Beiträge von Schneckla

    Liebe Forenmitglieder,

    Ich, 24, gerade Bachelorabschluss, im kommenden Wintersemester Beginn eines neuen Studiums mit anderer Fachrichtung, bin schon immer über meine Eltern in der PKV/DKV. Studententarif mit ca. 1760.- p.a.

    Kann nur vermuten, dass meine Eltern, die auch noch die Beiträge zahlen, einen Befreiungsantrag bei Studienbeginn gestellt haben, sonst wäre ich ja wohl in der GKV gelandet.

    Meine Fragen hierzu:

    - was passiert von jetzt an ( Exmatrikulation 1/22) bis Beginn des neuen Studium im Oktober, bleibe ich PV ?

    - muss ich zum Wintersemester erneut Befreiungsantrag stellen oder bleibe ich PV , wenn ich nichts mache ?

    - wenn ich in der Zwischenzeit jobbe, unter 20 Std./Woche, aber über 500.-, werde ich dann GV, bleibe ich PV oder gibt es ein Wahlrecht ?

    Trotz Google bin ich noch nicht schlau geworden und hoffe hier auf fachmännische ( oder fachfrauliche ) Aufklärung.

    Nebenfrage: Gilt studentische Versicherungspflicht nur für staatlich und staatl.anerkannte Unis und Hochschulen oder auch für private Akademien ?

    Die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile zwischen GKV und PKV sind mir im Wesentlichen bekannt.

    Schönen Abend allseits und herzlichen Dank für hilfreiche Antworten

    Schneckla

    Liebe Forenmitglieder,

    Ich, 24, gerade Bachelorabschluss, im kommenden Wintersemester Beginn eines neuen Studiums mit anderer Fachrichtung, bin schon immer über meine Eltern in der PKV/DKV. Studententarif mit ca. 1760.- p.a.

    Kann nur vermuten, dass meine Eltern, die auch noch die Beiträge zahlen, einen Befreiungsantrag bei Studienbeginn gestellt haben, sonst wäre ich ja wohl in der GKV gelandet.

    Meine Fragen hierzu:

    - was passiert von jetzt an ( Exmatrikulation 1/22) bis Beginn des neuen Studium im Oktober, bleibe ich PV ?

    - muss ich zum Wintersemester erneut Befreiungsantrag stellen oder bleibe ich PV , wenn ich nichts mache ?

    - wenn ich in der Zwischenzeit jobbe, unter 20 Std./Woche, aber über 500.-, werde ich dann GV, bleibe ich PV oder gibt es ein Wahlrecht ?

    Trotz Google bin ich noch nicht schlau geworden und hoffe hier auf fachmännische ( oder fachfrauliche ) Aufklärung.

    Nebenfrage: Gilt studentische Versicherungspflicht nur für staatlich und staatl.anerkannte Unis und Hochschulen oder auch für private Akademien ?

    Die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile zwischen GKV und PKV sind mir im Wesentlichen bekannt.

    Schönen Abend allseits und herzlichen Dank für hilfreiche Antworten

    Schneckla