einreichen (bzw. bei dem Sachverhalt ggf. auch für ein neues gleichwertige Fahrrad, wenn das billiger ist).Wenn die Versicherung das Argument Verkehrssicherheit nicht akzeptiert, haben Sie gute Chancen, dass die Versicherung die Kosten für einen gemeinsamen Sachverständigen übernimmt. (Nur zur Vollständigkeit, wenn die Versicherung Ihnen einen neuen Rahmen bezahlt, geht der alte in das Eigentum der Versicherung über. Also fragen Sie, was damit geschehen soll.)

    Bezüglich Vorkasse ist geregelt:

    „DerVersicherungsnehmerkanneinenMonatnachMeldungdesSchadensdenBetragalsAbschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.“

    Wie schon geschrieben, lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, wie die Fragen dort geregelt sind.

    Gruß Pumphut

    Hallo Mansor,

    eine kleine Ergänzung zu den Ausführungen von Referat Janders: Ich vermute, Sie gehören bereits zu den „rentennahen“ Jahrgängen. M.E. ist der Plan, seinen Lebensstandard im Alter durch regelmäßige Auszahlungen aus ETFs zu sichern, nicht optimal. Man kann zwar auch Szenarien konstruieren, wo private und ggf. sogar die gesetzliche Rentenversicherung in Schwierigkeiten kommen, aber bei ETFs kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Punkt, wo Sie morgens aufwachen und die ETFs sind nur noch die Hälfte wert. Nur keiner weiß, wann der Zeitpunkt sein wird. Wenn Sie dann entnehmen müssen und nicht abwarten können, bis sich der Kurs wieder erholt hat, ist das mehr als ärgerlich. Anders sieht es natürlich aus, wenn die ETFs nur den gelegentlich verzichtbaren Luxus abdecken sollen.

    Bei der von Referat Janders schon empfohlenen qualifizierten Beratung sollten Sie auch diesen Aspekt mit beachten. Und nicht ganz vergessen, man lebt jetzt.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    hat jemand Erfahrungen mit der Rentseed UG, die unter dem Plattformnamen „Mietwise“ die schnelle und unbürokratische Abwicklung und Anlage von Mietkautionen anbietet? Nach erstem Durchlesen der FAQs und der AGB sind bei mir mehr Fragen als Antworten übrig geblieben.

    Anika: Traut sich Finanztip eine Einschätzung der Seriosität zu?

    Gruß Pumphut

    Hallo adrianberg,

    für einen kleinen Teil des Gesamtportfolios ist diese Konstruktion m.E. durchaus überlegenswert.

    Von der Rechtskonstruktion ist es eine Rentenversicherung, die mit dem besonderen Merkmal der Teil- oder Gesamtkündigung zum jeweiligen Monatsersten ausgestattet ist. Für die ersten drei Jahre liegt der Zinssatz fest, dann wird er quartalsweise angepasst, derzeit bei 0,31%. Vom Handling ist die Anlage ein Mittelding zwischen Tages- und Festgeld. Die Einlage ist über Protektor abgesichert. Dieser hat allerdings im Worste Case das Recht, die Auszahlungen um 5% zu kürzen.
    Bei Tages- und Festgeld fallen die Zinsen jährlich an und sind steuerpflichtig, beim Flexiblen Vorsorgekonto nur zum Zeitpunkt der Auszahlung. Je nach Anlagesumme und -zeitraum kann man dann schnell über den Sparerpauschbetrag kommen. Man muss mitdenken und –rechnen.

