Beiträge von KarldG

    Hallo zusammen,

    zur Ergänzung meines Posts vom 08.08.25 bezüglich Consorsbank:

    Heute erhielt ich die Nachricht, dass die Zahlungsaufträge nur mit der App freigegeben werden können.

    Da haben sich wohl die Voraussetzungen geändert.

    Dann bleibe ich eben bei der teuren KSK.

    Grüße KarldG

    Hi,

    OT: bin eben sehr vorsichtig:) mit Smartphone, das ich benutze, weil mein altes Mobile den Geist aufgab und ich bei Ebay ein relativ günstiges Samsung J5 2006 erstand. War ein China-Smartphone und daher komplett ohne Google.

    Hört sich für mich alles an, als wenn man den Teufel mit dem Beelzebub austreibt.

    Weg von TAN zu App. Wer kann denn behaupten, dass sein Smartphone sicher ist?

    Sobald man mit dem Gerät online geht - also übers Internet - ist doch nichts sicher.

    Selbst wenn man in der Nähe eines anderen Smartphone ist, das die Schnüffel-App installiert hat, kann man ausgespäht werden, wenn man Bluetooth nicht ausgeschaltet hat.

    Seit "Karins Geburtstag" - war ein PC-Virus in 1986 - bin ich in dieser Hinsicht vorsichtig. /OT

    Tut mir Leid, aber wenn das so kommt wie Lightee es erwähnt hat. dann mach ich eben wieder klassisches Banking in der Filiale.

    Ich bin noch bei der KSK mit QR-Tan und benutze ein Reiner TanJack photo QR.

    Hab es jetzt bei der Consorsbank versucht. Mal sehen, wie es dort so läuft.

    Vielen Dank für zahlreichen Meldungen!

    Gruß KarldG

    Hallo,

    bin auf der Suche nach einem Online-Girokonto, das auch ohne Smartphone bedienbar ist. Ich habe weder einen Account bei Google noch bei Apple und habe auch nicht vor, einen zu eröffnen, um irgend eine App herunterzuladen.

    Außerdem lehne ich es ab, meine Bankgeschäfte über ein Smartphone zu tätigen.

    Bin der Empfehlung von Finanztip gefolgt und habe versucht, bei der Norisbank ein Konto zu eröffnen, erhielt jedoch nach Post-Ident und schriftlichem Antrag 14 Tage lang keine Antwort. Dann habe ich versucht, bei C24 ein Konto zu eröffnen, bin jedoch direkt zu Download einer App geleitet worden.

    Mir scheint, heutzutage führt der Weg zum Onlinebanking nur noch über die teuren Vorort-Banken wie KSK und Voba oder nur noch übers Smartphone. Ich habe zwar ein Smartphone - aber ohne Google-Account - zum Telefonieren und SMS empfangen oder senden. Mehr möchte ich mit diesem Gerät nicht anfangen.

    Gibt es denn überhaupt noch so ein Konto? Kontogebühren könnte ich akzeptieren, solange sie im Rahmen bleiben, also ca. 5 € im Monat.

    Gruß KarldG

    Hallo bamf, hallo RNowotny,

    Ja, es kam doch offenbar eine Rechnung, bevor eine Abbuchung stattfand. Was stand denn genau in der Rechnung, @KarldG?

    "Die Forderung ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat xxx...0101 mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DExxx... von Ihrem Konto IBAN DExxx... zum Fälligkeitstermin ein."

    Und Thebat, ich suche keine Händel8), ich möchte einfach nur wissen, ob die Gemeinde - oder der AWB - im Prinzip gegen die DSGVO verstossen hat, in dem sie meine Kontodaten weitergegeben hat.

    Im Übrigen: Sowohl die Bank als auch der AWB haben bestätigt, dass sie eine neue SEPA-Lastschrift-Ermächtigung anfordern sollen hätten.

    "Zitat AWB:

    Sie haben selbstverständlich recht, dass wir ganz streng genommen
    eine neue Gläubiger ID für die Sepa Abbuchung bei Ihnen benötigen."

    Als Anhang haben sie ein Formular mitgeschickt :thumbup:.

    Gruß KarldG

    Das SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt die Änderung von Händlernamen, eindeutigen Mandatsreferenznummern und SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummern (CID) auf Mandaten. Der Kunde muss über die Änderungen unterrichtet werden, bevor die nächste Zahlung stattfindet.

    Während Kunden über diese Änderungen unterrichtet werden müssen, müssen Sie nicht ihr Einverständnis erklären und auch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen. Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend.

    Hallo bamf,

    "Der Kunde muss über die Änderung unterrichtet werden"

    Der Kunde bin ich und ich wurde nicht unterrichtet.

    "Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend"

    Der Händler - früher Gemeinde, jetzt AWB - hat sich geändert und wie im Eingangspost erwähnt, hat sich auch das Mandat geändert - neue Mandatsnummer und neue Gläubiger-ID.

    Die besagte Information von gocardless.com habe ich auch gelesen.

    Die Datenweitergabe würde ich spontan als zulässig betrachten, da Du ja die Dienstleistung der Abfallwirtschaft in Anspruch nimmst und sie Dich ja kontaktieren müssen damit Du erfährst das es jetzt in ihrer Hoheit liegt. (Vgl. §25 S1 BDSG)

    Wahrscheinlich wirst du dann im nächsten Schritt ein offizielles Schreiben bekommen und zur Zahlung aufgefordert werden bzw. gibst ihnen ein Lastschriftmandat damit sie abbuchen können. Das zweite wäre aber ja unsinnig, wenn Du es vorher stornieren lässt...

    Hallo RN,

    1. Absatz:

    Der AWB hat mich nur über den Abfallkalender 2022 - lag einfach im Briefkasten - informiert, dass sich die Veranlagungshoheit ändert. Ich wurde nicht persönlich aufgefordert, ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

    2. Absatz:

    Wie bereits im Eingangspost erwähnt, habe ich nur die Rechnung erhalten, mit der der AWB eine SEPA-Lastschrift angekündigt hat.

    Hallo,

    ein grundsätzliches Problem über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftsmandats:

    bereits 2003 habe ich meiner Gemeinde die Lastschriftermächtigung zur Einziehung der Abfallgebühren erteilt, die sich mittlerweile zur SEPA-Lastschriftsermächtigung gewandelt hatte. Die Gemeinde handelt für das Landratsamt meines Kreises. Soweit so gut.

    In 2021 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb meines Landkreises beschlossen, die Abfallgebührenbescheide selbst zu erstellen und die Rechnungen darüber zu verschicken.

    Gestern nun ging die Rechnung bei mir ein und ich musste feststellen, dass sich der Abfallwirtschaftsbetrieb selbst ein Mandat für den Einzug der Gebühren erteilt hat.

    Die Mandatsnummer und die Gläubiger-ID weicht vom bisherigen Mandat ab.

    Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass die Gemeinde die doch eigentlich privaten Daten so ohne weiteres an eine andere Behörde weitergeben kann und diese sich auch noch selbst ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?

    Eine Datenweitergabe ist lt. DSGVO zwar möglich, aber nur mit Einverständnis des Kontoinhabers, so wie ich das lese.

    Mich hat jedoch in dieser Hinsicht keiner kontaktiert.

    Gruß KarldG