Beiträge von MaBo

    Hallo Community,

    bisher konnte ich keinen steuerlichen Hinweis auf mein folgendes Problem finden:

    Seit 2020 besitzen wir eine PV-Anlage mit einem Batteriespeicher. Steuerlich habe ich mich für die Regelbesteuerung entschieden um die Mehrwertsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer zu verrechnen.

    Leider waren wir im Juli 2021 auch von dem Hochwasser betroffen und der Batteriespeicher war hinüber. Gott sei Dank war dieser versichert.

    Nun beabsichtige ich, im Keller, wo sich der (neue) Batteriespeicher befindet, hochwasserresitente Fenster einbauen zu lassen.

    Kann die Mehrwertsteuer, die ich beim Kauf der Fenster ausgegebe, mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet werden? Hintergrund ist, dass bei einem erneuten Schadensereignis (Hochwasser) die Schäden geringer (schadensmindernd) sind.