    Gruß Pumphut

    Hallo johannesD,

    ich würde empfehlen, nicht auf dem ganz so hohen Ross zu sitzen. So 10 – 20 TEuro recht schnell verfügbares Geld sollte man schon haben. Bitte vergessen Sie nicht, auch mit dem besten ETF oder ausgeklügeltsten Depot können Sie morgen aufwachen und es ist erst einmal nur die Hälfte wert. Bis wieder das alte Niveau erreicht ist, können Monate oder Jahre vergehen. Dann verkaufen zu müssen, ist bitter. Sicherlich liegt man mit 0,X % unterhalb der Inflationsrate, aber haben Sie eine genauso sichere und liquide Anlage mit 2,X %? Die Community wäre Ihnen bestimmt für Hinweise dankbar.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Ihre Idee wird auch aus einem zweiten Grund nicht funktionieren. Die Versicherung hat gegenüber ihren Versicherungsnehmern auch eine Beratungspflicht und außerdem hilft es bei der Prozessoptimierung, wenn sie alle Dokumente in von ihr gewünschtem Standard vorgelegt bekommt. Beide Punkte nimmt ihr der Makler (oder andere Vermittler) ab. Auch dafür bekommt er seine Provision. Wenn die Versicherungsgesellschaft nun diese Leistungen im Direktkontakt mit dem Versicherungsnehmer selbst erbringt, will sie auch eine Vergütung dafür bekommen. D.h. sie hat keinerlei Motivation, Ihnen die Versicherungsleistung billiger als über einen Makler anzubieten und wird es in aller Regel auch nicht machen.

    Gruß Pumphut

    Hallo c'est,

    eine sehr ärgerliche Erfahrung. Wenn Sie diese hier schon veröffentlichen, möchte ich auf eine Lehre für die anderen Leser hinweisen:

    Nur auf einen unterschriebenen Kreditvertrag kann man seine weiteren Schritte aufbauen. Mündliche Zusagen haben keinerlei Wert.

    Im konkreten Fall wette ich, der Berater wird sagen, am Telefon habe ich immer darauf hingewiesen, dass der Kredit nach derzeitigem Bearbeitungsstand klappen könnte. Sie führen inhaltlich nicht aus, warum der Kredit abgelehnt wurde. Nur zur Verdeutlichung des Verfahrens, nicht der Vermittler – hier die Interhyp – entscheidet, sondern die von den Vermittlern angefragten Banken. Die Bearbeitungszeit von drei statt des zugesagten einen Arbeitstages ist ein Indiz dafür, dass die Interhyp nach der Ablehnung der ersten Bank noch weitere angefragt hat. Hier schließt sich mein zweiter Rat für die Mitleser an:

    Falls Sie in Ihrer Kreditwürdigkeit irgendwo Probleme vermuten, sprechen Sie die gezielt am Anfang des Kontaktes mit dem Kreditvermittler an. Ein guter Vermittler kann Ihnen dann sagen, kriegen wir irgendwie hin oder lassen Sie es bleiben. Im zweiten Fall können Sie immer noch zum nächsten gehen.

    Gruß Pumphut

    Hallo NDD,

    erst einmal Anerkennung, dass Sie sich so detailliert vorher mit den Fragen auseinandersetzen. Ich kenne andere, die staunen hinterher.

    Leider muss ich ziemlich viel Wasser in den Wein gießen. Selbst wenn Sie eine Bank mit einer 100% Finanzierung finden sollten, haben Sie je nach Fallkonstellation 8 – 15% Nebenkosten. Die werden alle am Anfang des gesamten Kaufprozesses fällig. Die Nebenkosten sollten Sie auf jeden Fall aus dem Eigenkapital bezahlen können. Nach den geposteten Zahlen sind Sie davon weit entfernt. Entweder Sie warten so lange, bis das Eigenkapitalkonto aufgefüllt ist oder Sie verkaufen geregelt Ihre Wohnung, ziehen in eine Mietwohnung und suchen dann mit dem Eigenkapital aus dem Verkauf in der Hinterhand die neue Immobilie. Aber zweimal Umziehen ist nicht nur stressig, es kostet auch eine Menge Geld. Eine Variante wäre ggf., Sie finden einen Verwandten, der Ihnen in Größenordnung 50 TEuro für 2 Jahre leihen kann und sich auf Ihr Wort verlässt, mit dem Verkauf der Wohnung bekommt er das Geld wieder?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    der worst case ist sicherlich fünfstellig. Fragen Sie mal Ihren Zahnarzt. Ob Ihre Versicherung dann wirklich alle Kosten übernimmt oder ein „Deckel“ greift, wäre noch zu klären.

    Mein Rat, den Vertrag weiter laufen zu lassen, stammt eher aus der Ecke der Psychologie und nicht der Finanzmathematik. Falls in den nächsten 5 oder 10 Jahren ein Szenarium nahe dem worst case eintritt, würden Sie sich garantiert ärgern, hätte ich die Versicherung doch behalten. Der Mensch macht viel für sein gutes Gewissen. Gerade bei gut situierten Personen spricht die kühle Finanzbetrachtung sicherlich gegen die Fortführung der Versicherung. (So als Grenzbetrachtung; der Milliardär braucht überhaupt keine Versicherung.)

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    wie Sie schon richtig bemerkt haben, ist eine Prognose der eigenen Gesundheit über 60 Jahre nicht möglich. Genau so wenig ist auch eine Prognose der Entwicklung der Krankenversicherungen machbar. Von grundsätzlich alles ist gesetzlich versichert bis die gesetzliche Versicherung existiert nicht mehr, ist alles möglich. Insofern war es sicherlich ein Fehler, in so jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dies schreibe ich vorrangig für Leser, die sich mit dem Gedanken tragen. Da Sie nun die Versicherung schon haben, würde ich es von der Einkommenssituation abhängig machen. Fehlen Ihnen die 30 Euro p.M. für eine andere wichtige oder nützliche Sache, würde ich die Versicherung kündigen. Fällt der Beitrag wegen der komfortablen Einnahmesituation nicht auf, würde ich die Versicherung behalten.

    (Um gleich den Einwand zu behandeln, über 50 und mehr Jahre habe ich mehr eingezahlt als eine Zahnbehandlung jemals kosten kann, deshalb ist es günstiger, das Geld selber anzulegen. Über diese Zeiträume muss ich auch die Stabilität von Kapitalanlagen mit betrachten. Der Anspruch gegen die Versicherung überlebt auch den Währungscrash.)

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    in der Konversation wurde mir von einem Wohnungseigentümer die Frage gestellt, warum er denn den Schlüsselverlust nicht mit in seiner Privathaftpflicht- Versicherung abdecken kann. Ich vermute, die Antwort interessiert noch ein paar mehr Leser, deshalb hier die Antwort:

    Die Haftpflichtversicherung versichert immer die Ansprüche die entstehen, wenn ich einer anderen natürlichen oder juristischen Person einen Schaden zufüge. Hier eben der Wohnungsmieter, der den vom Vermieter leihweise überlassenen Schlüssel verliert. Damit entsteht dem Vermieter ein Schaden, den der Mieter nach den zivilrechtlichen Regelungen des BGB ersetzen muss. Diesen Ersatzanspruch (wenn berechtigt) übernimmt der Haftpflichtversicherer. Wenn ein Wohnungseigentümer seinen Schlüssel verliert, verliert er sein Eigentum. Damit ist es kein Fall für die Haftpflichtversicherung.

    Ganz ohne Versicherungsschutz muss der Wohnungseigentümer aber nicht auskommen. Falls der Schlüssel durch Raub oder Diebstahl verloren geht, werden die dann notwendigen Kosten für die Änderung der Schlösser bei zwei Versicherungstypen relativ standardmäßig ersetzt.

    a) Für den Hauseigentümer, der selbst eine Wohnung im Haus bewohnt, über seine Hausratversicherung und

    b) Für den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses über eine gewerbliche Sachversicherung.

    Damit ist natürlich das reine Verlieren des eigenen Schlüssels nicht abgesichert. Für den Fall b) gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die das reine Verlieren als Deckungserweiterung mitversichern. Außerdem gibt es auch ein paar Spezialanbieter, die ggf. eine separate Verlustversicherung anbieten. Solche Leistungen haben ihren Preis und komplizierte Bedingungen. Wer danach sucht, sollte sich an einen Spezialisten (Makler/Versicherungsberater) wenden.

    Gruß Pumphut

    Hallo chris2702,

    was die jeweiligen Anbieter genau verstehen, wissen natürlich nur sie. Üblich wird unterschieden, ob die Versicherungsbedingungen entweder mindestens den Deckungsumfang der Musterbedingungen des GDV enthalten oder den besten am Markt verfügbaren Bedingungen entsprechen. Ersteres ist simpel. Es gibt wohl kaum aktuelle Bedingungen, die hinter die Musterbedingungen des GDV zurückfallen. Dies könnte höchstens auftreten, wenn ein Versicherungsnehmer noch Uraltbedingungen hat.

    Der zweite Fall klingt theoretisch zwar gut, aber im Schadenfall müssen Sie beweisen, dass Ihr konkreter Schaden, wo Ihr Versicherer meint, nach seinen Bedingungen ist er nicht versichert, nach den Bedingungen der XY- Versicherung aber doch versichert ist. Da stößt der Laie schnell an seine Grenzen. Falls Sie eine solche Klausel wirklich nutzen wollen, sollten Sie den Vertrag über einen guten (!) Makler abschließen oder alternativ 100-200 Euro für einen Versicherungsberater ausgeben, der Ihnen dann aber ggf. auch sagt, die Konstellation ist bei keiner Versicherung versichert.

    Gruß Pumphut

    Hallo nandi1963,

    also wenn ich es jetzt richtig verstehe, ist Ihr größter Schaden der Nässeschaden durch das ausgetretene Leitungswasser und im Grunde bezahlt diesen die Versicherung auch. Die Bezahlung der „gebrochenen“ Teile ist nur ein Randaspekt. Die Abwicklung eines größeren Schadens ist natürlich für einen erstmalig betroffenen Versicherungsnehmer eine Herausforderung, kann ich gut nachvollziehen. Trotzdem ich vom Fach bin, war die Abwicklung eines eigenen größeren Schadens nicht einfach. Deshalb auch für die Mitleser ein paar allgemeine Ratschläge:

    • Sofort die Versicherung informieren und nach Weisungen fragen, möglichst in Textform.
    • Bis die Weisungen eintreffen, hat man aber das Recht und die Pflicht(!), alle Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die man auch ohne Bestehen einer Versicherung ergriffen hätte, um den Schaden gering zu halten. Das bedeutet allerdings auch, wenn man Firmen beauftragt, muss man die Rechnung erst einmal selbst bezahlen. (Insofern kann ich nicht nachvollziehen, dass die Versicherung eine Nottrocknung nicht erlaubt haben sollte?)
    • Falls in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich drin steht, dass die Sanierungsfirmen die Versicherung aussucht, haben die Versicherungsnehmer die Wahl der Sanierungsfirmen. Dann müssen die Versicherungsnehmer natürlich aber auch erst einmal deren Rechnungen begleichen und sich ggf. mit der Versicherung über einzelne Positionen streiten. Es ist natürlich bequemer, die Auswahl der Versicherung zu überlassen und die Sanierungsfirma rechnet direkt ab. Hat aber ggf. auch Nachteile, s. der Bericht von nandi1963.
    • Falls der Versicherer die Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht, muss man das akzeptieren. Das Schadenbild darf vor der Besichtigung nicht so verändert werden, dass eine Begutachtung nicht mehr möglich ist. Bis das Gutachten vorliegt, gilt allerdings 2.
    • Verbindlicher Ansprechpartner ist immer der Sachbearbeiter der Versicherung. Wenn der Gutachter und Sanierungsfirmen beauftragt und die machen ihren Job nicht oder nicht rechtzeitig, immer an den Sachbearbeiter wenden.
    • Prüfen Sie auch immer, ob der Verbleib im geschädigten Haus noch zumutbar ist. Die meisten Premiumtarife beinhalten auch die Übernahme der Kosten für einen Hotelaufenthalt. Schon die Androhung kann beschleunigend wirken.


    Ich wünsche Ihnen Kraft.

    Gruß Pumphut